Bachelor-Professional-in-Straßenbetriebs-management-Fortbildungsverordnung
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Qualifizierungsmaßnahme zur/zum Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement
Die neue Rechtsverordnung vom 12.07.2023 über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement" trat am 20.07.2023 in Kraft und regelt die Qualifizierung nun bundeseinheitlich. Sie löst die bisher landesrechtlich geregelten Meisterprüfungsordnungen zum/zur Straßenwärtermeister/in ab. Die Fortbildungsprüfung zum/zur Straßenwärtermeister/in wird daher in Niedersachsen nicht mehr angeboten.
Teilnehmer/innen der Qualifizierungsmaßnahme werden befähigt, Fach- und Führungsfunktionen zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse von Organisationen eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Insbesondere werden sie in die Lage versetzt, Aufgaben der Planung, Führung, Organisation, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Betriebs und Unterhaltes von Straßen und Grünflächen sowie der Verkehrssicherungspflicht unter Nutzung betriebswirtschaftlicher Instrumente wahrnehmen zu können. Dabei sind die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die aktuellen Standards sowie Aspekte der Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Im Einzelnen umfasst dies insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Steuern der personellen, technischen und materiellen Ressourcen,
- Führen von Beschäftigten und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung,
- Planen und Durchführen der Berufsausbildung,
- Erstellen, Koordinieren, Analysieren und Anpassen der Jahresarbeitsplanung,
- Sicherstellen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes,
- Sicherstellen des regelkonformen Umgangs mit Gefahrgut und Koordinieren und Beauftragen entsprechender Entsorgungsmaßnahmen,
- Koordinieren von Unterhaltungs- und Kontrollmaßnahmen an Ingenieurbauwerken und Verkehrsflächen und Erstellen von Erhaltungsvorschlägen,
- Planen von Verkehrssicherungsmaßnahmen, Koordinieren der Absicherung von Arbeits- und Unfallstellen,
- Koordinieren der Aufstellung von Verkehrszeichen sowie Verkehrs- und Schutzeinrichtungen und deren Überwachung,
- Koordinieren der Pflege und Kontrolle des Straßenbegleitgrüns und von Grünflächen,
- Koordinieren des Winterdienstes und Überwachen der Durchführung des Winterdienstes,
- Koordinieren der Reinigung von Straßen, Wegen und öffentlichen Flächen,
- Beraten von Kunden und Koordinieren von Kundenbedarfen,
- Planen und Steuern von Vergabeleistungen,
- Planen und Koordinieren von Baustelleneinrichtungen,
- Erstellen von technischen Zeichnungen für tätigkeitsspezifische Arbeiten sowie Prüfen und Umsetzen von Plänen und Skizzen,
- Planen, Überwachen und Kontrollieren von Vermessungsarbeiten,
- Kontrollieren der Herstellung, Sicherung und Verfüllung von Baugruben,
- Prüfen von Anträgen für Ver- und Entsorgungsleitungen, fachliches Vorbereiten und Bewerten von behördlichen Auflagen, Überwachen des Verlegens von Ver- und Entsorgungsleitungen,
- Planen, Herstellen und Überwachen von Oberflächen von Verkehrswegen aus künstlichen und natürlichen Steinen sowie
- Erkennen und Beurteilen der Funktionsfähigkeit von Betriebsgebäuden und technischen Anlagen und Einleiten von Erhaltungsmaßnahmen.
Lehrgangstermine
Der Lehrgang ist als Vollzeitlehrgang ausgelegt und dauert ca. 9 Monate. Der aktuelle Lehrgang findet im folgenden Zeitraum statt:
- Anfang April 2025 – Ende November 2025.
Lehrgangsort
Die Lehrgänge werden von der Bau-Akademie Nord angeboten und finden im ABZ Mellendorf, Schaumburger Straße 14, 30900 Mellendorf, statt.
Kosten
Die Lehrgangskosten einschließlich Unterkunft und Verpflegung belaufen sich auf ca. 15.800 € pro Person.
Anmeldung
Es sollen grundsätzlich nur diejenigen Personen zu einem Lehrgang angemeldet werden, die die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen (siehe unten unter „Prüfungen“).
Für Beschäftigte des Landes Niedersachsen erfolgt die Anmeldung zu den Lehrgängen zentral durch die NLStBV.
Interessierte Beschäftigte der niedersächsischen Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden) melden sich für die Lehrgänge bitte direkt beim ABZ Mellendorf an. Ihre Ansprechperson dort ist
Bildungsreferentin Frau Dipl.-Ing. Ioana Toma
Telefon (05130) 9773-18
E-Mail: toma@abz-mellendorf.de
Internet: https://www.bauakademie-nord.de
Lehrgangsinhalte
Der Lehrgang vermittelt grundlegende und handlungsspezifische sowie berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen.
Grundlegende Qualifikation (ca. 8 Wochen):
- rechtsbewusstes Handeln,
- betriebswirtschaftliches Handeln,
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
- Zusammenarbeit im Betrieb.
Handlungsspezifische Qualifikation (ca. 15 Wochen):
- Technik,
- Organisation,
- Führung und Personal.
- nach den Vorgaben der Ausbilder-Eignungsverordnung
(Teilnahme nur erforderlich, sofern Nachweis der Ausbildereignung noch nicht vorliegt).
Prüfungstermine / Anmeldefristen
Näheres zu den Prüfungen wird hier bekannt gegeben.
Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO):
- 29.04.2025 (Anmeldefrist 5 Wochen vorher!)
Die Anmeldung muss spätestens 5 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin erfolgen.
Die Anmeldung ist durch die/den Teilnehmende/n direkt bei der IHK Hannover vorzunehmen. Die Anmeldung erfolgt online über das Fortbildungs-Infocenter der IHK Hannover.
Prüfung der grundlegenden Qualifikation:
Die GQ-Klausur findet am 07.07. und 08.07.2025 statt.
Prüfung der handlungsspezifischen Qualifikation:
Die Prüfungstermine werden hier bekannt gegeben.
Prüfungsablauf/-verfahren
Prüfung der grundlegenden Qualifikation:
Näheres zum Prüfungsablauf und zum Prüfungsverfahren wird hier bekannt gegeben.
Prüfung der handlungsspezifischen Qualifikation:
Näheres zum Prüfungsablauf und zum Prüfungsverfahren wird hier bekannt gegeben.
Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren
Zulassungsvoraussetzungen:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Straßenwärter oder Straßenwärterin,
- eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis*,
- eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis*,
- der Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens dreijährige Berufspraxis* oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis*.
* Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu Tätigkeiten des Straßenbetriebs haben.
Nach derzeitigem Sachstand werden zukünftig nur Personen zur Prüfung zugelassen, deren Arbeitgeber zum öffentlichen Dienst in Niedersachsen zählt. Interessentinnen und Interessenten aus anderen Bundesländern wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres Bundeslandes.
Zulassungsverfahren:
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
zu richten.
Näheres zum Verfahren und zu beachtenden Fristen wird hier bekannt gegeben.
Gebühren
Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation (AEVO):
Die Gebühr für die Ausbildereignungsprüfung wird von der IHK Hannover erhoben. Sie richtet sich nach der dort geltenden Gebührenordnung und beträgt derzeit 296 €.
Prüfung der grundlegenden Qualifikation:
Die Höhe der Prüfungsgebühren wird hier bekannt gegeben.
Prüfung der handlungsspezifischen Qualifikation:
Die Höhe der Prüfungsgebühren wird hier bekannt gegeben.
Bei Fragen zur Qualifizierungsmaßnahme wenden Sie sich gern an
Dr. Walter von Mettenheim
Telefon (0511) 3034-2081
E-Mail: Walter.vonMettenheim@nlstbv.niedersachsen.de
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Berufsvorbereitung nach dem Studium beim Land Niedersachsen sind im Karriereportal des Landes zu finden.
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
17.04.2025
Ansprechpartner/in:
Dr. Walter von Mettenheim
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 12 (Personal)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2081
Fax: (0511) 3034-2099