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Abschnitt Mitte

Bundesstraße 3: Ortsumgehung Celle


Kartengrundlage: www.lgn.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen (www.lgn.niedersachsen.de)
Verlauf der Trasse im Abschnitt Mitte (Download als PDF rechts).

Der 3. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle ist der Mittelteil. Er schließt zwischen Celle und Altencelle an die Bundesstraße 214 an. Nach gut 5,2 Kilometern in nördlicher Richtung endet er mit einem Vollanschluss an die Bundesstraße 191 bei Altenhagen. Dieser Streckenabschnitt führt über den Fluss Aller.

Verlauf des Bauabschnitts

Der Bauabschnitt beginnt mit einer Brücke. Diese führt die B3 über die B 214 und dann weiter in nordöstliche Richtung. Die neue Straße überquert die Kreisstraße 74. Die B3 überspannt anschließend das Niederungsgebiet der Aller mit einem 435 Meter langen Brückenbauwerk (Ce 15). Im weiteren Verlauf wird die Wittinger Straße (L 282) von Osten kommend mit der Umgehungsstraße verknüpft. Die L 282 führt künftig nicht mehr in die Stadt Celle. Der Berkefeldweg wird unterbrochen und in veränderter Linienführung weitergeführt und an die Kreisstraße 32 angeschlossen. Der Bauabschnitt endet mit Anschluss an die Bundesstraße 191.


Aktueller Stand


Bauwerke

Im Mittelteil sind insgesamt 14 Bauwerke vorgesehen, darunter vier Grünbrücken (mehr dazu im nächsten Punkt). Die Bauarbeiten an der Brücke über die B 214 (Ce 12) sind abgeschlossen. Die Überführung des Berkefeldweg (Ce 21) ist ebenfalls beendet sowie die die Unterführung der Flutmulde (Ce 15.1) nördlich der künftigen Allerquerung. Die Unterführung der Kreisstraße 74 (Ce 13) sind beinahe fertiggestellt.

Die umfangreiche Baumaßnahme über die Aller (Ce 15) wurde im September 2024 ausgeschrieben. Baubeginn ist für das 1. bis 2. Quartal 2025 vorgesehen. Bei der Allerbrücke handelt es sich um ein anspruchsvolles Bauwerk, das einen vergleichsweise engen Radius sowie eine große lichte Weite von rund 435 Meter aufweist und in einem FFH-Gebiet hergestellt werden muss. Die Bauzeit beträgt gut 2,5 Jahre.

Es folgen im Anschluss die Brücken über die Lachte (Ce 18) und den Freitagsgraben (Ce 20). Die Unterführungen des Försterbach (Ce 17) bei Lachtehausen und der Wittinger Straße (Ce 19) werden zusammen mit der neuen Fahrbahn gegen Ende der Bauzeit errichtet. So soll der Verkehrsfluss möglichst lange aus östlicher Richtung nach Celle aufrechterhalten werden.

Landschaftspflege

Die Baumaßnahme verläuft durch verschiedene Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete und Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH). Letztere sind Lebensräume von Tieren und Pflanzen, die nach EU-Recht geschützt sind. Dementsprechend hoch sind die Umweltauflagen. Landschaftspfleger setzen umfangreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Natur um. Vor sowie während der Arbeiten erfolgten sogleich erste Pflanzungen und Aufforstungen sowie weitere entsprechende Maßnahmen, um geschützte Arten bestmöglich zu schützen und die Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme zu kompensieren.

Hervorzuheben sind die Schutzmaßnahmen für die vorkommenden Fledermausarten. Im Mittelteil sind vier so genannte Fledermausbrücken vorgesehen. Das sind Bauwerke, die über hoch frequentierten Verkehrswegen errichtet werden, um Fledermäusen ein gefahrloses Überqueren von Fernstraßen zu ermöglichen. Eine von vier Fledermausbrücken (Ce 21a) nördlich des Freitagsgrabens wurde im Februar fertiggestellt. Ebenso die Überführung des Fasanenwegs (Ce 22). Dabei handelt es sich um eine kombinierte Fledermausbrücke mit einem Radweg. Das Bauwerk für den Apfelweg (Ce 14) – eine Kombination aus Fledermausbrücke und Wirtschaftsweg – befindet sich aktuell im Bau. Die Arbeiten an dem vierten Bauwerk (Ce 16a) im Bereich Finkenherd / Lachtehausen haben kürzlich begonnen. Die Fertigstellung ist für den Herbst 2025 geplant.


Visualisierung des Bauwerks 21a, einer so genannten Fledermausbrücke   Bildrechte: NLStBV / GRBV Ingenieure im Bauwesen
Visualisierung des Bauwerks 21a, einer so genannten Fledermausbrücke

Straßenbau

Im September haben die Arbeiten zur Herstellung des neuen Berkefeldwegs begonnen. Dieser wird an das Bauwerk 21 angeschlossen und über der neuen B3 verlaufen. Zum Ende hin schließt der neue Berkefeldweg an die Kreisstraße 32 an. Parallel zum Bau der Rampen des neues Berkefeldweges werden die Fledermausleitstrukturen an das Bauwerk 21a hergestellt.

Weiter südlich wird die Brücke am Apfelweg (Ce 14) an die Umgebung angeschlossen. Der Apfelweg soll Ende 2025 fertig sein. Im Anschluss erfolgt auch die Herstellung der Fledermausleitstruktur. Zusätzlich stehen dort kleinere Arbeiten wie Beweissicherung und Bepflanzung an.

Ende 2025 beginnen die Arbeiten am Einschnitt am Knoten 8 zur späteren Unterquerung der B 191.

Der Großteil der Straßenbaumaßnahmen erfolgt gegen Ende der Bauzeit. Ebenso die Querspange von der L 282 zur B3 wird erst zum Schluss hin hergestellt. Umwelt- und landespflegerische Maßnahmen sind bereits erfolgt und laufen weiter parallel sowie im Nachgang an die Bauarbeiten.

Der Straßenquerschnitt ist wegen der hohen Verkehrsbelastung von 28.000 Fahrzeuge am Tag (Prognose 2020) ab der B 214 bis zur L 282 in beide Richtungen zweispurig geplant. Im weiteren Verlauf bis zur B 191 wegen des geringeren Verkehrsaufkommens ist ein dreistreifiger Querschnitt (2+1) vorgesehen.

Grunderwerb / Flurbereinigung

Auf Antrag der Straßenbauverwaltung ist das Flurbereinigungsverfahren Celle-Ost zur Begleitung der Herstellung der Ortsumgehung Celle im Jahre 2010 eingeleitet worden. Für den Bau der Ortsumgehung Celle werden in den Gemarkungen Celle, Altencelle, Lachtehausen und Altenhagen ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen.

Es besteht derzeit ein Flächenbedarf von ca. 92 ha für die Straßenbaumaßnahme einschließlich der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen nach den naturschutzfachlichen Bestimmungen. Diese Hektarangabe ist derzeit ausdrücklich nicht abschließend, da sich der Flächenbedarf ggf. noch erhöhen kann.

In enger Zusammenarbeit zwischen Straßenbauverwaltung und Flurbereinigungsbehörde sind überplante Flächen und als Ersatzland geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen erworben bzw. durch den Unternehmensträger in das Verfahren eingebracht worden. Zudem sollen agrarstrukturelle Nachteile durch Wegebaumaßnahmen im gesamten Flurbereinigungsgebiet ausgeglichen werden.

Kampfmittel

Seit dem Jahr 2019 bis heute musste und wird noch immer umfangreich nach Kampfmitteln gesucht. Im Celler Stadtteil Hustedt beispielsweise befand sich einst ein Feldflugplatz, ein Standort für Rüstungsaltlasten. Dort wurde umfangreich alte Munition gefunden.

Archäologische Arbeiten

Seit Oktober 2020 erfassten und untersuchten Archäologen das Gebiet nach archäologischen Funden, hauptsächlich zwischen der B 214 und der Aller sowie im so genannten Finkenherd. Im Bereich Altencelle wurden die Archäologen fündig. Sie stießen beispielsweise auf mittelalterliche Gebrauchskeramik sowie auf mehrere Brunnen und Grubenhäuser. Eines der Fundstücke war ein mehr als 1000 Jahre alter Brunnen aus Eichenholz. Die Ausgrabungen hatten Vorrang, sorgten aber für Verzögerungen im Bauablauf, da man im Vorfeld den Umfang der Grabungen und Funde nicht abschätzen konnte. Die Untersuchungen wurden erst 2024 abgeschlossen.

Archäologen fanden mehrere Brunnen wie diesen aus Holz   Bildrechte: NLStBV
Archäologen fanden mehrere Brunnen wie diesen aus Holz.

Weitere Arbeiten

In den vergangenen Jahren sind einige vorbereitende Arbeiten erfolgt, die zum Teil sehr zeitintensiv waren. So wurden etwa zwei Hochspannungs-Freileitungen und zwei Gasleitungen verlegt.

Auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgten eine schalltechnische Berechnung (16. BImSchV) und eine luftschadstofftechnische Untersuchung (22. BImSchV) mit der Verkehrsprognose 2020. Wegen der geplanten Lärmschutzmaßnahmen (Wälle oder Wände) werden nur an wenigen Gebäuden die zulässigen Grenzwerte überschritten. Hier sind, wenn erforderlich, Schallschutzfenster vorgesehen.

Historie

  • Länge rund 5,2 km
  • Für den 3. Abschnitt (Mittelteil) erging der Planfeststellungsbeschluss am 30.11.2011; dieser wurde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) beklagt
  • Klagen und Urteile des OVG führten im Ergebnis dann dazu, dass drei Planfeststellungsänderungsverfahren durchgeführt werden mussten. Der Planfeststellungsbeschluss für das letzte Verfahren erging im Februar 2019. Auch gegen diesen Beschluss hatte der BUND e.V. wieder geklagt. Der aktuelle Beschluss erging im Mai 2020.
  • Im August 2019 hatte das Bundesverkehrsministerium auf Antrag des Landes Niedersachsen die Baufreigabe erklärt und mitgeteilt, dass das Vorhaben ab dem Jahr 2020 in den Bundeshaushalt aufgenommen und finanziert wird. Dadurch wurde der Planfeststellungsbeschluss vollziehbar und die Bauarbeiten konnten beginnen.
  • Der Erste Spatenstich fand am 16.11.2019 in Celle statt.
  • Als Gesamtbauzeit für den Mittelteil der OU Celle ist von der NLStBV ein Zeitraum von rund 6 bis 7 Jahren ermittelt worden. Die Ausführungszeit ist im Wesentlichen abhängig von der Herstellung der Allerbrücke.
  • Die Verkehrsfreigabe des Mittelteils der OU Celle war nach bisheriger Planung für 2026 vorgesehen. Die Arbeiten gehen nach Angabe der NLStBV gut voran – es gibt jedoch leichte Verzögerungen. Momentan sieht es so aus, dass die Verkehrsfreigabe eher im Jahr 2027 sein könnte.

Bundesstraße 3
Mit dem symbolischen Enthüllen des Bauschildes wurde der Baubeginn der B 3 / Ortsumgehung Celle (Mittelteil) gefeiert   Bildrechte: NLStBV

Mit dem symbolischen Enthüllen des Bauschildes wurde der Baubeginn der B 3 / Ortsumgehung Celle (Mittelteil) gefeiert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2024
zuletzt aktualisiert am:
29.10.2024

Ansprechpartner/in:
Sheila Schönbeck

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Verden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bgm.-Münchmeyer-Straße 10
27283 Verden
Tel: (04231) 9857-105
Fax: (04231) 9857-250

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