Maßnahmen zur Eindämmung von Jakobs-Greiskraut (Jakobskreuzkraut)
Das Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea), das in der Umgangssprache auch als Jakobskreuzkraut bezeichnet wird, ist eine in Europa und Westasien heimische Pflanze, deren Vorkommen in letzter Zeit in weiten Teilen Niedersachsens zugenommen hat. Im Sommer 2008 erfuhr es aufgrund seiner Giftigkeit für Pferde und Wiederkäuer besonders die Aufmerksamkeit von Pferdehaltern, aber auch von anderen Nutzern landwirtschaftlicher Flächen.
An die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird in diesem Zusammenhang verschiedentlich der Wunsch herangetragen, im Rahmen des Betriebsdienstes durch die Straßenmeistereien Maßnahmen zur Eindämmung des Jakobskreuzkrautes auf straßenbegleitenden Grünflächen zu ergreifen.
Solche Maßnahmen setzen zunächst eine grundsätzliche Prüfung der natur- und pflanzenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen voraus. Die Landesbehörde bittet außerdem um Verständnis, dass solche Aktivitäten auch nur dann möglich sind, wenn freie Kapazitäten des Straßenbetriebsdienstes dies erlauben. Dabei gelten die folgenden zusätzlichen Anforderungen:
- Zunächst ist von der Straßenbauverwaltung zu prüfen, ob Maßnahmen gegen das Jakobskreuzkraut sinnvoll erscheinen. Dies kann u. U. dann der Fall sein, wenn sich das Jakobskreuzkraut bereits auf in unmittelbarer Nachbarschaft liegendes Weideland ausgebreitet hat oder sich auszubreiten droht.
- Auf Intensiv- und Extensivpflegeflächen sowie auf Kompensationsflächen können Massenaufkommen des Jakobskreuzkrauts durch Mulchmahd jeweils vor der Blüte (erste Blüte Ende Juni, zweite Blüte Ende August) zurückgedrängt werden.
- Soweit auf Extensivpflegeflächen eine häufigere Mahd erforderlich wird oder auf Kompensationsmaßnahmenflächen gemäht werden soll, ist die Erhaltung wertvoller und geschützter Pflanzen- und Tierbestände sowie die Erreichung des planfestgestellten Funktionsziels zu gewährleisten. Eine Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde ist auf jeden Fall erforderlich.
- Das Mähgut verbleibt in der Regel auf den Flächen und wird durch die Bodenbakterien abgebaut.
Im nachfolgenden Merkblatt, das unter Federführung des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gemeinsam mit verschiedenen Behörden und Institutionen entwickelt worden ist, ist zudem der Rahmen erläutert, innnerhalb dessen eine Eindämmung des Jakobskreuzkrautes grundsätzlich möglich ist.
Merkblatt:
Blütenstand des Jakobs-Greiskrauts.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
14.05.2023
Ansprechpartner/in:
N. N.
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleitung 22 (Planung und Umweltmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
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