Fragen und Antworten: Straßenplanung
B 188: Vierstreifiger Ausbau zwischen der A 39 und der K 5 in Wolfsburg
Straßenquerschnitt
Im Sinne der Eingriffsminimierung erfolgt der Ausbau der Bundesstraße bestandsnah. Die Lage der Straße bleibt gleich. Die Verbreiterung erfolgt zwischen A 39 und K 46 in nördlicher Richtung und ab der K 46 in südlicher Richtung mit Anbindung an die Allerbrücke an der vorhandenen Position.
Der Querschnitt der Straße weist nach dem Ausbau zwei durchgehende Fahrstreifen in jede Richtung zuzüglich Standstreifen auf. Dadurch ist, im Gegensatz zum Bestand, auch in den Nachmittagsstunden eine ausreichende Leistungsfähigkeit gegeben. Damit wird eine Verlagerung des Verkehrs von den Nebenstrecken auf die Bundesstraße erreicht.
Anschlussstellen
Weiterhin werden die Anschlussstellen entsprechend dem aktuellen Stand der Technik ausgebaut. So wird z. B. an der Anschlussstelle Breiter Föhrd die Ampelanlage zurückgebaut, da Ampelanlagen aus Gründen der Verkehrssicherheit laut den technischen Regelwerken nicht zum Einsatz auf vierstreifigen Außerortsstraßen vorgesehen sind.
Die Anschlussstelle VW-Tor Nord hat im Bestand eine Durchfahrthöhe von 2,50 m. Diese ist nicht ausreichend für die Nutzung durch den allgemeinen Verkehr. Dafür wäre eine Durchfahrthöhe von 4,70 m erforderlich. Trotz Beschilderung der Durchfahrthöhe und baulicher Höhenbegrenzung wird das Bauwerk regelmäßig angefahren, sodass dringender Optimierungsbedarf besteht. Die Anhebung der Bundesstraße ist mit Berücksichtigung der nahe gelegenen Brücke über die Aller nur in geringem Maße möglich. Eine weitere Absenkung der Anbindung in Richtung VW-Tor Nord ist aufgrund des hohen Grundwasserstandes und der Nähe zum Überschwemmungsgebiet nicht sinnvoll. Aufgrund des geringen Abstandes zwischen der Einmündung Breiter Föhrd und der Anschlussstelle VW-Tor Nord werden beide Anbindungen zusammengelegt und zu einem teilplanfreien Knotenpunkt umgestaltet. Teilplanfrei bedeutet, dass an der Bundesstraße eine höhengleiche Anbindung mit Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen angeordnet wird und im Bereich der kommunalen Straßen eine Ampelanlage geplant ist.
Als Ergänzung des vorhandenen südlichen Anschlusses Birnbaumstücke werden im Bereich der K 31 (Brechtorf – Warmenau) auf der nördlichen Seite Auf- und Abfahrten vorgesehen. Inwieweit es ergänzend zum vorhandenen Straßennetz eine direkte Verknüpfung dieser Anschlussstellen geben wird, obliegt der kreisfreien Stadt Wolfsburg als Baulastträger für Kreisstraßen und kommunale Straßen.
Die vorhandene Anschlussstelle K 46 (Jembker Straße / Kohlgärten) wird bestandsnah ausgebaut. Durch die Anordnung von Stützwänden an den nördlichen Auf- und Abfahrten können die vorhandenen Lärmschutzanlagen unverändert verbleiben.
Im Sinne der Eingriffsminimierung wurden ausschließlich bestandsnahe Varianten untersucht, bei denen der bereits vorhandene Straßenkörper weiter als Verkehrsfläche genutzt wird. Folgende Varianten wurden dabei untersucht:
- Variante 1: einseitige Verbreiterung auf der Nordseite
- Variante 2: einseitige Verbreiterung auf der Südseite
- Variante 3: beidseitige Verbreiterung
- Variante 4: A 39 bis K 46 nördliche Verbreiterung, ab K 46 südliche Verbreiterung
In der Variante 4 (Vorzugsvariante) werden die Vorteile der Varianten 1 und 2 kombiniert. Im Abschnitt zwischen A 39 und K 46 wird mit dem Ausbau in nördliche Richtung der Eingriff in Naturdenkmäler und potentielle Habitatbäume (alte Eichen) sowie in die angrenzende Waldfläche vermieden. Zudem wird der Abstand zur Ortslage Warmenau nicht verringert. Ab dem Bereich der K 46 befinden sich die nahegelegensten Wohngebiete nördlich der Bundesstraße. Mit Verschwenkung der Trasse in südliche Richtung, in Verbindung mit der Anordnung von Stützwänden an den nördlichen Auf- und Abfahrten, können die vorhandenen Lärmschutzanlagen unverändert verbleiben. Inwieweit darüberhinausgehend Anspruch auf Lärmschutz besteht, wird derzeit in der schalltechnischen Untersuchung ermittelt.
Die B 188 ist nach der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) in die Entwurfsklasse (EKA) 3 als Stadtautobahn einzuordnen. Diese führen laut Richtlinie „weitgehend durch bebautes, städtisches Gebiet“, wodurch die Flächenverfügbarkeit sehr eingeschränkt ist und für diese Straßen lediglich eine Mittelstreifenbreite von 2,50 m vorgesehen ist. Dadurch ergeben sich allerdings besondere Anforderungen an die Schutzplanken, weil der sogenannte Wirkungsbereich, also die Durchbiegung der Schutzplanken beim Anprall, nur eingeschränkt ist. Die 2,50 m sind nur umsetzbar, wenn keine Stützen von Brücken untergebracht werden müssen, „andernfalls ist der Mittelstreifen entsprechend zu verbreitern“.
Für den vierstreifigen Ausbau der B 188 werden für den Ersatzneubau der Überführung der Jembker Straße, für Schilderbrücken bzw. andere Verkehrszeichen Stützen im Mittelstreifen erforderlich. Weiterhin bedarf es, für die Gewährleistung einer ausreichenden Entwässerung der Fahrbahn im Mittelstreifen, der Anordnung von Entwässerungseinrichtungen (z. B. Regenwasserkanal, Schächte, Drainageleitungen). Mit Einhaltung der Entwurfselemente aus den technischen Regelwerken muss der Mittelstreifen durchgehend 4,00 m breit sein.
Die vorhandenen Brückenbauwerke wurden mit dem Bau der heutigen B 188 ungefähr 1994/1995 errichtet. Ein kompletter Ersatzneubau ist unter Berücksichtigung der zu erwartenden Restnutzungsdauer nicht wirtschaftlich. Eine Verbreiterung dieser Bauwerke ist aus konstruktiven Gründen nur bedingt möglich.
Nach Prüfung der technisch umsetzbaren Lösungen, mit Fokus auf die weitestgehende Aufrechterhaltung des Verkehrs und die Wirtschaftlichkeit, wird nach derzeitigem Kenntnisstand die Errichtung eines zweiten Teilbauwerks für die Gegenfahrtrichtung als Vorzugslösung favorisiert. Während der Verkehr noch über das vorhandene Bauwerk geführt wird, soll das zweite Teilbauwerk daneben errichtet werden.
Bei dem Bauwerk zur Unterführung der K 31 ist die Durchfahrbreite unter dem vorhandenen Bauwerk nicht ausreichend für den künftigen Querschnitt der K 31. Daher wird nach Errichtung des neuen Teilbauwerks neben dem Bestand der Verkehr über das neue Bauwerk geführt, während das vorhandene Bauwerk abgerissen und ein neues Teilbauwerk mit der erforderlichen Breite hergestellt wird.
Die Rad- und Wirtschaftswegbrücke im Zuge der Jembker Straße wird mit einer größeren lichten Weite (Querschnitt unter dem Bauwerk für die vierstreifige B 188) erneuert.
Die B 188 ist in diesem Bereich bereits im Bestand als Kraftfahrstraße ausgewiesen (und damit für Radfahrer gesperrt). Die vorhandenen Radwegeverbindungen verlaufen über nachgeordnete Straßen und Wege und werden vom vierstreifigen Ausbau weitestgehend nicht beeinträchtigt.
Die vorhandenen Radwegebeziehungen im Bereich Breiter Föhrd und Anschlussstelle VW-Tor Nord werden bei der Umgestaltung berücksichtigt und angepasst.
Radwegplanungen entlang des nachgeordneten Straßennetzes obliegen der Stadt Wolfsburg.
Die Jembker Straße liegt nicht in der Zuständigkeit der NLStBV. Die Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der Wegebeziehung obliegt der Stadt Wolfsburg.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.07.2023
Ansprechpartner/in:
Michael Peuke
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Wolfenbüttel
Geschäftsbereichsleiter
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Tel: (05331) 8587-162
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