- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumfahrung Elstorf
- B 4: Lüneburg bis Kirchweyhe
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
Umbau der Bundesstraße 51 in Bad Iburg
Im Zuge der Bundesstraße 51 wird die Ortsdurchfahrt Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) verkehrsgerecht umgebaut. Die Umgestaltung soll insbesondere die Verkehrssicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöhen sowie die Anlage von neuen, bislang nicht vorhandenen beidseitigen Radverkehrsanlagen ermöglichen.
Ziel ist es, den Straßenraum so zu gestalten, dass die Anlage von beidseitigen Gehwegen und Radverkehrsanlagen mit sicheren Überquerungsmöglichkeiten der Fahrbahn realisiert werden kann. Durch die dabei geplante Fahrbahneinengung und die Anlage von neuen straßenbegleitenden Grünstreifen mit Bäumen soll eine Verbesserung des Ortsbildes und eine Reduzierung der Geschwindigkeit in der Ortsmitte erzielt werden.
Der Umbau erfolgt in mehreren Bauabschnitten (BA), von denen der erste am 8. September 2011 begonnen hat. Die Bauarbeiten im 2. BA wurden im Sommer 2013 beendet. Ende Juli 2014 hat die bauliche Umsetzung des 3. BA begonnen.
Parallel zur Umgestaltung des Straßenraumes betreibt die Stadt Bad Iburg die Umgestaltung des angrenzen Schlossparks. Beide Planungen wurden eng aufeinander abgestimmt. Mehr Informationen.
1. Bauabschnitt
Der 1. Bauabschnitt begann am nördlichen Ortseingang von Bad Iburg. Ziel der Planung war es, stadteinwärts durch eine Ummarkierung der Fahrbahn einen neuen Schutzstreifen für Radfahrer - auf der Fahrbahn der Bundesstraße 51 - gemäß den aktuellen Regelwerken zu schaffen. In Fahrtrichtung Osnabrück, d. h. im Bereich der Steigungsstrecke, wurde die Fahrbahn der Bundesstraße 51 eingeengt, so dass eine Verbreiterung des vorhandenen Gehweges zu einem Geh- und Radweg vorgenommen werden konnte.
Eine größere Veränderung des Straßenbildes erfolgte im ersten Bauabschnitt nicht. Die Fahrbahn der Bundesstraße 51 wurde zugunsten eines Geh- und Radweges eingeengt, so dass hier eine Verbesserung des Ortsbildes erreicht wurde. Der Streckenabschnitt in diesem Bereich weist nun den rechts abgebildeten Querschnitt auf.
Die Realisierung des ersten Bauabschnittes kostet die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Maßnahme rund 520.000 Euro.
2. Bauabschnitt
Der 2. Bauabschnitt, der seit Mitte Juni 2012 baulich umgesetzt wurde, schließt an den 1. Bauabschnitt an, verläuft nördlich des Schlossparks und endet hinter dem Knotenpunkt mit der Landesstraße 96 nach Hagen.
Augenfälligstes Merkmal dieses Abschnitts ist der Umbau der bisher provisorisch lichtsignalisierten Einmündung der L 96 zu einem Kreisverkehr, dessen Kreisfahrbahn zur Erhöhung der Kapazität zweistreifig befahrbar ausgebildet wurde. Zwei der drei Kreiszufahrten wurden mit Zebrastreifen und Radfahrerfurten versehen. Ziel der Maßnahme war eine Verbesserung des Ortsbildes sowie eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten.
Ähnlich wie im ersten Bauabschnitt wurden auch im zweiten Bauabschnitt die Anlagen für den straßenbegleitenden Radverkehr verbessert. So wurde die Fahrbahn in Teilbereichen eingeengt bzw. nach Süden verschoben, um an der Nordseite der Bundesstraße Platz für einen getrennten Geh- und Radweg zu schaffen. Der Fußgänger- und Radverkehr auf der Südseite der B 51 wird hingegen zukünftig durch den Schlosspark geführt, in dem zeitgleich Wegeanlagen ausgebaut wurden.
Die Gehweganlagen wurden wie im ersten Bauabschnitt mit einem neuen Pflaster versehen und mit Leiteinrichtungen für Sehbehinderte ausgestattet. Die Einmündungen der Anliegerstraßen auf der Nordseite wurden aufgepflastert. Zudem wurde an mehreren Stellen Platz für Grünstreifen geschaffen. Die bauliche Umsetzung des 2. Bauabschnitts kostet insgesamt etwa 2,2 Millionen Euro.
3. Bauabschnitt
Der 3. Bauabschnitt, mit dem Ende Juli 2014 begonnen wurde, teilt sich in zwei Unterabschnitte.
Abschnitt 3.1 grenzt an den Kreisverkehr an der L 96 an und reicht bis nördlich des Hotels Felsenkeller. Prägendes Element dieses Abschnitts ist ein neuer Kreisverkehr im Einmündungsbereich der Kreisstraße, wobei die Stadtstraße Philipp-Sigismund-Allee verschwenkt und an den Kreisverkehr neu angeschlossen werden soll. Durch die Anlage dieses Kreisverkehrs kann auf den heute zwischen der Kreisstraße 332 und der Landstraße 96 durchgehend verlaufenden Linksabbiegestreifen verzichtet werden, so dass dieser zurückgebaut und als bepflanzter Mittelstreifen neu hergestellt werden kann.
Durch die Verringerung der Fahrbahnbreite der Bundesstraße 51 an der Nordostseite zwischen den beiden Kreisverkehren wird die Möglichkeit geschaffen, einen ausreichend breiten Gehweg und einen ausreichend breiten Zweirichtungs-Radweg zwischen den beiden Kreisverkehren anzulegen.
Die vorhandene Bushaltestelle innerhalb dieses Teilabschnittes wird Richtung zukünftigen Kreisverkehr versetzt, so dass sie richtlinienkonform in der Nähe des Kreisverkehrs und des im Zuge des Kreisverkehrs neu anzulegenden Fußgängerüberweges angeordnet werden kann. Des Weiteren wird es möglich sein, diese Bushaltestelle aufgrund der neu gewonnenen Flächen mit Nebenanlagen wie Wartehäuschen, Fahrradständer etc. auszustatten.
Bauabschnitt 3.1 wurde im August 2015 fertig gestellt und kostet die Bundesrepublik Deutschland als Träger der Maßnahme rund 1,5 Millionen Euro.
Abschnitt 3.2 schließt an den vorherigen Abschnitt an und reicht bis hinter die Einmündung Rottstraße.
Südlich des Hotels Felsenkeller erhält der nördliche Fahrstreifen der Bundesstraße 51 das Regelmaß von 3,50 m. Der südliche Fahrstreifen bleibt durchgehend aufgeweitet auf dem Maß von 3,75 m, da in Richtung Münsterstraße im Bereich der Innenkurve die nächste Aufweitung erfolgen muss. Die Einmündung der Münsterstraße in die Bundesstraße 51 (Charlottenburger Ring) wird geringfügig umgebaut. Hier erfolgt wie im gesamten Streckenabschnitt eine Einengung der Fahrbahn zugunsten der Verbreiterung der Geh- und Radweganlage. Der Fahrbahnteiler im Einmündungsbereich der Münsterstraße wird überfahrbar gestaltet.
Der Bauabschnitt 3.2 wurde Ende Juli 2016 fertiggestellt. Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf rund 500.000 Euro. Bis zum Jahresende 2016 erfolgten noch Arbeiten an Versorgungsleitungen durch die Stadt Bad Iburg.
4. Bauabschnitt
Der 4. und letzte Bauabschnitt grenzt an die Einmündung Rottstraße an und reicht bis zum Ortsausgang etwa in Höhe der Straßenmeisterei Bad Iburg.
Nach umfangreichen Leitungsverlegungen (Trinkwasser) einschließlich des Neubaus eines Regenwasserkanals durch die Stadt Bad Iburg und anderen Arbeiten an den bestehenden Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Schmutzwasser usw.) durch die jeweiligen Leitungsbetreiber soll bis zum Jahresende 2017 auf dem beschriebenen Abschnitt die Fahrbahndecke erneuert werden. Gleichzeitig soll auch Rad-/ Gehweg auf der Ostseite in Fahrtrichtung Osnabrück einen neuen Pflasterbelag erhalten. Beachten Sie hierzu auch unsere Presseinformation vom 04.09.2017 und unsere Presseinformation vom 26.09.2017.
Größere Änderungen des Straßenquerschnittes sind aufgrund der geringen Breiten in diesem Abschnitt nicht vorgesehen.
Der Bauabschnitt 4 wurde zum Jahresende 2017 abgeschlossen. Die dabei entstanden Baukosten beliefen sich auf ca. 1,6 Millionen Euro.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.11.2010
zuletzt aktualisiert am:
30.01.2019
Ansprechpartner/in:
Uta Weiner-Kohl
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Osnabrück
Geschäftsbereichsleiterin
Mercatorstraße 11
49080 Osnabrück
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