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Verlegung der Bundesstraße 241 (Ortsumgehung Uslar)

Die möglichen Varianten der Ortsumgehung Uslar und der weitere Verlauf der verlegten B 241   Bildrechte: NLStBV
Die möglichen Varianten der Ortsumgehung Uslar und der weitere Verlauf der verlegten B 241 in den Verkehrseinheiten 1 (Bollensen - Volpriehausen) und 2 (Volpriehausen - Ellierode).

Die Planung der Ortsumgehung (OU) Uslar ist die konsequente Fortsetzung der bisher erfolgten und zum großen Teil baulich abgeschlossenen Maßnahmen zwischen den Städten Hardegsen und Uslar zur Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße 241. Gleichzeitig soll die Reisezeit auf diesem Streckenzug verkürzt werden.

Verkehrsbedeutung der B 241 und Notwendigkeit der Baumaßnahme

Die Bundesstraße 241 verläuft aus Nordrhein-Westfalen kommend über Uslar, Northeim, Osterode und Clausthal-Zellerfeld nach Goslar. An der Anschlussstelle Northeim-West wird die B 241 mit der A 7 Hamburg - Hannover - Kassel verknüpft. Über Northeim erfolgt eine Verbindung in den Harz und über die B 252 wird eine Verknüpfung zur A 44 ins Ruhrgebiet hergestellt. Der Berufsverkehr orientiert sich über die B 241 von Uslar kommend in den Raum Northeim - Göttingen, darüber hinaus wird die Bundesstraße durch einen hohen Freizeit- und Erholungsverkehr belastet.

An der Südkante des Sollings zwischen den Ortschaften Bollensen (Stadt Uslar) und Ellierode (Stadt Hardegsen) soll die Bundesstraße 241 insgesamt verlegt werden. Die Strecke ist in diesem Bereich sehr kurvenreich, unübersichtlich und unfallträchtig. Die Linienführung ist unzulänglich und in den Ortsdurchfahrten bestehen zum Teil Verkehrsengpässe. Die durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge (DTV) liegt bei 6.000 Kfz/ 24 h bei einem Schwerverkehrsanteil von rund 20 Prozent.

Die angestrebte und teilweise bereits umgesetzte Linienverbesserung setzt sich zusammen aus der Ortsumgehung Uslar, dem Abschnitt zwischen Bollensen und Volpriehausen (Verkehrseinheit 1) sowie den bereits unter Verkehr befindlichen Abschnitten zwischen Volpriehausen und Ellierode (VKE 2) und den Ortsumgehungen Ellierode und Hardegsen.

Sachstand der Planung

Aufgrund der seinerzeit nachrangigen Einstufung der OU Uslar seitens des Bundes hat die Stadt im Jahr 1984 beschlossen, die OU im Flächennutzungsplan der Stadt darzustellen. Im Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1995 ist eine mögliche Südumgehung Uslars als Ergebnis einer Untersuchung von drei Varianten dargestellt.

Für die Wiederaufnahme der Planungen ist aufgrund erkennbarer und nicht unerheblicher Konflikte im Zuge der im Flächennutzungsplan dargestellten Südumgehung diese mit einer Nordvariante zu vergleichen. Dabei sind die seinerzeit erarbeiteten Ergebnisse mit dem heutigen Stand abzugleichen und auf die aktuellen gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Als erster Planungsschritt wird zunächst in grobem Maßstab eine sogenannte Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) durchgeführt. Diese qualifiziert umweltseitig unter Beachtung des Schutzgutes Mensch die später detaillierter auszuarbeitende Trassenführung. Zusätzlich werden die in der UVS betrachteten Varianten nach weiteren Aspekten (landwirtschaftliche Betroffenheit, Kosten) untersucht, um eine Vorzugsvariante herausarbeiten zu können.

Für den Variantenvergleich im Rahmen der UVS werden zum einen bestehende Daten (z. B. Bebauungspläne der Stadt) herangezogen. Zum anderen werden vor Ort erhobene Daten (z. B. zu Flora und Fauna) berücksichtigt. In diesem Verfahrensschritt werden die sogenannten Träger öffentlicher Belange (z. B. die Stadt Uslar, aber auch andere Fachbehörden und -verbände) beteiligt.

Für diese Variante wird anschließend auf Antrag der Straßenbauverwaltung ein Raumordnungsverfahren (ROV) durch den Landkreis Northeim als zuständige Landesplanungsbehörde durchgeführt. Die damit landesplanerisch festgestellte Trasse wird dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Linienbestimmung vorgelegt. Für die linienbestimmte Trasse wird dann in kleinräumigen Maßstab die detaillierte Entwurfsplanung durchgeführt. Diese dient als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren, mit dem das Baurecht für die Ortsumgehung Uslar erreicht werden soll.

Bundesstraße 241

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2010
zuletzt aktualisiert am:
08.06.2021

Ansprechpartner/in:
Udo Othmer

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Gandersheim
Geschäftsbereichsleiter
Stiftsfreiheit 3
37581 Bad Gandersheim
Tel: (05382) 953-191
Fax: (05382) 1043

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