L 52: Ersatzneubau der Ems- und Flutmuldenbrücke bei Rhede
Großprojekt in der Region wird umgesetzt
Planerische Beschreibung
Die Ems- und die Flutmuldenbrücke im Zuge der L 52 östlich der Ems in Rhede (Landkreis Emsland) sind abgängig und müssen kurzfristig erneuert werden. Vorhabens- und Baulastträger sind für die Flutmuldenbrücke die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen, und für die Emsbrücke die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Meppen.
Die L 52 führt von der deutsch-niederländischen Grenze zum Ortsteil Aschendorf der Stadt Papenburg und schließt dort an die B 70 an. Sie verbindet in West-Ost-Richtung das Grundzentrum Rhede mit dem Mittelzentrum Papenburg (OT Aschendorf). Westlich Rhede besteht eine Anschlussstelle mit der A 31 (AS Rhede – 16).
Die nächsten Möglichkeiten zur Querung der Ems im klassifizierten Straßennetz befinden sich südlich im Zuge der B 401 (Heede – Dörpen) und nördlich im Zuge der K 27 / K 158 (Stapelmoor – Papenburg).
Die L 52 dient als Bedarfsumleitungsstrecke für die westlich angrenzende Autobahn 31.
Straßenbauliche Beschreibung
Die L 52 wird im Zuge der Baumaßnahme auf einer Länge von ca. 1,6 km neu trassiert. Die Ems- und die Flutmuldenbrücke werden ca. 40 m bzw. 50 m in Richtung Süden verschoben. Die verlegte Fahrbahn soll 8 m breit gebaut werden, Radfahrer und Fußgänger werden, analog zum Bestand, abgesetzt an der Südseite der L 52 geführt. Am Baubeginn wird der Geh-/ Radweg an den vorhandenen Kreisverkehr angeschlossen.
Die vorhandene Strecken- und Verkehrscharakteristik wird durch das Bauvorhaben nicht verändert.
Im Zuge der Voruntersuchung, die 2012 begann, wurden in enger Abstimmung mit den betroffenen Behörden insgesamt sechs Varianten erarbeitet. Die Variante 1-Süd wurde als Vorzugsvariante erarbeitet und umgesetzt.
Die lichte Höhe über dem höchsten schiffbaren Wasserstand entsprach nicht den heutigen Anforderungen der Schifffahrt. Sie sollte daher auf 5,35 Meter (bis Brückenunterkante) angehoben werden.
Landschaftsbild
Das Vorhaben liegt im tidebeeinflussten Überflutungsbereich außerhalb des gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes.
Im Bereich des Vorhabens befinden sich Schutzgebiete. Eine detaillierte Beschreibung der Schutzgebiete ist im Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2018 (PDF, 24,7 MB) ersichtlich. Für das Bauvorhaben wurden die Schutzgebiete auf Beeinträchtigungen hin untersucht. Unter Beachtung schadensbegrenzender Maßnahmen, die mit den Erhaltungszielen des Schutzgebietes verträglich sind, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren
Die Flutmuldenbrücke wurde im Jahr 1964, die Emsbrücke 1949 errichtet. Eine Kontrolle der Flutmuldenbrücke ergab Anfang 2012, dass das Bauwerk aufgrund ihres alters- und belastungsbedingten Schadensbildes durch einen Neubau zu ersetzen ist. Als Folge der Prüfung wurde die Sperrung der Brücke für den genehmigungspflichtigen Schwerlastverkehr angeordnet.
Die Emsbrücke weist ebenfalls einen allgemein schlechten Bauzustand auf und muss gleichfalls erneuert werden.
Im Vorfeld des Variantenvergleichs musste die Frage geklärt werden, ob die beiden Bauwerke separat oder als gemeinsame Maßnahme umgesetzt werden können.
Ein zeitgleicher Bau der beiden Brückenbauwerke hat insbesondere folgende Vorteile:
- geringere Belastung für Bürger und Umwelt durch nur eine anstatt zwei Baustellen nacheinander,
- geringerer Beeinträchtigung der Schutzgebiete durch Entfall von Provisorien,
- geringe Baukosten durch den Entfall von Provisorien,
- geringerer Aufwand im Vergabeverfahren durch Ausschreibung der Gesamtbauleistung in einem Vergabeverfahren,
- besseres Vergabeergebnis bei Durchführung nur eines Vergabeverfahrens und dadurch geringere Kosten.
Aufgrund dieser Vorteile wurde beschlossen, den Neubau beider Bauwerke als Gesamtmaßnahme unter Leitung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Lingen, durchzuführen.
Das für den Bau notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 23. Februar 2013 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 15. März 2018.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 33 Millionen Euro. Kostenträger der Gesamtmaßnahme sind das Land Niedersachsen und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.
Emsbrücke | |
Länge | 82 m |
Breite | 15 m |
Breite zwischen den Geländern | ≥ 13,3 m |
Lichte Höhe | ≥ 5,35 m |
Baujahr | 1949 |
Flutmuldenbrücke | |
Länge | 348 m |
Breite | 13,8 m |
Breite zwischen den Geländern | ≥ 13,3 m |
Lichte Höhe | ≥ 6 m |
Baujahr | 1964 |
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.12.2018
zuletzt aktualisiert am:
18.09.2024
Ansprechpartner/in:
Dr. Hannah Timmer
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lingen
Geschäftsbereichsleiterin
Lucaskamp 9
49809 Lingen (Ems)
Tel: (0591) 8007-183
Fax: (0591) 8007-145