- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumfahrung Elstorf
- B 4: Lüneburg bis Kirchweyhe
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
Ortsumgehung Negenborn im Zuge der Bundesstraße 64
Feierliche Verkehrsfreigabe am 14. April 2023
Aktueller Stand
Der Bau der Ortsumgehung ist abgeschlossen, die neue Strecke wurde am 14. April 2023 feierlich für den Verkehr freigegeben. Damit wird die Ortschaft Negenborn (Landkreis Holzminden) vom Durchgangsverkehr dauerhaft entlastet. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 27,9 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.
Verkehrsbedeutung der B 64 und Notwendigkeit der Ortsumgehung
Die Bundestraße 64 verläuft aus Nordrhein-Westfalen kommend über Holzminden, Eschershausen und Bad Gandersheim zum Harz. Bei Seesen hat die B 64 Anschluss an die Bundesautobahn 7 Hannover - Kassel.
Die im Jahr 2007 mit bis zu 7.250 Kfz/ 24 h belastete Bundesstraße hat eine wichtige Verbindungsfunktion für das Weserbergland und bindet den Raum Holzminden / Höxter über die Bundesstraßen 1, 3 und 240 an die Räume Hildesheim und Hannover an. In Verbindung mit der B 83 stellt die Bundesstraße 64 außerdem eine Verbindung zwischen dem Oberweserraum und dem Bereich Kassel her.
Die Bedeutung der Bundesstraße 64 wird durch die bereits fertig gestellten Ortsumgehungen von Holzminden und Bevern / Lobach sowie die in Planung befindlichen Ortsumgehungen im Zuge der B 240 zwischen Eschershausen und Gronau unterstrichen.
Im Jahr 2018 war die Bundesstraße durchschnittlich mit 7.900 Kfz/24 h belastet, davon etwa 800 Fahrzeuge aus dem Bereich des Schwerlastverkehrs. Durch die weitere allgemeine Verkehrsentwicklung wurde für die Ortsdurchfahrt eine Verkehrsmenge im Jahr 2020 von knapp 8.000 Kfz/24 h ermittelt.
Die steigende Verkehrsbelastung in der rund 1,7 km langen Ortsdurchfahrt Negenborn mit den damit verbundenen Beeinträchtigungen, die Trennwirkung der im südlichen Bereich überbreit angelegten Ortsdurchfahrt sowie die schmale und kurvenreiche Trassierung im nördlichen Abschnitt mit steilem Anstieg bzw. Gefälle führten zu erheblichen Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung durch Verkehrslärm und Schadstoffimmissionen. Die Wohn- und Aufenthaltsqualität wurde negativ beeinflusst. Besondere Gefährdungen für Anwohner und Verkehrsteilnehmer ergaben sich in den Wintermonaten. Durch die Maßnahme wird die Gefällestrecke im Ort deutlich entschärft.
Mit dem Bau der Ortsumgehung Negenborn wird eine Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr um 85 Prozent mit gleichzeitiger Verringerung der Lärm- und Abgasimmissionen erreicht. Die Baumaßnahme trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der überregionalen Verkehrsanbindungen im Fernstraßensystem des Bundes bei.
Verlauf der Ortsumgehung
Im Zuge der geplanten Ortsumgehung wird die Ortslage Negenborn im Süden und Osten umfahren. Die rund 3,8 km lange Gesamtbaustrecke beginnt etwa 950 m südwestlich der Ortslage Negenborn und umfasst zunächst die Verbreiterung der vorhandenen Fahrbahn der Bundesstraße auf einer Länge von rund 520 m.
Im weiteren Verlauf verschwenkt die Trasse aus der vorhandenen B 64 in östliche Richtung und umfährt die Ortslage Negenborn in einem weiten Bogen in Richtung Norden. Östlich von Negenborn wird die Landesstraße 580 gekreuzt. Im weiteren Verlauf quert die Trasse der Ortsumgehung das Hooptal mit dem Forstbach, der Kreisstraße 71 und der Straße Klus (jetzige B 64) zwischen dem Ortskern und dem Oberdorf, bevor die Trasse in östliche Richtung verschwenkt und rund 450 m nord-östlich des Oberdorfes wieder an die vorhandene B 64 anschließt. Im weiteren Verlauf wird die vorhandene Fahrbahn der Bundesstraße bis zum Kloster Amelungsborn auf einer Länge von etwa 490 m verbreitert. Die Baustrecke endet im Bereich der Zufahrt zum Klostergut.
Die Ortsumgehung Negenborn erhält auf gesamter Länge einschließlich der Verbreiterungsbereiche im Südwesten und Nordosten von Negenborn einen dreistreifigen Querschnitt (2+1-Betriebsform) entsprechend dem Regelquerschnitt RQ 15,5.
Historie
Das für den Bau der Ortsumgehung notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 1. April 2009 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 25. Juni 2010. Der Beschluss wurde beklagt. Mit Einstellung des Klageverfahrens am 13. November 2013 wurde der Beschluss unanfechtbar. Der feierliche erste Spatenstich durch Enak Ferlemann, seinerzeit Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Olaf Lies, damaliger und seit November 2022 wieder niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, erfolgte am 7. Januar 2016.
zum ersten Spatenstich der Ortsumgehung Negenborn (B 64) am 07.01.2016 auf den Seiten
des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung:
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
17.04.2023
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Markus Brockmann
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