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Deisterkreisel bis Anschlussstelle Herrenhausen

Westschnellweg (B 6)


Der im Westen Hannovers verlaufende Westschnellweg (B 6) ist für den Großraum Hannover von großer verkehrlicher Bedeutung: Neben seiner Funktion als überregionale Verbindung zwischen den umliegenden Städten und Gemeinden untereinander und mit Hannover, bündelt er auch die innerstädtischen Verkehre: Gemeinsam mit den anderen Schnellwegen – dem Messe- und dem Südschnellweg – liegt er innerhalb des Stadtgebietes und umschließt den Innenstadtbereich.

Projektbereich

Der ca. 4 Kilometer lange Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Herrenhausen und dem Deisterkreisel in Linden wird im Rahmen der Sanierung der Schnellwege modernisiert. Auf diesem Streckenabschnitt befinden sich insgesamt 14 zu sanierende Brückenbauwerke, drei Anschlussstellen und der Knotenpunkt B 6 / L 190 am "Bremer Damm“ (Schwanenburgkreuzung).

Der Abschnitt wurde bereits in den 1950er- und 1960er-Jahren errichtet. Ziel ist es, ihn für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer sicherer und damit zukunftsfähig zu erhalten.

Der Teilabschnitt von der Schwanenburgkreuzung (Abzweig Bremer Damm) bis zum Deisterkreisel wird aufgrund des Zustands der Bauwerke prioritär betrachtet.

Erneuerung der Brücken

Drei der insgesamt 14 zu erneuernden Brückenbauwerke am Westschnellweg weisen im Vergleich zu den anderen Bauwerken bereits eine deutlich eingeschränkte Restnutzungsdauer auf.

Bei der Schwanenburgbrücke läuft diese rechnerische Restnutzungsdauer bereits Ende 2023 ab. Dieses Bauwerk stellt sich jedoch in einem vergleichsweise guten Zustand dar. Daher wird die Restnutzungsdauer anhand von Bauwerksprüfungen beurteilt. 2024 wurde der Beton am Bauwerk instandgesetzt, damit die Schwanenburgbrücke während des Planungszeitraums in ihrer jetzigenForm weiter betrieben werden kann.

Für das Bauwerk über die Davenstedter Straße wurde eine Restnutzungsdauer für das Jahr 2030 ermittelt.

Derzeit werden im Projektbereich noch die übrigen Bauwerke im Bereich Linden nachgerechnet. Diese Rahmenbedingungen werden dann im weiteren Planungsprozess berücksichtigt.

Technische Angaben

  • Länge: ca. 4,0 km
  • Knotenpunkte (KP) und Anschlussstellen (AS):
    • AS Herrenhausen,
    • KP B 6 / L 190 Bremer Damm (Schwanenburgkreuzung),
    • AS Linden-Nord (Limmerstraße, B 441),
    • AS Linden-Mitte (Fössestraße),
    • Deisterkreisel.
  • Der Projektbereich umfasst insgesamt 14 Bauwerke, von denen zwei eine ablaufende Restnutzungsdauer besitzen.

Entlang der Trasse: Besonderheiten des Projektraums

Der Projektbereich ist durch eine Vielzahl von angrenzenden und sensiblen Nutzungen geprägt. Hierzu zählen vor allem:

  • Herrenhäuser Gärten,
  • denkmalgeschützte „Wasserkunst“,
  • Kleingartenkolonien „Wiesengrund“ und „Dornröschen“ des Kleingartenvereins „Vereinigte Steintormasch e. V.“,
  • westlich der Schwanenburgbrücke FFH-Gebiet „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“,
  • Wohnbebauungen und Gewerbebetriebe in den angrenzenden Hannoveraner Stadtteilen Limmer, Linden-Nord und Linden-Mitte,
  • Bebauung an der Bardowicker Straße mit sehr geringen Abständen zur Trasse des Westschnellwegs,
  • Lindener Berg.

Bisher kaum Lärmschutz vorhanden: Große Chance im Zuge des Ausbaus

Der Planungsbereich am Westschnellweg ist durch die immensen Verkehrsstärken einem hohen Verkehrslärm ausgesetzt und somit stark vorbelastet. Wird der Westschnellweg ganzheitlich modernisiert, rückt auch eine deutliche Verbesserung in Sachen Lärmschutz in den Fokus. Denn unter gewissen Voraussetzungen besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den Verkehrsstärken, der Anpassungen des Streckenabschnittes und den daraus resultierenden Anpassungen an aktuelle Verkehrslärmgrenzwerte.

Ziel ist es, durch entsprechende Maßnahmen, wie z. B. die Errichtung von Lärmschutzwänden, die Lärmbelastung für die Anwohnenden deutlich zu reduzieren und somit gleichzeitig die Lebensqualität entlang der Trasse zu verbessern. Voraussetzung dafür ist, dass ein Anspruch nach Bundesimmissionsschutzgesetz und der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung gegeben ist.

Was bedeutet Brückennachrechnung?

Bei der statischen Brückennachrechnung wird die Restnutzungsdauer einer Brücke ermittelt, also der Zeitraum, in dem die Brücke noch sicher betrieben werden kann. Abhängig vom Einzelfall mündet die Nachrechnung in Maßnahmen zur verkehrlichen Kompensation (z. B. Lkw-Überholverbot, Lastbeschränkung), der baulichen Verstärkung (z. B. externe Vorspannung) und/oder in die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus.

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.08.2022
zuletzt aktualisiert am:
07.11.2024

Ansprechpartner/in:
Andreas Moseke

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover

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