Im niedersächsischen UVP-Portal können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben unter Beteiligung niedersächsischer Behörden informieren.
Infrastruktur und ihre Auswirkungen
Umweltverträglichkeitsprüfung
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Rahmen einer Straßenplanung ist ein wichtiger Schritt. Die UVP stellt sicher, dass Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima schon bei der Planung und auch dem späteren Bau von Straßen umfassend ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Die UVP ermöglicht also zum einen, Umwelt- und Klimabelange frühzeitig zu berücksichtigen und erhebliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben abzuwenden. Zum anderen hilft die UVP, Fehlplanungen zu verhindern und Straßenbauprojekte zu optimieren. Kostenträchtige Änderungen und Fehlinvestitionen können vermieden werden.
Schutzgüter und ihre Wechselwirkung
Der Blickwinkel einer UVP ist sehr weit: Menschen (insbesondere die menschliche Gesundheit), Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter - all dies zählt zu den sogenannten umweltbezogenen Schutzgütern und wird in einer UVP mit einbezogen. Dabei beschränkt man sich nicht nur auf die isolierte Betrachtung des einzelnen Schutzgutes, sondern schätzt auch die Wechselwirkung zwischen ihnen ab, die durch die geplante Infrastruktur ausgelöst werden könnte.
Öffentlich zugänglich: Ergebnisse von Umweltverträglichkeitsprüfungen
Die Erkenntnisse aus der Umweltverträglichkeitsprüfung sind von hohem öffentlichen Interesse. Einerseits aufgrund ihres breiten Untersuchungsspektrums. Andererseits wegen ihrer hohen Bedeutung für das Vorhaben: Die Ergebnisse einer UVP fließen in die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein.
Der UVP-Bericht wird daher öffentlich ausgelegt und zudem von Fachbehörden geprüft. In einem solchen Bericht sind zum Beispiel Angaben zu den zu erwartenden Umweltauswirkungen enthalten. Außerden finden sich dort Maßnahmen, wie die Umweltauswirkungen vermindert oder aber kompensiert werden können.
Fachbehörden und die Öffentlichkeit, die von dem Vorhaben betroffen ist, können sich zu der UVP äußern. Diese Hinweise werden in die UVP eingearbeitet. Anschließend werden die Umweltauswirkungen noch einmal zusammenfassend dargestellt und bewertet.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.10.2024
zuletzt aktualisiert am:
05.11.2024
Ansprechpartner/in:
Claus-Luca Tavernini
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleitung 22 (Planung und Umweltmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2104
Fax: (0511) 3034-2099