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Entwurfsplanung

B 3: Ortsumgehung Elstorf


Im Anschluss an die Landesplanerische Feststellung im Raumordnungsverfahren wird die Vorzugsvariante im Zuge der Entwurfsplanung in der Lage und der Höhe konkretisiert. Das Ergebnis dieser Planungsstufe wird als Vorentwurf bezeichnet.

Gegenüber der Vorplanung sind in einem begrenzten Korridor der Trasse noch Veränderungen möglich. Für die Erstellung des Vorentwurfs ist u. a. ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung sowie die Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange erforderlich. Ebenso ist die FFH-Verträglichkeit – also die Verträglichkeit der gewählten Trasse mit besonders schützenswerten Fauna-Flora-Habitaten – zu erarbeiten.

Weiterhin ist eine umfangreiche Kostenberechnung mit Ermittlung der Herstellungskosten sowie der Grunderwerbskosten und der Kosten für die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen.

Der Vorentwurf dient zur verwaltungsinternen und fachtechnischen Prüfung. Die Vorentwurfsunterlagen für die Bundesfernstraßen werden vom zentralen Geschäftsbereich der NLStBV (zGB) überprüft, genehmigt und über das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) dem BMDV als Auftraggeber zur Erteilung seiner Zustimmung (dem sog. „Gesehen-Vermerk") vorgelegt. Der genehmigte Entwurf ist verbindliche Grundlage für den Vorhabenträger (die NLStBV) bei der weiteren Entwurfsbearbeitung und für das anschließende Planfeststellungsverfahren.


„Gesehen-Vermerk" wurde erteilt

Für die Ortsumgehung Elstorf hat die NLStBV am 30. November 2023 den Vorentwurf fristgerecht über das MW an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Prüfung abgegeben. Der „Gesehen-Vermerk" für den Vorentwurf wurde durch den BMDV mit Datum 27. März 2024 erteilt.

Weitere detaillierte Informationen zur Entwurfsplanung erhalten Sie in unserem Faktenblatt Planungsprozess (PDF, 0,19 MB) und auf der Seite „Von der Planung zum Bau: Verfahrensablauf bei Bundesfernstraßen“.

Planung (Symbolfoto)   Bildrechte: www.pexels.com
Ein Überblick: Wer ist wofür im Projekt B 3 Ortsumgehung zuständig?

Vorhabenträgerin: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg.

Untere Planungsbehörden: Landkreise Harburg und Stade.

Planfeststellungsbehörde: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, zentrale Geschäftsbereiche Hannover, Dezernat 41.

Ein Überblick über den gesamten Planungsprozess bieten auch die folgenden Dokumente:

  Faktenblatt zum Planungsprozess
(PDF, 0,19 MB)

  Zeitstrahl
(PDF, 0,03 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
21.05.2024

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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