- B 3: Ortsumgehung Celle
- B 3: Ortsumfahrung Elstorf
- B 4: Lüneburg bis Kirchweyhe
- B 6: Ortsumgehung Neustadt a. Rbge.
- B 70: Ledabrücke
- B 74: Ortsumfahrung Ritterhude
- B 188: Ausbau in Wolfsburg
- B 210: Riepe – Aurich einschl. Ortsumgehung Aurich
- B 215: Verlegung zwischen Nienburg und Rohrsen
- B 240: Holzminden – Hannover
- B 441: Ortsumgehung Wunstorf
- Schnellwege in Hannover
B 3 / B 80: Ersatzneubau der Weserbrücke in Hannoversch Münden
Neubau der Weserbrücke geht in die nächste Phase
Die geplante Baumaßnahme in Hannoversch Münden (Landkreis Göttingen) umfasst den Neubau der Weserbrücke im Zuge der B 3 / B 80. Bestandteil der Maßnahme ist der Umbau der angrenzenden ampelgesteuerten Kreuzungen zu Kreisverkehren.
Ab dem 11. November 2024 werden im Rahmen der Vorbereitungen für den Neubau der Weserbrücke Baumfällungen unter der Weserbrücke durchgeführt. Die Arbeiten erfolgen beidseitig der Weser und sind erforderlich, um den Bauplatz für die neue Brücke vorzubereiten. Größere Beschränkungen für den Verkehr sind in dieser vorbereitenden Phase nicht zu erwarten.
Die Vorbereitung des Bauplatzes wird voraussichtlich bis zu drei Monate andauern. Die nächsten sichtbaren Arbeitsschritte werden, nach der Räumung des Baufelds, im Frühjahr 2025 folgen. Diese Schritte beinhalten die Verlegungen von Versorgungsleitungen und Umbauarbeiten an den beiden Knotenpunkten der Weserbrücke. Hier müssen die alten Verkehrsinseln und technischen Einrichtungen zurückgebaut werden, um am Ende der Brückenbauphase durch Kreisverkehrsplätze ersetzt zu werden.
Notwendigkeit der Maßnahme
Im Zusammenhang mit der Nachrechnung und Ertüchtigung der Brücken an Bundesfernstraßen wurde das Bauwerk nachgerechnet. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass es wesentliche rechnerische Nachweisdefizite aufweist und das erforderliche Ziellastniveau nicht erreicht. Weil eine statische Verstärkung wirtschaftlich und technisch nicht möglich ist, ist ein Ersatzneubau erforderlich. Zur dauerhaften Überwachung des bestehenden Brückenbauwerkes ist ein System zum Rissmonitoring installiert worden. Durch dicht getaktete Bauwerksprüfungen wird eine mögliche Schadenserweiterung überprüft. Zur weiteren Risikominimierung ist in beiden Fahrtrichtungen ein LKW-Mindestabstand von 100 m vorgeschrieben.
Die auf beiden Uferseiten bestehenden Knotenpunkte weisen verkehrliche Defizite auf und sollen innerhalb der Gesamtmaßnahme zu Kreisverkehren umgebaut werden.
Vorgesehene Planung
Als Ergebnis eines Variantenvergleichs soll die Brücke stromab in paralleler Lage unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der vorhandenen Brücke erstellt werden. Der Abbruch der Bestandsbrücke ist nach Anschluss der neuen Brücke an die umzubauenden Knotenpunkte vorgesehen. Die Brücke hat eine Länge von ca. 210 m und eine Querschnittsbreite von ca. 15 m. Der Brückenquerschnitt besteht künftig aus separaten Gehwegen, zwei Radfahrstreifen und zwei Kfz-Fahrstreifen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
07.11.2024
Ansprechpartner/in:
Henrik Hoppmann
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