Häufig gestellte Fragen zu Baustellen
Notwendige Baustellen sind oft mit Behinderungen für Verkehrsteilnehmer verbunden und werfen daher viele Fragen auf. Zu diesem Thema finden Sie nachstehend Informationen in unseren "häufig gestellten Fragen".
Nein, nicht zwangsläufig. Für die Einrichtung und den Betrieb auf einer Baustelle müssen Flächen gesperrt werden, die dem Verkehr dann nicht zur Verfügung stehen.
Wenn ein Abschnitt einer Straße ohnehin stark belastet ist oder es im direkten Umfeld zu Unfällen kommt, können jedoch Staus entstehen. Hier wird stets versucht, den Verkehr über Umleitungen zu führen, um Stauungen zu vermeiden. Die Umleitungen einzurichten, hängt immer davon ab, welche anderen Verkehrswege in der Nähe der Baustelle vorhanden sind und als Ausweichrouten angeboten werden können.
Wenn eine Straße komplett gesperrt werden muss, wird der Verkehr über eine alternative Strecke umgeleitet. Entscheidend bei der Auswahl dieser Strecke ist, ob die Strecke den zusätzlichen Verkehr aufnehmen kann. Dafür muss manchmal eine längere Umgehung ausgeschildert werden.
Darüber hinaus soll der Verkehr nicht in andere Baustellen umgeleitet und eine Doppelbelegung von Umleitungsstrecken verschiedener Maßnahmen vermieden werden.
Es wird stets angestrebt, den Verkehrsfluss während der Baumaßnahme so gut es geht aufrechtzuerhalten.
Beide Seiten einer Straße nacheinander zu bearbeiten, die sogenannte halbseitige Bauweise, ist eine Möglichkeit. Ob diese durchführbar ist, hängt vor allem von der vorhandenen Breite bei der Baustelle ab. So muss genügend Breite für ein sicheres Arbeiten auf der Baustelle und den Verkehr vorhanden sein. Manchmal ist es nicht möglich, die Straße oder einzelne Fahrspuren freizuhalten. Wir versuchen aber stets, den Fußgänger-, Fahrrad- und Fahrzeugverkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Dazu erfolgt im Vorfeld eine Abstimmung mit der Verkehrsbehörde, der Polizei, den Kommunen und weiteren Betroffenen.
Die Sperrung einer Verkehrsfläche ist zudem gesetzlich geregelt. Als Grundlage dienen dabei die Straßenverkehrsordnung und die „Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (RSA 21). Zu beachten bei der Einrichtung einer Baustelle sind dabei unter anderem Schutz- und Sicherheitsabstände oder technische Voraussetzungen, um die auf der Baustelle arbeitenden Personen nicht zu gefährden.
Das Bauen unter Vollsperrung geht in der Regel schneller und führt zu einer höheren Qualität.
Das geht leider nur bei wenigen Arbeiten. Als Ausnahme gelten zum Beispiel Mäharbeiten am Straßenrand, die wir unterbrechen können.
Bei allen Maßnahmen, die der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit dienen – zum Beispiel Arbeiten an Schutzplanken nach einem Unfall oder plötzlich auftretenden Fahrbahnschäden –, ist dies nicht möglich.
Bei Großbaustellen sind alleine die Einrichtung und der Aufbau im Baustellenbereich so aufwendig, dass wir leider keine Möglichkeit haben, diese kurzfristig abzubauen.
Mitunter wird in der Öffentlichkeit zu wenig bedacht, dass mit den Baumaßnahmen eine Verbesserung der Infrastruktur einhergeht. Staus sind dabei ein nicht immer vermeidbarer Nachteil, das vorrangige Ziel muss jedoch stets eine qualitativ hochwertige, dauerhafte Bauleistung sein.
Häufig ist eine kurzfristige Witterungsänderung für eine Verzögerung verantwortlich. Außerdem kann es zu Lieferschwierigkeiten beim Baumaterial kommen. Zusätzliche Arbeitsschritte müssen eingeleitet werden, wenn bei den vorbereitenden Maßnahmen festgestellt wird, dass der Boden nicht die benötigte Beschaffenheit hat und nachverdichtet werden muss. Trotz sorgfältiger Erkundungen im Vorfeld einer Maßnahme kann nicht jedes Detail des Baufeldes exakt vorhergesagt werden, sondern erfordert in der Praxis eine Reaktion auf neue Umstände. Das macht mitunter zusätzliche Arbeiten nötig, die länger dauern, als vorher geschätzt wurde.
Die Baumaßnahmen können heute durch den Einsatz modernster Technik deutlich schneller abgewickelt werden. Allerdings wird aufgrund notwendiger Sicherheitsmaßnahmen für Verkehrsteilnehmende und arbeitende Personen mehr Zeit benötigt. Das hängt insbesondere mit dem stetig steigenden Verkehrsaufkommen und den angepassten Arbeitsschutzbedingungen zusammen.
Grundsätzlich werden die Bauzeiten auf hochbelasteten Straßen so bemessen, dass diese unter voller Ausnutzung des Tageslichtes durchgeführt werden.
Für Deckenerneuerungsmaßnahmen auf stark belasteten Straßen (dies trifft besonders auf den Pendler-, Ferienreise- und Schwerverkehr zu), werden Baustellen regelmäßig so ausgeschrieben, dass Arbeiten so lange wie möglich am Stück stattfinden.
Dabei müssen aber Randbedingungen wie beispielsweise das Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, maximale Lenkzeiten, Lärmbelästigung, Auflagen der Gewerbeaufsicht und viele weitere beachtet werden, wodurch das Arbeiten am gesamten Tag oder an den Wochenenden nicht überall möglich ist.
Ein 24-Stunden-Betrieb kommt nur in sehr wenigen Fällen zum Einsatz, da so sehr viele Arbeitende an einer Baustelle gebunden werden, was in Verbindung mit dem zunehmenden Mangel an qualifizierten Fachkräften in den Baufirmen sowie in der Bauüberwachung dazu führen würde, dass insgesamt weniger Baustellen umgesetzt werden können. Das wäre für den Erhalt der Infrastruktur nicht ausreichend.
Zudem erfordern Baustellen eine Versorgung mit Transportgütern, d. h. es müssen Materialien und Geräte an- und abtransportiert werden. Hier sind Arbeitszeitgesetze und Ruhezeiten einzuhalten. Auch die Verfügbarkeit von Transportvolumen mit LKW ist begrenzt, da qualifizierte Fahrer nur begrenzt zur Verfügung stehen.
Zudem erfordert das 24-Stunden-Bauen einen hohen Aufwand an zusätzlicher Sicherheitseinrichtung wie Beleuchtung sowie Überwachung. Die Praxis zeigt, dass diese Aufwendungen den Gewinn an Bauzeit reduzieren und teilweise gänzlich aufzehren. Diese Belastung ist bei der Verwendung öffentlicher Mittel selten ausreichend zu begründen. Einige Arbeiten, wie beispielsweise das Markieren, lassen sich auch mit künstlicher Beleuchtung nachts nicht fachgerecht ausführen.
Viele Berufstätige sind während der Schulferien im Urlaub. In der Folge sind weniger Menschen auf den Straßen unterwegs, die von Baumaßnahmen auf den jeweiligen Pendlerstrecken betroffen sein können. Weniger Verkehr kann dann auch eine kürzere Bauphase bedeuten. Auch der Schülerverkehr mit Bussen findet nicht statt, der durch die Maßnahme in Mitleidenschaft gezogen würde. Aufgrund des geringeren Verkehrsaufkommens fallen in dieser Zeit die Belastungen insgesamt weniger stark aus.
Größere Baumaßnahmen bedingen auch eine längere Bauzeit, die dann auch in die Ferien greift. Im Winter kann auf Grund der Witterungsbedingungen weniger gebaut werden; daher muss gute Witterung auch in den Ferien ausgenutzt werden.
Der Baubetrieb unterliegt gewissen Schwankungen innerhalb eines Jahres, was vor allem durch die Dauer einzelner Baumaßnahmen, deren Betreuungsaufwand und die Witterung bedingt ist. Es kann aber sein, dass es zum Ende des Jahres mehr Staus gibt, weil sich alle Verkehrsteilnehmenden auf das Herbstwetter mit Regen und schlechter Sicht einstellen müssen. Pendlerinnen und Pendler steigen bei schlechtem Wetter zudem öfter vom Rad auf das Auto um. Außerdem steigt das Verkehrsaufkommen durch viele Personen, welche aus dem Urlaub zurückgekehrt sind. Auch ist aus Kapazitätsgründen bei den Baufirmen eine Verteilung der Baumaßnahmen über das ganze Jahr erforderlich.
Tagesbaustellen werden in der Regel außerhalb des Berufsverkehrs in den morgentlichen und nachmittäglichen Zeiten eingerichtet. Innerhalb des Berufsverkehrs sind sie äußerst selten und finden nur im Notfall statt, zum Beispiel bei einem plötzlich auftretenden Fahrbahnschaden, nach einem Unfall oder extremem Wetter (wie Sturm oder starkem Regen). Im Einzelfall muss auch geprüft werden, ob eine Baustelle an einem Tag vollständig abgearbeitet werden kann, wenn den ganzen Tag gearbeitet wird. Das wird mit den Auswirkungen außerhalb der hohen morgendlichen Verkehrsnachfrage abgewogen.
Das kann unterschiedliche Gründe haben: Die Arbeiten finden zum Beispiel "unsichtbar" unterhalb einer Brücke statt. Auch dafür muss meistens ein Fahrstreifen gesperrt werden. Oder der frische Asphalt beziehungsweise Beton muss aushärten und kann noch nicht befahren werden. Außerdem kann es vorkommen, dass die Witterung (Temperatur oder Regen) bestimmte Tätigkeiten nicht zulässt.
Zudem wird mit Großgeräten gearbeitet. Sowohl der Ausbau vorhandener Fahrbahnschichten als auch der Einbau neuer Asphalt- oder Betonschichten finden daher überwiegend nur in einem Teilbereich innerhalb der gesamten Baustelle statt. Außerdem kann es sein, dass aufgrund der Größe des Baufeldes nicht sofort eingesehen werden kann, wo die arbeitenden Personen sich gerade aufhalten.
Da Arbeiten im Straßenbau im Freien stattfinden und daher besonders witterungsabhängig sind, ist es möglich, dass aufgrund von Niederschlägen oder zu niedrigen Temperaturen nicht immer gearbeitet werden kann.
Wir informieren mit verschiedenen Angeboten im Internet und in der Presse so umfassend und aktuell wie möglich. In Presseinformationen auf unserer Website über geplante und aktuelle Bauvorhaben kündigen wir mögliche Baustellen, Umleitungen und Verkehrsbehinderungen frühzeitig an.
Über die Internetseite der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (VMZ) können die verschiedenen Informationen zur Verkehrslage und zu Baustellen abgerufen werden. Auf diesem Weg werden die Beeinträchtigungen auch auf digitalem Weg in sogenannten TIC-Meldungen versendet, sodass sie in digitalen Navigationsgeräten empfangen werden können. Zusätzlich kann auch die NUNAV-App als Medium auf digitalen Endgeräten zur Navigation genutzt werden, welche Baustellen und Staus in Niedersachsen bei der Route optimal berücksichtigt.
Es finden regelmäßige Abstimmungen zu den geplanten Baumaßnahmen zwischen den zuständigen Behörden statt. Angrenzende Länder beziehungsweise Bundesländer, Kommunen, Landkreise sowie andere Institutionen wie die Autobahn GmbH des Bundes, Stadtwerke, Leitungsbetreiber oder die Deutsche Bahn werden schon im Vorfeld von großen Baumaßnahmen eingebunden, um gleichzeitige Baumaßnahmen zu verhindern oder zeitlich nacheinander durchzuführen. Dass dann trotzdem einzelne Störungen zusammenfallen, ist in Einzelfällen leider unvermeidbar.
Das hat technische Gründe, die mit dem verwendeten Baustoff Asphalt zusammenhängen: Nach Beendigung jeder Deckenerneuerung liegt auf der neuen Asphaltdecke ein dünner Bindemittelfilm aus Bitumen, der anfangs leicht rutschig sein kann. Daher muss der Streckenbereich bis zum Abfahren des Bindemittelfilms und damit der Freilegung der Gesteinsoberflächen geschwindigkeitsreduziert bleiben. Erst nach erfolgter Griffigkeitsmessung des neu eingebauten Asphaltes (in der Regel acht bis zehn Wochen nach Beendigung der Baumaßnahme) kann die Geschwindigkeitsreduzierung wieder aufgehoben werden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.11.2018
zuletzt aktualisiert am:
16.02.2023
Ansprechpartner/in:
Pressestelle: Andreas Moseke, Heike Haltermann, Jens-Thilo Schulze
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-5144, -2413, -2451
Fax: (0511) 3034-2099