B 64/ B 240: Nordostumgehung Eschershausen
Erster Spatenstich am 6. Oktober 2016
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant im Zuge der Bundesstraßen 240 und 64 den 1. Bauabschnitt einer Ortsumgehung für Eschershausen (Nordostumgehung). Dies geschieht im Rahmen einer Gesamtplanung für die B 240 zwischen Holzminden und Hannover zur Verbesserung des Verkehrsflusses zwischen der Region Hannover und den Landkreisen Holzminden und Hildesheim. Der rund 23 km lange Streckenabschnitt der B 240 zwischen Eschershausen und Gronau beinhaltet insgesamt sechs Planungsabschnitte.
Der Bau einer Westumgehung (2. Bauabschnitt der Ortsumgehung) Eschershausen im Zuge der B 64 ist planerisch berücksichtigt.
Der Vorentwurf für die Nordostumgehung (NOU) Eschershausen wurde vom Bundesverkehrsministerium am 10. Oktober 2011 genehmigt. Das Planfeststellungsverfahren wurde am 24. September 2012 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss erging am 22. Dezember 2014 und ist seit 6. März 2015 unanfechtbar.
Der feierliche Erste Spatenstich durch Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, und Olaf Lies, niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, erfolgte am 6. Oktober 2016.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 21 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.
Beschreibung der Verkehrsverhältnisse und Notwendigkeit der Ortsumgehung
Die B 240 verläuft von Bodenwerder nach Gronau und die B 64 zwischen Paderborn und Seesen. Über die B 83 im Westen wird die Verknüpfung mit dem Weserbergland und über die B 3 die Anbindung an die Oberzentren Hildesheim und Hannover, dem Kern der Metropolregion Hannover/ Braunschweig/ Göttingen/ Wolfsburg, geschaffen. Gleichzeitig liegt Eschershausen im Kreuzungspunkt mit der B 64, die in West-Ost-Richtung den Landkreis Höxter westlich mit der A 33 bei Paderborn und östlich mit der A 7 bei Seesen verbindet. Beide Bundesstraßen besitzen damit als großräumige Straßenverbindungen für den überregionalen Verkehr bedeutsame Verbindungsfunktionen.
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Zuge der Ortsdurchfahrten (0,8 km der B 240 und 3,0 km der B 64) ergeben sich schon heute Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung durch Verkehrslärm und Schadstoffimmissionen. Die Wohn- und Aufenthaltsqualität wird negativ beeinflusst. Einer städtebaulichen Förderung und Umnutzung mit Geschäften, Freizeit- und Erholungsangeboten sowie gesunder Wohnkultur wird im zunehmenden Maße entgegengewirkt.
Der vorhandene Straßenbestand in der heutigen Ortsdurchfahrt lässt sich nicht mehr an den künftigen Verkehrsbedarf anpassen. Durch das hohe Verkehrsaufkommen wird die Attraktivität des Ortskernes für Einkaufen und Freizeitnutzung erheblich eingeschränkt und Impulse für die städtebauliche Entwicklung von Eschershausen gehemmt. Eine Analyse 2007 ergab eine tägliche Verkehrsmenge von bis zu 13.000 Kfz/ 24 h (davon 45 Prozent Durchgangsverkehr). Die Prognoseverkehrsmenge für das Jahr 2020 liegt bei bis zu 14.500 Kfz/ 24 h.
Eine Entlastung der vorhandenen Verkehrszüge ist nur durch die Schaffung eines neuen, anbaufreien Verkehrsweges möglich. Mit dem Bau des 1. Bauabschnittes der Ortsumgehung Eschershausen, der Nordostumgehung, werden die Orte Scharfoldendorf und Eschershausen vom Durchgangsverkehr teilentlastet. Erst mit dem 2. Bauabschnitt der Westumgehung erfolgt die vollständige Entlastung der beiden Ortschaften vom Durchgangsverkehr.
Straßenbauliche Beschreibung
Die geplante Trasse der Nordostumgehung (B 64) beginnt am Knotenpunkt West (Kreisverkehrsplatz) zwischen Scharfoldendorf und Lüerdissen und dem Knotenpunkt Ost bei Wickensen und ist rund 4,6 km lang. Die vorhandene Landesstraße 484 wird mit einem weiteren Knotenpunkt Mitte an die NOU angebunden. Zusätzlich erfolgt eine Verlegung der B 240 in Richtung Ith. Die Länge dieser Baustrecke beträgt rund 1,3 km. Die Gesamtlänge der Neubaustrecken der beiden Bundesstraßen beträgt somit rund 5,9 km.
Die Baustrecke beginnt im Westen zwischen den Orten Lüerdissen und Scharfoldendorf und endet im Bereich des Ortsteiles Wickensen. Die Verknüpfung des vorhandenen Straßennetzes mit der Umgehung erfolgt höhengleich an drei Punkten:
- Knoten West:
Westlich von Scharfoldendorf werden mit einem zunächst vierarmigen Kreisverkehrsplatz die Nordostumgehung, die B 240 Richtung Bodenwerder, die B 240 Richtung Gronau und die B 240 nach Scharfoldendorf/ Eschershausen angebunden. Für die spätere Weiterführung zur Westumgehung 2. Bauabschnitt ist ein fünfter Knotenpunktarm in der Planung berücksichtigt. - Knoten Mitte:
Die kreuzende Landesstraße 484 wird mit einer lichtsignalgeregelten höhengleichen Kreuzung an die Nordostumgehung in Höhe der Ortslage Holzen angebunden. Hier können auch langsame landwirtschaftliche Verkehre, Radfahrer und Fußgänger die Ortsumgehung sicher überqueren. - Knoten Ost:
Östlich von Eschershausen werden die B 64 und die K 19 mit einer höhengleichen Kreuzung an die Nordostumgehung angebunden.
Die Nordostumgehung Eschershausen erhält auf gesamter Länge einen zweistreifigen Querschnitt mit einer befestigten Breite von 8,00 m entsprechend dem Regelquerschnitt RQ 11. Vom Knotenpunkt West in Richtung Ith wird auf der Steigungsstrecke ein Zusatzfahrstreifen angeordnet; hier beträgt die befestigte Breite 11,50 m entsprechend dem regelquerschnitt RQ 14,50.
Im Zuge der Nordostumgehung Eschershausen sind folgende Ingenieurbauwerke geplant:
- Esch 01: Unterführung Wirtschaftsweg „Am Krümpel“,
- Esch 02: Überführung Wirtschaftsweg (K 97),
- Esch 03: Unterführung Gewässer „Ruthe“,
- Esch 04: Unterführung Gewässer (vorhandener Graben),
- Esch 05: Unterführung Wirtschaftsweg „Bruchweg, Gewässer, Viehtrift“.
Die vorhandene B 240/ B 64 („Brauhaus-Kreuzung“) bis zum geplanten Kreisverkehrsplatz West bleiben als Straßenzug für den örtlichen Verkehr, den nicht motorisierten Verkehr, als Zubringerstraße zu den Anschlüssen der neuen Bundesfernstraße und als Straße für den Durchgangsverkehr aus Richtung Holzminden bis zum Bau der Westumgehung (2. Bauabschnitt) als Bundesstraße bestehen.
Die zu ersetzende Bundesstraße B 240 (Ithstraße) und die B 64 in der Ortsdurchfahrt Eschershausen (Brauhaus-Kreuzung bis Knoten Ost) werden nach Fertigstellung der NOU zu Gemeindestraßen umgestuft.
Die Landesstraße 484 wird vom Knotenpunkt Mitte bis nach Eschershausen als Gemeindestraße umgestuft. Die Kreisstraße 97 wird als Hauptwirtschaftsweg umgestuft.
zum Ersten Spatenstich für die Nordostumgehung Eschershausen am 06.10.2016 auf den Seiten
des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung:
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.11.2013
zuletzt aktualisiert am:
17.06.2019
Ansprechpartner/in:
Markus Brockmann
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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