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Wissenswertes zur Modernisierung des Südschnellwegs

Der im Süden Hannovers verlaufende Südschnellweg (B 3) ist für den Großraum Hannover von großer verkehrlicher Bedeutung. Als Ost-West-Tangente zwischen der A 2 und der A 7 ist er ein wesentlicher Bestandteil der überregionalen Verbindung. Im rund 3,8 km langen Abschnitt zwischen dem Landwehrkreisel und der Kreuzung mit der Bahn vor dem Seelhorster Kreuz soll der Südschnellweg langfristig ausgebaut werden. Hintergrund ist, dass insgesamt vier Brücken im Verlauf des Südschnellwegs in den nächsten Jahren erneuert werden müssen.

Es wurde berichtet, dass Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss – also gegen die Baugenehmigung – vorliegen. Stoppen diese die Bauarbeiten?

Gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereichte Klagen haben aufgrund der gesetzlichen Regelungen für den Südschnellweg als Bundesfernstraße keine aufschiebende Wirkung.


Wogegen richten sich die Klagen?

Der Ersatz des Brückenbauwerkes über die Hildesheimer Straße durch einen Tunnel wird auch von den Klägern begrüßt – dieser Punkt wird nicht beklagt. Die Klagen von betroffenen Eigentümern und einer Bürgerinitiative richten sich vielmehr gegen die Verbreiterung des Südschnellwegs durch die Anpassung der Fahrstreifenbreiten und Seitenstreifen im Bereich der Leinemasch. Diese sind derzeit zu schmal – eine Tatsache, die bei den vorhandenen Verkehrsstärken ein großes Sicherheitsrisiko mit sich bringt. Denn derzeitig können keine Rettungsgassen gebildet werden. So mussten bereits Rettungskräfte zu Fuß zu einer Unfallstelle gelangen.


In der Zeitung liest man immer, dass 13 Hektar Wald für das Vorhaben gerodet werden müssen. Stimmt das?

Für das Vorhaben werden zwischen Landwehrkreisel und Bahnunterführungen insgesamt rund 13 Hektar Grünanlagen und Grünflächen in Anspruch genommen. Die gesamten 13 Hektar umfassen jedoch ganz unterschiedliche Arten von Flächen, wie beispielsweise Grünstreifen an der Hildesheimer Straße, Böschungsflächen am Rande des Südschnellweges oder auch Streifen am Dammfuß in der Leinemasch, die teilweise von Bäumen bewachsen sind.

Neun der 13 Hektar werden nur vorübergehend in Anspruch genommen, der Rest – also vier Hektar – dauerhaft. Diese vier Hektar werden nicht nur für den Südschnellweg benötigt, sondern auch für umfangreich umzuverlegende Geh- und Radwege, Entwässerungsmulden, oder Entwässerungseinrichtungen.

Sieben Hektar der vorübergehend benötigten Flächen dienen der Herstellung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen im Nahbereich des Südschnellwegs (SSW), da der Baustellenverkehr nicht über die Geh- und Radwege in der Leinemasch fahren soll. Zudem sind Baustelleneinrichtungsflächen insbesondere für die Brückenersatzneubauten z. B. als Kranstellflächen, Materiallagerungsflächen, Bewegungsflächen für Baufahrzeuge u. ä. erforderlich.

Im Zuge des Bauablaufes werden grundsätzlich nur diejenigen Flächen in Anspruch genommen, die aktuell jeweils erforderlich sind. Sobald Flächen nicht mehr benötigt werden, werden sie unverzüglich wiederbepflanzt oder entsprechend ihrer vorherigen Nutzung wiederhergestellt.


Wann und wo wird am Südschnellweg gefällt und gerodet?

Fällungen und Rodungen am Südschnellweg richten sich nach dem Baufortschritt und müssen innerhalb der Rodungssaison erfolgen. Diese reicht vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 28. Februar des Folgejahres. Die Arbeit erfolgt dabei bedarfsgerecht und angepasst an den Bauablauf: Es werden immer nur die Flächen frei gemacht, die für den weiteren Bauabschnitt erforderlich sind.


Wie viel Eingriffsfläche würde man durch den Verzicht auf Seitenstreifen einsparen?

Die Brücken müssen neu gebaut werden, der Straßendamm muss angepasst werden. Deswegen müssen die benötigten Flächen frei gemacht werden – unabhängig davon, ob ein Seitenstreifen gebaut wird oder nicht.

Angesichts des hohen Verkehrsaufkommens auf dem Südschnellweg sind Seitenstreifen für die Verkehrssicherheit erforderlich.

Ein Verzicht auf den Seitenstreifen würde den Eingriff entlang der Strecke um höchstens 0,7 Hektar reduzieren. Das entspricht fünf bis sechs Prozent der insgesamt betroffenen Grünflächen. Allerdings müssten in diesem Fall aus Gründen der Verkehrssicherheit Nothaltebuchten mitsamt breiteren Fahrbahnrändern (Bankette) gebaut werden. Das würde die Einsparung auf 0,5 Hektar reduzieren.

Auch durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wurde im Rahmen der Prüfung der Planung bestätigt, dass ein Verzicht auf Seitenstreifen unweigerlich mit einer Verringerung der Verkehrssicherheit einhergeht.


Wie werden Eingriffe in Flora und Fauna überwacht?

Eine so genannte Umweltbaubegleitung (UBB) überwacht die Arbeit am Südschnellweg. Ihr Auftrag ist dabei, die Baumaßnahmen als unabhängige Gutachter kritisch zu begleiten, um jederzeit die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu wahren. Die Stellung der Umweltbaubegleitung ist vergleichbar mit der eines Umwelt-TÜVs: Sie kontrolliert jederzeit die Rechtmäßigkeit des Handelns und die Einhaltung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes.

Das hierfür beauftragte, externe Büro stellt zum Beispiel sicher, dass keine Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien oder andere Tiere zu Schaden kommen. Hierfür führen die Expertinnen und Experten langfristige, umfangreiche und mehrfache Kontrollen durch. Unter anderem mit Hilfe von Baumkletterern, die auch bis „in den letzten Winkel“ blicken.


Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für die Fällungen vorgesehen?

Ein überwiegender Teil des Eingriffs wird direkt an Ort und Stelle ausgeglichen, beispielweise durch die Bepflanzung der neuen Böschungsflächen sowie der daran anschließenden, genutzten Flächen.

Ungeachtet der Qualität des Bewuchses werden zudem alle beanspruchten Flächen im Verhältnis 1 zu 2 durch hochwertige Waldaufforstung ausgeglichen – das heißt, es entstehen doppelt so viele Flächen mit Baumbestand, wie durch die Arbeit am Südschnellweg beansprucht werden.

So wird der Biotopverbund in der Wietzeaue in Langenhagenverbessert,

  • es werden Bäume auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten gepflanzt,
  • es werden neue Leitstrukturen für Fledermäuse etabliert,
  • es wird Retentionsraum in der Leineaue geschaffen,
  • es werden hochwertige Strukturen im Bereich der Gewässerbrücken hergestellt sowie
  • Nisthilfen und Ersatzquartiere ausgebracht.

Auch die Wertigkeit der vorhandenen Vegetation wird fachgutachterlich ermittelt und für die Bilanzierung des Ausgleichs berücksichtigt.


Warum können die Forderungen auf den Verzicht des Seitenstreifens nicht berücksichtigt werden?

Aufgrund des sehr dichten Verkehrs des Südschnellweges mit bereits heute rund 50.000 Fahrzeugen am Tag bestehen sehr hohe Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Bei einem Unfall können Verkehrsteilnehmende den Seitenstreifen nutzen, um sich selbst aus dem Gefahrenbereich zu bringen und gleichzeitig andere Verkehrsteilnehmer keiner Gefahr auszusetzen, z. B. durch abrupte Bremsvorgänge und/oder der Vermeidung von Auffahrunfällen.

Deshalb sind Seitenstreifen dafür da, dass Personen im Falle eines Unfalls an die Seite fahren, sich selbst aus dem Gefahrenbereich bringen und gleichzeitig andere Verkehrsteilnehmer keiner Gefahr aussetzen. Ein Seitenstreifen ermöglicht zudem, dass sich problemlos und zügig Rettungsgassen bilden können, die im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden können.

Insgesamt betrachtet verringern Seitenstreifen die Störanfälligkeit. Ausweichverkehr durch städtische Gebiete und über ungeeignete Routen nimmt ab. Der Verkehrsfluss wird harmonisiert und es staut sich seltener.


Können Nothaltebuchten beim Neubau des Südschnellweges die geplanten Seitenstreifen ersetzen?

Nothaltebuchten bieten deutlich weniger Sicherheit als ein Seitenstreifen. Das Hauptproblem der Nothaltebucht ist, dass ein Pannenfahrzeug diese erst erreichen muss, um sie nutzen zu können. Je nach Unfallart und Abstand zur nächsten Nothaltebucht ist sie eine Option, die man nicht als besonders zuverlässig bezeichnen kann: Nur, wenn ein Unfall zufällig genau in der Nähe einer Nothaltebucht stattfindet, kann sie den Verunfallten Sicherheit bieten.


Warum sind im Tunnelbereich keine Seitenstreifen geplant?

Ein Tunnel verfügt über ein völlig anderes Sicherheitskonzept. In einem Tunnel, wie er am Südschnellweg geplant ist, wird das erforderliche Sicherheitsniveau trotz fehlendem Seitenstreifen durch technische Einrichtungen erreicht, die aufgrund der Tunnellänge und der Verkehrsstärke zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.

Dazu zählen unter anderem:

  • Notrufeinrichtungen in einem Abstand von 140 Metern,
  • 24/7-Videoüberwachung durch die Betriebs-/Tunnelzentrale sowie
  • Möglichkeiten zur Sperrung des Tunnels durch Schrankenanlagen im Falle eines Liegenbleibers, eines Unfalls oder eines sonstigen die Sicherheit beeinträchtigenden Ereignisses. Der Verkehr wird in dem Fall über die Anschlussstelle Hildesheimer Straße abgeleitet.

Ein so hoher betriebstechnischer und personeller Aufwand für die Sicherung eines Tunnels kann deshalb dauerhaft nur punktuell im Straßennetz vorgesehen werden.

Südschnellweg Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2022
zuletzt aktualisiert am:
10.01.2024

Ansprechpartner/in:
Andreas Moseke

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Öffentlichkeitsarbeit
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover

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