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Umweltmanagement

  Bildrechte: Wheatree, pixabay (Ausschnitt)
Die Belange von Natur, Umwelt und Mensch nehmen bei der Planung, beim Bau und bei der Pflege einen hohen Stellenwert ein. Sollten Eingriffe nötig sein, werden sie kompensiert - zum Beispiel durch die Anlage von artenreichem Grünland.

Der Schutz des Menschen, der Umwelt, der Natur und des Klimas ist von großer Bedeutung wenn es darum geht, Straßen und Brücken zu planen, zu bauen und zu betreiben. Es gibt mittlerweile zahlreiche gesetzliche Vorschriften und andere Regelungen zum Schutz dieser hohen Güter. Hier kommt das Umweltmanagement der NLStBV ins Spiel: Das Sachgebiet kümmert sich darum, dass diese rechtlichen Vorgaben sowie weitere Richtlinien berücksichtigt und umgesetzt werden.

Das Umweltmanagement der NLStBV gliedert sich in drei Fachdisziplinen:

  • Landschaftsplanung und Landschaftsbau
  • Immissionsschutz (Lärmschutz und Luftreinhaltung)
  • Gewässer- und Bodenschutz/Entwässerungstechnik

Die Teammitglieder verschiedener Fachrichtungen bringen ihr Wissen in alle Aspekte rund um die niedersächsische Straßeninfrastruktur ein: in die Planung, den Bau sowie die Unterhaltung und Pflege.

Umweltmanagement in der Planung

Bei jeder Planung einer Straße oder einer Brücke sind Prüfschritte vorgesehen, die dem Schutz des Menschen, der Umwelt sowie von Natur- oder Klimabelangen dienen. Ein Verfahrensschritt in diesen standardisierten Planungsprozessen ist die Umweltverträglichkeitsprüfung, das heißt, die Prüfung der Auswirkungen einer geplanten Baumaßnahme auf den Menschen und die Umwelt. Zusätzlich werden schalltechnische (Lärmvorsorge), luftschadstofftechnische sowie wassertechnische Untersuchungen durchgeführt. Außerdem werden die Belange des Arten- und Habitatschutzes geprüft.

Grundsätzlich gilt die Regelung, Eingriffe in den Lebensraum des Menschen, Natur und Landschaft zu vermeiden. Sollten Eingriffe nicht vermeidbar sein, werden ihre Auswirkungen bewertet. Auf dieser Grundlage werden z.B. Lärmschutzwände, Regenrückhaltebecken sowie naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Planung vorgesehen. Sie sollen solche Eingriffe verhindern, abschwächen, bzw. kompensieren.

Umweltmanagement beim Bau

Beim Bau von Straßen oder Brücken stellt eine Umweltbaubegleitung sicher, dass die Umweltauflagen eingehalten werden, die in der Planung festgelegt wurden. Auftrag der Umweltbaubegleitung ist, die Baumaßnahmen als externe Gutachter kritisch zu begleiten, um jederzeit die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu wahren.

Wenn beim Bau Eingriffe in Natur und Landschaft erfolgen, sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen, die diese Eingriffe kompensieren sollen. Der Landschaftsbau plant die Umsetzung dieser Maßnahmen und begleitet deren Herstellung. Außerdem gestaltet er die Grünflächen der Straßenseitenräume.

Umweltmanagement bei der Unterhaltung und Pflege

Nicht nur bei der Planung und beim Bau von Straßen und Brücken ist der Schutz von Umwelt, Natur und Klima wichtig. Auch bei der Unterhaltung von Straßen, Brücken und sonstigen Anlagen spielt er eine große Rolle.

Eine besondere Aufgabe ist die regelmäßige Kontrolle und Pflege von Straßenbäumen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Straßenmeistereien der NLStBV führen dazu regelmäßig und flächendeckend Baumkontrollen durch. Sie schauen sich jeden Baum genau an, stellen Schäden fest und planen baumpflegerische Maßnahmen mit dem Ziel die Bäume möglichst lange zu erhalten.

Neben der Pflege der Straßenbäume werden die straßenbegleitenden Gehölz- und sonstigen Grünflächen auch unter Umweltgesichtspunkten instandgehalten. Die Kolleginnen und Kollegen des Umweltmanagements unterstützen bei Fragestellungen zum Artenschutz bei der Unterhaltung von Straßen und Brücken.

Auch die Entwässerungsanlagen entlang unserer Straßen bedürfen regelmäßiger Kontrolle und Wartung. Die vielseitigen Entwässerungsanlagen gewährleisten durch ordnungsgemäße Ableitung und Zwischenspeicherung des Niederschlagswassers einen sicheren Betrieb der Straßen - gleichzeitig werden durch die Reinigung und den Rückhalt von Schadstoffen die nachfolgenden Gewässer und Ökosysteme geschützt.

An bestehenden Bundesstraßen können unter vorgegebenen Voraussetzungen Lärmschutzmaßnahmen als Lärmsanierung durchgeführt werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2024
zuletzt aktualisiert am:
15.11.2024

Ansprechpartner/in:
Claus-Luca Tavernini

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleitung 22 (Planung und Umweltmanagement)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2104
Fax: (0511) 3034-2099

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