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Häufig gestellte Fragen: Lärmschutz

Projekt Küstenautobahn (A 20/ A 26)


1. Welche Grenzwerte gelten für die Lärmentwicklung und wo werden diese gemessen?

In der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung werden die Grenzwerte in dB(A) und die Art der Berechnung für den Lärmschutz festgelegt. Um zu entscheiden, wie laut es durchschnittlich an einem bestimmten Ort zukünftig ist, gibt es einen sogenannten Beurteilungspegel, der berechnet und den rechtlich vorgegebenen Grenzwerten gegenübergestellt wird.

Die Grenzwerte unterscheiden zwischen Tag (6 – 22 Uhr) und Nacht (22 – 6 Uhr). Die einzelnen Grenzwerte in dB(A) entnehmen Sie der folgenden Tabelle:

Art des Gebiets Tag Nacht
An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen, Altenheimen 57 dB(A) 47 dB(A)
In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungen 59 dB(A) 49 dB(A)
In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 dB(A) 54 dB(A)
In Gewerbegebieten 69 dB(A) 59 dB(A)


2. Was versteht man unter dem „Beurteilungspegel“ und wie wird dieser gemessen?

Der Beurteilungspegel gibt die durchschnittliche Lautstärke an einem z. B. von einer Autobahn betroffenen Ort an. Liegt er über den oben genannten Grenzwerten, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

Der Beurteilungspegel wird nach den Vorgaben der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung berechnet. Es wird hierbei immer von den ungünstigsten Bedingungen ausgegangen (z. B. Wind in Richtung des zu berechnenden Objektes).


3. Was versteht man unter dem Summenpegel?

Wenn durch den Bau einer neuen Straße eine bereits existierende Straße angepasst werden muss – eine sogenannte Folgemaßnahme –, wird auch der Straßenverkehrslärm der angepassten Straße für den Beurteilungspegel berücksichtigt. In diesem Fall ist der Beurteilungspegel ein Summenpegel, in ihm wird die Summe des Verkehrslärms beider Straßen abgebildet. Der Summenpegel bündelt Schall in Dezibel (dB), der auf einen bestimmten Ort, z. B. ein Gebäude, einwirkt: Um den Wert zu bestimmen, werden also zum einen die neu gebaute Strecke und zum anderen die Strecken betrachtet, die durch das neue Bauvorhaben angepasst werden müssen und sich in unmittelbarer Nähe zum Neubauvorhaben befinden. Ein Beispiel für eine solche Folgemaßnahme ist eine Bundesstraße, die mit einer Brücke über die Autobahn geführt werden muss (siehe Grafik rechts).

Überschreitet der errechnete Summenpegel den zulässigen Grenzwert für den Ort, müssen entsprechende Lärmschutzmaßnahmen eingesetzt werden.


4. Wie wird der Summenpegel berechnet?

Der Summenpegel bündelt alle Schallpegel in Dezibel (dB), die von neu gebauten Strecken und der geänderten Strecke ausgehen. Weil Schallpegel keine physikalischen Größen sind, können sie jedoch nicht linear addiert werden. Aus 60 dB und 60 dB werden daher nicht 120 dB. Stattdessen müssen die Schallpegelwerte zunächst in Schalldrücke umgewandelt werden. Erst aus der Summe der Schalldrücke wird ein neuer Schallpegel gebildet. Für die Berechnung des Summenpegels gibt es zwei Grundregeln:

  • Bei zwei gleich hohen Pegelwerten ist der neue gesamte Pegelwert um etwa 3 Dezibel höher als die einzelnen Pegelwerte.

    Beispiel: 60 dB + 60 dB = 63 dB.

  • Wenn die Lärmquellen, die auf einem Ort wirken, unterschiedlich laut sind, liegt eine Pegeldifferenz vor. Um den Summenpegel zu berechnen, wird dann dem höheren Pegel ein Wert hinzugerechnet, der anhand des nebenstehenden „Lineals“ bestimmt wird. Dabei gilt: Je größer der Abstand zwischen den beiden Pegelwerten ist, desto geringer ist die Pegeldifferenz, die dem höheren Pegel hinzugerechnet wird. Das Ergebnis ist der Summenpegel.

    Beispiel: 54 dB + 59 dB

    • Differenz von 5 dB entspricht einer Pegeldifferenz von + 1,2 dB,
    • 59 dB + 1,2 dB = 60,2 dB,
    • der Summenpegel aus 54 dB und 59 dB beträgt 60,2 dB.

5. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass die Grenzwerte überschritten werden?

Können die oben genannten Grenzwerte mit der zukünftigen Autobahn nicht eingehalten werden, ist die Landesbehörde dazu verpflichtet, geeignete Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen. Die Lärmbelastung darf nach dem Einsatz geeigneter Maßnahmen nicht über den vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzwerten liegen.


6. Was ist der Unterschied zwischen aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen?

Aktive Lärmschutzmaßnahmen dämpfen den Schall bereits am Entstehungsort. Zu diesen Maßnahmen zählen bspw. Lärmschutzwände / -wälle und umgangssprachlich als Flüsterasphalt bezeichneter, lärmmindernder Asphaltbelag.

Passive Maßnahmen dämmen den Schall dagegen an seinem Wirkungsort. Hierzu zählen zum Beispiel Schallschutzfenster oder verbesserte Rolladenkästen an lärmbetroffenen Gebäuden.


7. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen angewandt werden?

Nach Möglichkeit werden immer aktive Lärmschutzmaßnahmen angewendet. Da Autobahnen mit öffentlichen Geldern finanziert werden, sind die Behörden dazu verpflichtet, ein möglichst optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zu erzielen. Wenn die Kosten für aktive Lärmschutzmaßnahmen außer Verhältnis zum angestrebten Nutzen stehen, können nur passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.

Bei Einzelbebauungen an Streckenabschnitten kann es nicht ausgeschlossen werden, dass passive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Das im Einzelfall entstehende Kosten-Nutzen-Verhältnis für aktiven Lärmschutz ist hier gegenüber der Allgemeinheit nicht zu rechtfertigen.

Für jedes zu schützende Objekt (Gebäude) ist daher zur Prüfung des aktiven oder passiven Lärmschutzes und zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeit eine gesonderte Untersuchung durchzuführen.

Häufig gestellte Fragen
Referenzgrößen zu den dB(A)-Werten   Bildrechte: NLStBV

Referenzgrößen zu den dB(A)-Werten.

Beispiel für die Summenpegel-Betrachtung   Bildrechte: NLStBV

Beispiel für die Summenpegel-Betrachtung.

Lineal zur Ermittlung der Pegeldifferenz   Bildrechte: NLStBV

Lineal zur Ermittlung der Pegeldifferenz.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.02.2018
zuletzt aktualisiert am:
14.08.2020

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