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Leitfaden „Kompensations- und Grünflächen zum Wohle der Honig- und Wildbienen“


Auf Initiative des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sollen zukünftig zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Sicherung der Fruchtbildung der Pflanzen im Naturhaushalt verstärkt Nahrungsangebote für Bienen geschaffen werden.

Der vom Ministerium im Februar 2012 vorgelegte Leitfaden mit dem Motto „Bienen brauchen Blütenvielfalt – mach mit!“ stellt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten zur blütenreicheren Gestaltung der Landschaft dar. Neben dem bisherigen positiven Beitrag der niedersächsischen Straßenbauverwaltung durch Verwendung von kräuterreichen Grassaatmischungen zur Ansaat der Bankette, Gräben und Böschungen und deren differenzierte Pflege (Intensiv- und Extensivpflegereiche) und anderem soll künftig zusätzlich auch bei der landschaftspflegerischen Begleitplanung zum Straßenbau die Förderung des Blühangebots für Honig- und Wildbienen bei der Maßnahmenplanung stärker beachtet werden. Der Leitfaden enthält hierfür viele nützliche Hinweise.

So können beispielsweise Ackerrandstreifen, Blühstreifen, Lerchenfenster, die Anlage von Streuobstwiesen und Obstbaumpflanzungen an Wirtschaftswegen usw. durchaus als Kompensationsmaßnahmen auf der Grundlage der naturschutzgesetzlichen Eingriffsregelung bei Straßenbaumaßnahmen auch zum Nutzen der Honig- und Wildbienen sein.

Die Inhalte des Leitfadens wurde von einem Arbeitskreis unter Mitwirkung der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr erarbeitet. Der Leitfaden steht nachfolgend für die interessierte Öffentlichkeit zum Download bereit.

Leitfaden:

Löwenzahn am Straßenrand   Bildrechte: www.pixabay.com

Löwenzahn am Straßenrand (Symbolfoto).

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Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2012
zuletzt aktualisiert am:
13.04.2022

Ansprechpartner/in:
N. N.

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleitung 22 (Planung und Umweltmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099

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