L 216: Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Gödenstorf
Bauarbeiten auf der Hauptstraße (L 216) und der Dammstraße (K 75)
Aktuelles: Die Bautätigkeiten in der Ortsdurchfahrt Gödenstorf werden derzeit im vierten und damit letzten Abschnitt fortgesetzt. Ende Oktober 2024 soll die Gesamtmaßnahme abgeschlossen sein. Starkregen führt in Verbindung mit schlechten Bodenverhältnissen zu der verzögerten Fertigstellung. Nähere Informationen finden sich in der Pressemitteilung vom 12.07.2024. |
Fahrbahnerneuerung der Ortsdurchfahrt Gödenstorf gestartet
Nach Abschluss der ersten Bauphase wurde ab dem 12. Juni 2023 mit der Erneuerung der Ortsdurchfahrt Gödenstorf begonnen. Mit entsprechenden Verkehrseinschränkungen ist zu rechnen.
Die Arbeiten auf der L 216 erfolgen in vier Bauabschnitten. Dabei umfasst der erste Bauabschnitt die Arbeiten vom Ortseingang aus Richtung Garlstorf kommend bis zur Einmündung Dammstraße. Der zweite Bauabschnitt beinhaltet den Streckenabschnitt von der Mitte der Einmündung Dammstraße bis zur Mitte der Einmündung Bahnhofsstraße. Im dritten Bauabschnitt wird der Bereich von der Einmündung Bahnhofsstraße bis zur Einmündung Bornbruchweg fertiggestellt. Bauabschnitt vier schließt am Bornbruchweg an und verläuft bis zum Bauende ca. 200 Meter hinter der Tankstelle.
Die Bauarbeiten erfolgen unter Vollsperrung des jeweiligen Bauabschnittes. Weitere Informationen finden sich in unserer Presseinformation vom 02.06.2023.
Planungshistorie
Nachdem der Planungsauftrag für den Umbau der Ortsdurchfahrt erteilt wurde, erfolgte die Ausarbeitung der Vorplanung – unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Straßenabmessungen, Straßenentwässerung, Richtlinien (u. a. zur Radverkehrsführung). In der anschließenden Entwurfsplanung ging es darum, die Vorplanung weiter auszuarbeiten und dabei alle Punkte, die in der Vorplanung von Bedeutung waren, zu berücksichtigen.
Im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens im Jahr 2016 sind die Anwohnenden sowie die Träger öffentlicher Belange an der geplanten Baumaßnahme beteiligt worden. Im Folgejahr wurden die noch offenen Punkte im Rahmen eines Erörterungstermins thematisiert.
Der Planfeststellungsbeschluss erging 2018. Dieser trat 2021 nach abgewiesenen Klagen vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht in Kraft.
Übersicht über die Bauabschnitte
In der ersten Bauphase entsteht ein neues Regenwasserkanalsystem unterhalb der K 75, da das vorhandene Kanalnetz diverse Schäden aufweist und nicht mehr den heutigen Ansprüchen gerecht wird. Das neue System soll der Oberflächenentwässerung der L 216 und K 75 dienen. Parallel dazu wird ein Regenrückhaltebecken östlich der K 75 auf der angrenzenden Wiese errichtet. Vor der Zuleitung in das RRB wird das Wasser gemäß den Anforderungen aus dem Wasserrecht vorbehandelt, um das Verschleppen von Schadstoffen von der Straße in die Umwelt zu verhindern. Denn sofern das Wasser aufgrund von Starkregen nicht gänzlich im RRB zurückgehalten werden kann, wird es von dort aus über ein Kontroll- und Drosselbauwerk direkt in den Osterbach geführt.
Im Zuge der Bauarbeiten wird die Fahrbahn der K 75 bis in Höhe des Osterbaches erneuert und voll gesperrt. Der Verkehr wird von Gödenstorf nach Lübberstedt über die L 212 umgeleitet. Der aus Richtung Lübberstedt kommende Verkehr wird auf dem gleichen Straßenzug in entgegengesetzter Richtung geführt. Die L 216 bleibt offen. Die geplante Bauzeit beträgt nach jetzigem Stand etwa zehn Wochen. Witterungsbedingte Verzögerungen sind möglich.
Die Baukosten für die Arbeiten im Bereich der K 75 betragen rund 440.000 Euro und werden anteilig vom Land Niedersachsen und dem Landkreis Harburg getragen.
In der zweiten Bauphase erfolgt die grundhafte Instandsetzung der L 216 inklusive Umgestaltung der Geh- und Radwege sowie der Bushaltestellen. In diesem Zusammenhang wird auch ein zweites Regenrückhaltebecken errichtet. Während der Baumaßnahme wird die L 216 im betroffenen Bereich voll gesperrt. Umleitungen werden rechtzeitig lokal ausgewiesen. Die K 75 bleibt für den Verkehr offen.
Nachgefragt |
Kurzinterview mit Dirk Möller, Leiter des Geschäftsbereiches Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Was soll mit der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Gödenstorf geschaffen werden?
"Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wird innerhalb der Ortsdurchfahrt Gödenstorf ein sowohl bautechnisch als auch verkehrlich optimierter Zustand durch den Umbau erreicht."
Warum ist die Baumaßnahme wichtig?
"Die Sanierung von Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen konnte in den zurückliegenden Jahren zugunsten der Sanierung der Strecken außerhalb von Ortsdurchfahrten oftmals nicht bedient werden. In vielen Ortsdurchfahrten besteht u. a. Handlungsbedarf bei der Anpassung der Nutzungsräume für die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden sowie der Erneuerung der Entwässerungsanlagen. So wurden auch innerhalb der OD Gödenstorf die Gehweganlagen überplant, es werden Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Fahrradfahrer geschaffen sowie die gesamte Entwässerungssituation neu geregelt."
Was lässt sich über den Aufwand sagen?
"Grundsätzlich sind die Planung und der Umbau innerhalb einer Ortsdurchfahrt immer mit vielen Herausforderungen verbunden. In dem begrenzt zur Verfügung stehenden Raum sind nicht immer die Interessen der Anliegenden mit den Erfordernissen, die sich aus einer neuen Straßenplanung ergeben, vereinbar. In diesen Fällen haben wir uns mit den Anliegenden während des Planungsprozesses intensiv ausgetauscht und abgestimmt. Einzelne Punkte bedurften dennoch der Klärung innerhalb des Planfeststellungsverfahrens bzw. vor den Gerichten. Wir freuen uns, dass wir nun mit der Baumaßnahme starten konnten."
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.09.2022
zuletzt aktualisiert am:
06.09.2024
Ansprechpartner/in:
Anica Ebeling
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Pressesprecherin
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-102
Fax: (04131) 8305-299