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B 3: Ortsumgehung Elstorf


Das Planungsteam der Landesbehörde erläuterte beim 2. Infomarkt zum Bau der Ortsumgehung Elstorf am 22. Februar 2024 den Stand der Planung   Bildrechte: NLStBV
Das Planungsteam der Landesbehörde erläuterte beim 2. Infomarkt zum Bau der Ortsumgehung Elstorf am 22. Februar 2024 den Stand der Planung.

2. Infomarkt bietet rund 250 Interessierten Einblick in die Planung zur B 3 OU Elstorf

Mit der Einladung zum zweiten öffentlichen Infomarkt am 22. Februar 2024 setzte das Planungsteam der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in der Schützenhalle in Elstorf erneut auf einen intensiven Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Der Anlass: Mit der Abgabe der Vorentwurfsunterlagen beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ist ein entscheidender Schritt in Richtung des Planfeststellungsverfahrens 2025 getan – das wurde beim Infomarkt deutlich. Die Besucherinnen und Besucher konnten sich an verschiedenen Themenständen einen Überblick über das Projekt verschaffen und sich mit den Planenden drei Stunden lang unter anderem zu den Bereichen Straßenentwurf, Verkehr, Lärmschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Grunderwerb intensiv austauschen. Über 250 Interessierte nutzten das Angebot, einen Einblick in die Planungen der Ortsumgehung zu erhalten und in ein persönliches Gespräch mit dem Planungsteam zu gehen.

Die Plakate des Infomarktes (ZIP-Ordner) stehen rechts für Sie zum Download bereit.

Abgabe der Vorentwurfsunterlagen in zahlreichen Ordnern   Bildrechte: NLStBV
Abgabe der Vorentwurfsunterlagen in zahlreichen Ordnern.

Abgabe der Vorentwurfsunterlagen

Am 29. September 2023 hat der regionale Geschäftsbereich Lüneburg der NLStBV die Entwurfsunterlagen zur Prüfung an den zentralen Geschäftsbereich in Hannover fristgerecht eingereicht. Die geprüften Entwurfsunterlagen wurden dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur abschließenden Prüfung am 30. November 2023 vorgelegt. Mit der Bestätigung des Vorentwurfs (Gesehenvermerk) durch das BMDV wird das Planungsteam des regionalen Geschäftsbereichs der NLStBV in Lüneburg mit der Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen der B 3 Ortsumgehung Elstorf beginnen. In der anschließenden Genehmigungsplanung wird das Planfeststellungsverfahren durchgeführt.

4. Sitzung des Facharbeitskreises Umwelt

Am 23. März 2023 fand die 4. Sitzung des Facharbeitskreises Umwelt im Ratssaal Neu Wulmstorf statt. Neben Vertreterinnen und Vertretern des ortsansässigen BUND sowie der Naturschutzbehörden der Landkreise Stade und Harburg nahmen auch Bürgervertreterinnen und -vertreter an dieser Sitzung teil. Umweltplanerinnen und -planer der NLStBV stellten zu Beginn den aktuellen Stand der Entwurfsplanung sowie die daraus abgeleiteten Kompensationsbedarfe für Flora und Fauna vor. Für die B 3 OU Elstorf werden sowohl trassennahe als auch trassenferne Gebiete für die geplanten Ausgleichsmaßnahmen gesucht. Im Austausch mit den Teilnehmenden des Facharbeitskreises sind diese unterschiedlichen Suchräume diskutiert worden. Dieser Austausch gibt einerseits die Sicherheit, dass keine wesentlichen Sachverhalte übersehen werden und zum anderen profitiert die Planung von der Ortskenntnis der Teilnehmenden.

Die Präsentation (PDF, 8,22 MB) und das Protokoll (PDF, 0,32 MB) des Facharbeitskreises Umwelt können Sie rechts in der Downloadspalte herunterladen.

Fachplaner beim Facharbeitskreis Umwelt   Bildrechte: NLStBV
Fachplaner beim Facharbeitskreis Umwelt.

2. Arbeitskreis zur Vorbereitung der Flurbereinigung

Am 4. Mai 2023 tagte der 2. Arbeitskreis zur Vorbereitung der Flurbereinigung. Eingeladen hatte das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) in Lüneburg. Über 30 betroffene Landwirtinnen und Landwirte sowie Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer folgten der Einladung nach Neu Wulmstorf. Da nicht nur Flächen entlang der Trasse der B 3 OU Elstorf benötigt, sondern auch trassennahe und trassenferne Flächen für Kompensationsmaßnahmen gesucht werden, stieß die Veranstaltung auf reges Interesse. Einführend stellten das ArL und die NLStBV daher den nötigen Flächenbedarf für landschaftspflegerische Maßnahmen vor und erläuterten das Verfahren der Flurbereinigung. Trotz der benötigten Flächen für den Bau der OU selbst und für die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen soll der Flächenverlust insgesamt möglichst gering und im Hinblick auf die Gesamtheit möglichst gleichmäßig verteilt ausfallen. Durch diese frühzeitigen Informationsveranstaltungen und die transparente Kommunikation der Suchräume und Flächenbedarfe wird versucht, Konflikte mit betroffenen Flächeneigentümerinnen und -eigentümern vorzubeugen, um die anstehende Flurbereinigung möglichst ohne große Widerstände und zum Besten aller Beteiligten durchführen zu können.

Die Präsentation (PDF, 2,12 MB) und das Protokoll (PDF, 0,13 MB) des Arbeitskreises zur Flurbereinigung können Sie rechts in der Downloadspalte herunterladen.

Aktuelles Bildrechte: NLStBV

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2021
zuletzt aktualisiert am:
15.05.2024

Ansprechpartner/in:
Dirk Möller

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Lüneburg
Geschäftsbereichsleiter
Am Alten Eisenwerk 2 D
21339 Lüneburg
Tel: (04131) 8305-101
Fax: (04131) 8305-299

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