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Vorplanung

B 3: Ortsumgehung Elstorf


Besteht Planungsrecht für ein neues Bundesstraßenprojekt wie die B 3n, ist der nächste Schritt die sogenannte Vorplanung. Sie dient als konzeptionelle Planungsstufe vorrangig der Linienfindung für die neue Bundesstraße. Die Untersuchungen der Vorplanung stellen in der Regel bei raumbedeutsamen Planungsprojekten – so auch bei der B 3n – die Verfahrensgrundlage eines Raumordnungsverfahrens dar. Abschluss dieser Planungsphase ist das verwaltungsinterne Verfahren der Linienbestimmung nach § 16 FStrG.

Die Vorplanung beginnt mit der Abstimmung des Planungsumfangs und -raumes, in dem alle planerisch relevanten Varianten untersucht werden sollen und der so groß sein muss, dass die erheblichen Wirkungen aller Planungsvarianten auf das Umfeld der künftigen Straße ermittelt werden können. Dies erfolgt in der Antragskonferenz für das Raumordnungsverfahren, welche für die Ortsumgehung Elstorf am 16. August 2018 stattfand. In diesem festgelegten Rahmen und Raum entwickelt und untersucht die Vorhabenträgerin des Projektes – in diesem Fall die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und verkehr (NLStBV) im Geschäftsbereich Lüneburg – die Trassenvarianten unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt sowie der im Planungsraum vorherrschenden Strukturen und Belange wie Land- und Forstwirtschaft, Siedlungsstruktur und das verkehrliche Wegenetz und ermittelt im Rahmen eines gesamtplanerischen Variantenvergleichs eine Vorzugsvariante, die sie in das Raumordnungsverfahren (ROV) einbringt.

Die zuständigen unteren Planungsbehörden – hier die Landkreise Harburg und Stade – prüfen im Raumordnungsverfahren, ob die Straßenbaumaßnahme mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und ob sie diesbezüglich mit anderen raumbedeutsamen Planungen bzw. Maßnahmen abgestimmt ist (Raumverträglichkeitsprüfung). Das Ergebnis des Raumordnungsverfahren stellt die Landesplanerische Feststellung dar, die bei der Ortsumgehung Elstorf am 15.10.2020 erfolgte. Die endgültige Festlegung der Trasse wird durch das Bundesverkehrsministerium mit der sogenannten Linienbestimmung im verwaltungsinternen Linienbestimmungsverfahren vorgenommen. Weitere Informationen zum Raumordnungsverfahren finden Sie auch im Handout Raumordnungsverfahren (PDF, 0,69 MB).

Auf eine gesonderte Linienbestimmung wurde zur Unterstützung der Planungsbeschleunigung im Modelprojekt B 3 Ortsumgehung Elstorf seinerzeit vom Bundesverkehrsministerium verzichtet, da im Raumordnungsverfahren 2020 für das Gesamtprojekt (Bauabschnitt 2 und Bauabschnitt 3) die eingebrachte Vorzugsvariante landesplanerisch bestätigt worden ist.

Nach dem Raumordnungsverfahren wurden im Rahmen von weiteren Variantenvergleichen für die Ortsumgehung Elstorf die Gestaltung der Knotenpunkte konzeptioniert. Außerdem wurde aus Gründen des Artenschutzes für den 2. Bauabschnitt ein sogenannter Varainatenvergleich Nord durchgeführt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite Weitere Variantenvergleiche). Der Geschäftsbereich Lüneburg schloss im Juli 2022 die Phase der Vorplanung mit einem Gesamtfacharbeitskreis unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ab.

Weitere detaillierte Informationen zur Vorplanung erhalten Sie in unserem Faktenblatt Planungsprozess (PDF, 0,19 MB) und auf der Seite „Von der Planung zum Bau: Verfahrensablauf bei Bundesfernstraßen“.

Planung (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pexels.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
21.05.2024

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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