Umweltauswirkungen
B 70: Ersatzneubau der Ledabrücke bei Leer
Umweltauswirkungen
Als wesentliches umweltfachliches Planungsinstrument zur Genehmigung von Straßenbauvorhaben wird der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) erstellt. Die Erfordernis eines LBP leitet sich aus der Eingriffsregelung gemäß §§ 13 ff. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ab. Der LBP ist unmittelbar für die Bewältigung der Eingriffsregelung verantwortlich und liefert wesentliche Angaben nach § 6 Abs. 3 und 4 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
Parallel wird ein Artenschutzbeitrag nach § 44 BNatSchG erarbeitet.
Zur Erstellung des LBP erfolgte in einem ersten Schritt die detaillierte Erfassung der Pflanzen- und Tierwelt (Kartierungen). Darauf aufbauend werden die sogenannten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ermittelt. Im Weiteren werden die nach BNatSchG erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen [A/E-]) zugeordnet und mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abgestimmt. Auch eine vertiefende Landschaftsbildanalyse mit Visualisierungen wird im Zusammenwirken mit der UNB erstellt.
Neben örtlichen Schutzmaßnahmen während der Bauzeit werden landschaftspflegerische A/E-Maßnahmen im Nahbereich der Ledabrücke (1,0 ha) sowie in einem sogenannten Kompensationspool der NLG Aurich im Bereich Collinghorst (ca. 4,2 ha) durchgeführt. Hinzu kommen mehrere landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen.
Die auf der Grundlage des UVPG durchgeführte Vorprüfung des Einzelfalls kam zu dem Ergebnis, dass bei diesem Vorhaben eine UVP-Pflicht - einschl. vorgeschriebener Beteiligung der Öffentlichkeit - besteht. Neben dem UVP-Gesetz und den Naturschutzgesetzen des Bundes und Landes sind weitere Fachgesetze (z. B. Bodenschutzgesetz, Immissionsschutzgesetz, Waldgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Umweltschadensgesetz) zu beachten und bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
01.08.2023
Ansprechpartner/in:
Frank Buchholz
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Aurich
Geschäftsbereichsleiter
Eschener Allee 31
26603 Aurich
Tel: (04941) 951-101
Fax: (04941) 951-100