- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumfahrung Elstorf
- B 4: Lüneburg bis Kirchweyhe
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
Neubau der Bundesstraße 212 von Huntebrück bis Harmenhausen
Freigabe des letzten Abschnitts am 16. Juni 2021
Die Bundesstraße 212 soll zwischen Huntebrück und der Landesgrenze nach Bremen neu gebaut werden. Mit dem Bau dieser Bundesstraße soll eine leistungsfähige Verbindung zwischen dem Unterweserraum mit seinen Seehafenstandorten, der Stadt Delmenhorst sowie der Hansestadt Bremen und damit auch ein verbesserter verkehrlicher Anschluss der Region an das überörtliche Straßenverkehrsnetz (A 1, A 27, A 28, A 281) geschaffen werden.
Für den Abschnitt von Huntebrück nach Harmenhausen ist der Planfeststellungsbeschluss am 29. Dezember 2006 ergangen und seit 3. Februar 2011 bestandskräftig (unanfechtbar). Das Bauprojekt wurde im Februar 2009 Teil des zweiten Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Der offizielle erste Spatenstich fand am 8. Juli 2009 statt. Die feierliche Verkehrsfreigabe erfolgte am 16. Juni 2021.
Die gesamte Baumaßnahme wurde in drei Erdbauabschnitten ausgeführt:
- Huntebrück bis Anschluss B 212 (alt),
- Anschluss B 212 (alt) bis B 74 bei Ranzenbüttel,
- B 74 bei Ranzenbüttel bis L 875 nordöstlich von Harmenhausen.
Am 10. Dezember 2015 erfolgte eine erste Teilverkehrsfreigabe für den Abschnitt zwischen Huntebrück und der B 212 (alt) nordwestlich von Berne. Die Kosten für diesen rund 1,5 km langen Abschnitt belaufen sich auf rund 45 Millionen Euro, davon rund 26 Millionen Euro für die Brückenbauarbeiten an den Bauwerken Ber 1 (Huntebrücke) und Ber 2.
Am 8. Dezember 2016 erfolgte eine weitere Teilverkehrsfreigabe bis zur B 74 bei Ranzenbüttel. Die Kosten für diesen rund 3 km langen Abschnitt belaufen sich auf rund 27,5 Millionen Euro einschließlich des Baus der Brückenbauwerke Ber 3, 4, 5, 6 und 7.
Die Freigabe des dritten und letzten Abschnitts von der B 74 bei Ranzenbüttel bis zur L 875 (rund 5,4 km) durch Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Dr. Bernd Althusmann, niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, erfolgte am 16. Juni 2021.
Insgesamt hat der Bund in alle drei Teilabschnitte rund 121 MIllionen Euro investiert.
Verkehrssituation und Notwendigkeit des Neubaus
Die Bundesstraße 212 führte bislang von der A 28 (Anschlussstelle Ganderkesee) durch Bookholzberg Richtung Harmenhausen, weiter in Richtung Norden durch Berne, über die Hunte, durch Elsfleth und Brake bis nach Nordenham (Süd-Nord-Richtung). Sie stellt zusammen mit der L 875 die einzige linksseitig der Weser verlaufende direkte Verbindung zwischen dem Oberzentrum Bremen und der nördlichen Wesermarsch dar.
Die vorhandene Bundesstraße 212 verlief im vorliegenden Entwurfsabschnitt nicht anbau- und zufahrtsfrei. Auf der freien Strecke, die besonders südlich von Berne den Charakter eines Straßendorfes aufweist, war die Linienführung sehr kurvig und bot den Verkehrsteilnehmern keine ausreichenden Überholsichtweiten. Eine Vielzahl von Zufahrten zu der Bebauung und zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen trug ebenfalls erheblich zum unzureichenden Verkehrsfluss auf der Bundesstraße bei.
Zusätzlich war im Bereich der Ortsdurchfahrt Berne, mit zum Teil nur 5,60 m breiter Fahrbahn und Gehwegbreiten von 0,85 m bis 1,15 m, die Bundesstraße gleichzeitig Hauptgeschäfts- und Wohnstraße. Das Verkehrsaufkommen auf der B 212 betrug bei einer Zählung 2010 (Zählstelle Huntebrück) rund 9.400 Kfz/ 24 h).
Durch den Neubau der B 212n soll der Innerortsbereich von Berne vom starken Durchgangsverkehr entlastet werden. Dadurch ergeben sich dann auch Möglichkeiten zu Maßnahmen, die der Verkehrsberuhigung im Zuge der jetzigen Ortsdurchfahrt dienen. Vorhandene und geplante Gewerbe- und Industriegebiete können nach Fertigstellung der Baumaßnahme direkt von der B 212n erreicht werden, ohne dass dabei Wohn- und Geschäftsbereiche durchfahren werden müssen.
Straßenbauliche Beschreibung
Der Streckenabschnitt der neuen B 212n beginnt nördlich der Einmündung der L 865 in die vorhandene B 212 (Str.-km 19,780 der B 212 [alt]), wird östlich entlang des vorhandenen Straßendammes der B 212 (alt) bis zur Hunte geführt, um bei ca. Bau-km 1+675 die Hunte zu kreuzen. Südlich der Hunte schwenkt die Trasse in östliche Richtung ab und kreuzt dabei zweimal die vorh. B 212, den Huntebrücker Hellmer (Realverbandsweg), die Untere Ollen, die Eisenbahnlinie Delmenhorst – Nordenham und den Bettingbührener Weg. Nach einem Schwenk in südöstliche Richtung wird die Bundesstraße 74, das Weserdeicher Fleth-Nord, der Warflether Hellmer, der Gansper Hellmer und der Motzener Kanal gekreuzt, bevor der Neubauabschnitt an der L 875 bei Str.-km 1,701 endet.
Die Baumaßnahme umfasst eine Streckenlänge von 9,928 km (Bau-km 1+000 bis Bau-km 10+927,890). Hinzu kommt noch die Verlegung oder Anpassung kreuzender Straßen oder Wirtschaftswege.
Die B 212n wurde als anbaufreie, einbahnige und zweistreifige Bundesstraße mit einer Kronenbreite von 11,00 m und einer Fahrbahnbreite von 8,00 m gebaut (RQ 10,5 mit verbreiterten Randstreifen). Die verlegten Straßen und Wirtschaftswege werden in mindestens gleichwertigem Ausbaustandard wiederhergestellt. Die L 865 am Baustellenanfang sowie die B 74 und die L 875 am Baustellenende werden plangleich angebunden. Es sind folgende Über- und Unterführungen vorgesehen:
- Ber 1: Unterführung der Hunte (neue Klappbrücke mit 66,3 m Stützweite als Ersatz für die bestehende Hubbrücke, die im Anschluss abgebrochen wird),
- Ber 2: Überführung L 866n,
- Ber 3: Unterführung des Schlüter Tiefs,
- Ber 4: Unterführung B 212 (alt),
- Ber 5: Unterführung Wasserlauf "Untere Ollen",
- Ber 6: Unterführung Bahnstrecke Delmenhorst - Nordenham,
- Ber 7: Überführung Bettingbührener Weg,
- Ber 8: Überführung Hannoverscher Hellmer,
- Ber 9: Unterführung Motzener Kanal als Geh-/ Radwegführung zum Gansper Hellmer.
Der Bau der B 212n endet vorerst mit dem Anschluss an die L 875 nordöstlich von Harmenhausen.
B 212 von Harmenhausen bis zur Landesgrenze Niedersachsen/ Bremen
Informationen zum Stand der Planung und zum Variantenvergleich finden Sie
hier...
zur Verkehrsfreigabe der B 212 am 16.06.2021 auf den Seiten
zur Verkehrsfreigabe der B 212 im Teilabschnitt bis zur B 74 am 08.12.2016 auf den Seiten
zur Verkehrsfreigabe der B 212 im Bereich der Hunteklappbrücke am 10.12.2015 auf den Seiten
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.06.2010
zuletzt aktualisiert am:
22.06.2021
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