Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Verlegung der B 1 bei Burgstemmen / Mahlerten


Durchführung des Beteiligungsverfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat bei der zuständigen Raumordnungsbehörde des Landkreises Hildesheim die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) beantragt. Die RVP ist ein Instrument der Raumordnung und dient bei raumbedeutsamen Vorhaben dazu, diese mit anderen raumbedeutsamen Planungen abzustimmen sowie dessen Umweltverträglichkeit zu prüfen.

Nach Sichtung und Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen durch den Landkreis Hildesheim findet nun das Beteiligungsverfahren vom 13.11.2024 bis 11.12.2024 statt. Die Stellungnahmen können bis zum 18.12.2024 eingereicht werden. Die Unterlagen und weiterführende Informationen finden Sie auf der

Website des Landkreises Hildesheim

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN
Verlegung der B 1: Übersichtsplan mit Planungskorridoren (Download als PDF rechts).

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) plant die Verlegung der Bundesstraße 1 im Bereich der Ortschaften Burgstemmen und Mahlerten (Landkreis Hildesheim). Der Planungsauftrag wurde im Januar 2019 erteilt; zunächst nur für Burgstemmen, später wurde die Umfahrung von Mahlerten einbezogen. Die Antragskonferenz beim Landkreis Hildesheim fand im Juni 2020 statt.

In einem ersten Schritt, der Vorplanung, wurden die Grundlagen für mögliche Linien des Trassenverlaufs in vier verschiedenen Korridoren ermittelt (siehe obenstehende Abbildung, Stand 22.02.2023). Diese wurden in einem Variantenvergleich gegenübergestellt, bei dem u. a. die Umweltauswirkungen mit zahlreichen Schutzgütern, landwirtschaftliche Betroffenheiten, wasserwirtschaftliche Belange, verkehrliche Wirkungen (Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs), Lärm, städtebauliche Belange und Weiteres untersucht wurden. Diese Belange müssen mit allen anderen Aspekten in Einklang gebracht werden, so dass am Ende eine rechtssichere Planung entsteht. Erste Ergebnisse der verschiedenen Untersuchungen wurden der Öffentlichkeit bereits bei einer Informationsveranstaltung am 28. April 2022 in der Mehrzweckhalle in Burgstemmen vorgestellt. Die Nord-Süd-Variante wurde im Nachgang der Informationsveranstaltung als weitere mögliche Variante aufgenommen.

Der aktuelle Stand der Planung, weitere Untersuchungsergebnisse der verschiedenen Fachgebiete sowie die Variante, die in dem Variantenvergleich am besten abgeschnitten hat (bevorzugte Variante), wurden der Öffentlichkeit beim Infomarkt am 24. August 2023 in Burgstemmen vorgestellt. An verschiedenen Themenständen zu den Bereichen Umwelt, Schall und Verkehr, Landwirtschaft sowie Planung und Wirtschaftlichkeit informierten sich etwa 160 Interessierte und konnten gezielt ihre Fragen stellen.

Mit der Variante Süd (bevorzugte Variante) wurde bei der Raumordnungsbehörde des Landkreises Hildesheim eine Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Diese prüft unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Gemeinden die Vorzugsvariante auf ihre Raumverträglichkeit. Dabei können alle Bürgerinnen und Bürger Hinweise und Einwände äußern.

Die Raumverträglichkeitsprüfung endet mit einer gutachterlichen Stellungnahme, mit der die Raumordnungsbehörde ihr Votum über die Raumverträglichkeit der Vorzugsvariante abgibt und damit den Weg für die Weiterplanung mit der Vorzugsvariante frei macht. Anschließend muss auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dieser Linienplanung zustimmen (sog. Linienbestimmung), bevor der Straßenentwurf fortgesetzt werden kann, der später Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren (PFV) werden kann. Das Planfeststellungsverfahren endet mit dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Bis zur Planfeststellung werden noch einige Jahre vergehen. Ziel ist es, die B 1 so zügig und transparent wie möglich zu planen.

Die Verlegung der Bundesstraße wird die Sicherheit und die Leichtigkeit des Fernstraßenverkehrs erhöhen und auch die Menschen im innerörtlichen Bereich von Burgstemmen vom Durchgangsverkehr entlasten sowie die Lebensqualität im Ortskern deutlich verbessern. Die Lärmbeeinträchtigung wird sich nachhaltig verringern.

Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN
Naturraumanalyse.
Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN
Raumordnerische Belange.
Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: LGLN
Städtebauliche Nutzung.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln