L 171: Neuer Radweg zwischen Brunsbrock und Jeddingen
Fachplaner arbeiten an Entwurfsplanung
Zwischen der Ortschaft Brunsbrock und dem Visselhöveder Ortsteils Jeddingen soll entlang der Landesstraße 171 ein neuer Radweg entstehen. Die knapp 10 Kilometer lange Strecke liegt in den Landkreisen Verden und Rotenburg.
Seit mehr als 30 Jahren wünschen sich die Anwohner einen Radweg als Lückenschluss zwischen den geschlossenen Ortschaften. Daraus hat sich die Bürgerinitiative IG Pro Radweg gebildet. Der Neubau des Radwegs ist innerhalb des niedersächsischen Radwegekonzeptes 2016 mit vordringlichem Bedarf festgelegt.
Aktueller Planungsstand
Aktuell wird die Entwurfsplanung erarbeitet. Darunter wird eine eigene Planungsstufe in der Straßenplanung verstanden, in der die gewählte Trasse lage- und höhenmäßig konkretisiert wird. Dabei müssen neben den technischen Randbedingungen auch weitere Faktoren wie Umwelt, Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit miteinander abgewogen werden, um abschließend einen ausgewogenen Trassenentwurf zu entwickeln. Zu den behördeninternen Unterlagen, die im Vorentwurf erarbeitet werden, gehören u. a. Erläuterungsbericht, Lagepläne, Höhenpläne, Querschnitte, landespflegerischer Begleitplan, Kostenberechnung, wassertechnische Untersuchungen sowie ggf. weitere notwendige Gutachten zu Einzelproblematiken (z. B. Bodengutachten).
Sobald der Vorentwurf aufgestellt ist, ist der erste große Meilenstein dieses Projekts geschafft. Der Planungsstand wurde den Trägern öffentlicher Belange (TöB) am 25. April 2023 vorgestellt. Die Öffentlichkeit wurde am 24. Oktober 2024 bei einer Bürgerinformationsveranstaltung im Lintler Krug in Kirchlinteln (14 bis 16:30 Uhr) informiert.
Im 1. Quartal 2025 soll der Antrag für ein Planfeststellungsverfahren gestellt werden. Mit einem Beginn der Bauarbeiten ist aktuell im 4. Quartal 2026 auszugehen.
Streckenführung
Für die Streckenführung wurden zwei Varianten untersucht: nördlich und südlich der L 171. Dabei setzte sich die nördliche Variante durch. Dieser Verlauf bietet eine direkte Anbindung an das bestehende Radwegenetz. Die Radfahrer müssen nicht extra die L 171 überqueren. Außerdem befinden sich nahräumige Ziele und Orte nördlich der Landesstraße wie das Dorf Bendingbostel, eine Gärtnerei sowie Sportanlagen. Die Verkehrssicherheit und Verbindungsfunktion sowie landespflegerische Aspekte überwiegen bei der Variante Nord eindeutig.
Beide Streckenvarianten wurden ebenfalls anhand von naturschutzfachlichen Kriterien beurteilt. So wurden beispielsweise die Höhe des Verlustes von Biotoptypen wie Wald oder Grünland gegenüberstellt und die Auswirkungen auf geschützte Artengruppen wie u. a. Brutvögel und Fledermäuse untersucht. Über alle Kriterien hinweg war auch hier eine Radwegführung auf der Nordseite die Variante mit den geringeren Beeinträchtigungen auf die Umwelt.
Der Radweg beginnt im Knotenbereich der L 171 und der Kreisstraße 22 südlich der Ortschaft Klein Linteln. Die Trasse, die eine Mindestbreite von 2,5 m erhält, verläuft über den Gohbach und kreuzt auf Höhe der Ortschaft St. Pauli die Gleise der Deutschen Bahn.
Im Regelfall wird ein Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn von 1,75 m eingehalten. Bei Engstellen wie z. B. an erhaltungswürdigen Baumbeständen oder dicht bebauten Flurstücken werden Sonderlösungen entwickelt.
Teile der Strecke sind zudem überwiegend landwirtschaftlich genutzte Flächen, historische Waldstandorte und prägende Alleen. Das Bauende des neuen Radwegs befindet sich westlich der Ortschaft Jeddingen auf Höhe des Sportplatzes. Es erfolgt somit eine direkte Verknüpfung an den bestehenden Radweg, ohne dass die Fahrbahn überquert werden muss.
Grundsätzlich ergibt sich die Streckenführung als Kompromiss aus technischen Zwangspunkten wie Entwässerungbedingungen und Sicherheitsabständen, den Umfang des zu tätigen Grunderwerbs sowie der Vermeidung und Verminderung naturschutzfachlicher Eingriffe.
Für den Bau des Radwegs ist es erforderlich, dass die benötigten Flächen sowohl für den Radweg an sich angekauft und teilweise für die Einrichtung von Baueinrichtungsflächen vorübergehend genutzt werden. Hinzu kommt der Flächenbedarf für die Kompensationsmaßnahmen.
Damit eine Gleichbehandlung aller Eigentümer erfolgt, werden nach dem Planfeststellungsbeschluss Wertgutachten für die betroffenen Flächen durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt. Während der Erstellung der Gutachten werden parallel dazu bereits Bauerlaubnisverträge geschlossen, damit keine weiteren Verzögerungen den Bau des Radwegs betreffend auftreten. Ebenfalls wird die vorübergehende Nutzung der Flächen entschädigt.
Kompensationsmaßnahmen
Über die gesamte Strecke des Radwegs entstehen erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft, die gem. §§ 13-17 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) und §§ 5-7 NAGBNatSchG (Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz) mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren sind. Eingriffe hier stellen insbesondere die Rodung von Waldfläche und Einzelbäumen sowie die Versiegelung von natürlichen Böden dar. Dadurch gehen Lebensräume von vorkommenden schützenswerten Tierarten verloren oder werden beeinträchtigt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.10.2024
zuletzt aktualisiert am:
07.11.2024
Ansprechpartner/in:
Sheila Schönbeck
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