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eRechnung bei der NLStBV
Lieferanteninformation zur elektronischen Rechnungstellung
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) empfängt elektronische Rechnungen. Dies hat mehrere Vorteile:
- Sparen Sie Geld bei der Rechnungssendung für Papier, Porto und Arbeitszeit.
- Senden Sie Ihre Rechnung in Sekundenschnelle an Ihren Auftraggeber.
- Legen Sie sofort los – einfache Nutzbarkeit.
Durch die EU-Richtlinie 2014/55 und die Nds. eRechnungsverordnung sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet.
Die elektronische Rechnung gemäß dem Format XRechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz.
Eine reine PDF-Datei ist keine eRechnung!
Vorgehensweise:
- Erstellen Sie Ihre XRechnung im Niedersächsischen Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) oder in Ihrem ERP-System.
- Zur Einreichung Ihrer standardkonformen eRechnungen senden Sie diese an eRechnung@niedersachsen.de oder laden sie im NAVO hoch. Geben Sie in der eRechnung die Leitweg-ID Ihres Auftraggebers an. Eine Übersicht der verfügbaren Leitweg-IDs finden Sie in der Tabelle rechts.
- Die eRechnung wird an den Rechnungsempfänger weitergeleitet. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang der auf Formatkonformität geprüften Rechnung.
- Damit ist die eRechnung erfolgreich zugestellt und wird durch den Rechnungsempfänger bearbeitet.
Weitere Informationsseiten finden Sie auf den Informationsseiten eRechnung Niedersachsen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.05.2021
zuletzt aktualisiert am:
17.02.2023