Abschnitt südlich Celle
Bundesstraße 3: Ortsumgehung Celle
Der feierliche Baubeginn zur Verlegung der Bundesstraße 3 im Raum Celle erfolgte am 2. Mai 2007. Am 3. Juni 2009 wurde der südlichste Abschnitt der Ortsumgehung (Ehlershausen bis südlich Celle) von Achim Großmann, seinerzeit Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, und Dr. Philipp Rösler, seinerzeit niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, dem Verkehr übergeben.
Mit der Freigabe wird die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität erhöht und die Ortschaften Nienhorst und Adelheidsdorf (beide Samtgemeinde Wathlingen) vom Durchgangsverkehr entlastet.
Die Gesamtkosten betrugen rund 26 Millionen Euro. Kostenträger ist der Bund; diese Baumaßnahme wurde zu 50 Prozent mit europäischen Infrastrukturmitteln aus EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) gefördert.
Verkehrsbedeutung der B 3 und Notwendigkeit der Baumaßnahme
Der vorliegende Bauabschnitt ist der erste Teil der Gesamtplanung "Verlegung der B 3 im Raum Celle/ Wathlingen mit Ortsumgehung Celle" mit der östlichen Linienvariante 8n. Diese Gesamtmaßnahme umfasst fünf Abschnitte. Der Abschnitt südlich Celle hat eine Länge von 7,35 km; die weiteren Planungsabschnitte erstrecken sich über weitere 15,25 km.
In der Stadt Celle treffen mit der B 3, der B 191, der B 214, der L 180, der L 282 und der L 310 drei bedeutende Bundesstraßen und drei wichtige Landesstraßen zusammen. Sie bilden im Innenstadtgebiet einen achtstrahligen Stern, in dessen Zentrum es zu einer enormen Konzentration des Straßenverkehrs kommt, der auf der Allerbrücke am Rande der Altstadt seinen Höhepunkt findet. Hierdurch werden unerträgliche Konflikte mit anderen Nutzungen und Interessen erzeugt, die um so schwerwiegender sind, als dass die nahezu geschlossen erhaltene, historisch wertvolle Altstadt hohe kulturelle Bedeutung hat.
Das Gesamtverkehrsaufkommen im Planungsraum Celle/ Wathlingen beträgt zurzeit rund 220.000 Kfz/ Tag. Nach Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird sich nach der Prognose 2015 auf dem vorliegende Abschnitt der B 3n eine Verkehrsbelastung von 22.500 Kfz/ Tag einstellen; auf der alten B 3 verbleibt eine Belastung von bis zu 9.900 Kfz/ Tag. Die alte B 3 soll in der Breite reduziert und zu einer Kreis- oder Gemeindestraße abgestuft werden. Sie soll für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr weiterhin eine bedeutende Funktion besitzen. Der Radverkehr soll auch in Zukunft den Radweg an der alten B 3 benutzen.
Planungsgeschichte
Das damalige Landesamt für Straßenbau (heute Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) hatte am 12. März 1998 dem damaligen Straßenbauamt Verden (heute regionaler Geschäftsbereich Verden der Landesbehörde) den Entwurfsauftrag für diesen Abschnitt erteilt. Es folgten umfangreiche Informations- und Abstimmungstermine mit Trägern öffentlicher Belange und den anerkannten Naturschutzverbänden, die Bildung eines Arbeitskreises und Bürgerinformationsveranstaltungen.
Das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung der öffentlich-rechtlichen Plangenehmigung wurde am 4. September 2001 bei den damals zuständigen Bezirksregierungen Hannover und Lüneburg beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 27. Mai 2003. Am 7. Juli 2003 wurde Klage gegen den Beschluss vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg erhoben, die am 19. Februar 2007 in der Hauptsache zurückgewiesen wurde. Baubeginn war am 2. Mai 2007.
Straßenbauliche Beschreibung
Der Bauabschnitt beginnt im Bereich der Kreisgrenze Celle/ Region Hannover am Ende der vierstreifig ausgebauten B 3. Von hier aus schwenkt die Trasse nach Osten und kreuzt zunächst einen Wirtschaftsweg und einen Gemeindeverbindungsweg. Im weiteren Verlauf wird bei km 17+350 die Kreisstraße 58 zwischen Adelheidsdorf und Nienhagen gekreuzt. Die B 3 verläuft weiter in Richtung Norden, zerschneidet einige Wegeverbindungen und überquert den Fuhsekanal und einen parallel verlaufenden Wirtschaftsweg. Mit einer Querspange an die alte B 3 endet dieser Bauabschnitt südlich der ehemaligen Bahntrasse.
Die Fahrbahn der B 3n hat einen so genannten 2+1-Querschnitt (RQ 15,5) mit insgesamt drei Fahrstreifen erhalten, wobei der mittlere Fahrstreifen abwechselnd den jeweiligen Fahrtrichtungen als Überholfahrstreifen durch Abmarkierung fest zugeordnet wird. Bei diesem Querschnittstyp lässt sich der Kolonnenverkehr sehr gut entflechten. Durch die eindeutige Ausweisung von Überholquerschnitten wird eine rasche Auflösung von Fahrzeugpulks, verursacht durch langsamen Schwerverkehr, ermöglicht.
Die neue B 3 wurde als Kraftfahrstraße gewidmet. Für die durch die Ortsumgehung durchschnittenen Wirtschaftswege wurden Ersatzwege hergestellt.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
17.07.2019
Ansprechpartner/in:
Simone Müller
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Verden
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