Bäume, Gehölze und Gräser entlang der Straßen in Niedersachsen bedürfen regelmäßiger und guter Pflege. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema.
Der Rückschnitt schützt den Lebensraum. Das klingt paradox, ist allerdings trotzdem richtig. Die „dichte grüne Wand“ aus ganz unterschiedlichen Gehölzen ist das Ergebnis einer jahrhundertealten Kulturtechnik, des auf-den-Stock-Setzens. Nur so kann der Gehölzstreifen dauerhaft vielen Singvögeln, Kleinsäugern und Insekten wertvollen Lebensraum bieten.
Denn würden die Pflanzen ihrem natürlichen Wachstum überlassen, dann ginge der gestufte, kleinteilige und gerade deswegen so wertvolle Lebensraum in Bodennähe und auf mittlerer Höhe verloren.
Beim Rückschnitt werden die Triebe kurz über dem Boden gekappt. Zurück bleibt ein vitaler Wurzelstock. Neue Triebe wachsen sehr rasch wieder auf. Kräuter gedeihen in dem jetzt lichtdurchflutetem Bereich. Schon in der ersten Saison ist der Streifen wieder für Insekten, Kleinsäuger und Vögel nutzbar. Spätestens in der zweiten Saison hat sich neues, dichtes Unterholz entwickelt, das seine Funktion als Lebensraum wieder ausfüllt.
Diese Technik wird übrigens auch bei Wallhecken angewandt, auch „Knicks“ genannt, die bekanntlich wichtiger und vielfältiger Lebensraum sind. Die UNESCO erklärte 2023 die Knickpflege in Schleswig-Holstein zum Immateriellen Kulturerbe. Wallhecken oder Knicks sind in Niedersachsen gesetzlich geschützt.
Grundsätzlich sind Arbeiten nur erlaubt, wenn Brutzeit und die Jungtier-Aufzucht vorüber sind, also in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar. Tiere können ihrem Fluchtinstinkt ungehindert folgen und bringen sich in Sicherheit.
Außerdem sollte das Auf-den-Stock-Setzen immer nur abschnittsweise erfolgen – so bleibt Tieren ausreichend Ausweichraum.
In der übrigen Zeit (März bis September) sind Baumfällungen und das Beseitigen von Sträuchern nur im Ausnahmefall zulässig, zum Beispiel wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
Form- und Pflegeschnitte hingegen sind sind ganzjährig erlaubt.
Auf jeder Straßenmeisterei der Landesbehörde gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die speziell darin ausgebildet sind, Bäume auf ihren Zustand und ihre Vitalität hin zu prüfen. Sie prüfen jeden einzelnen Baum, klopfen ihn ab und nehmen Stamm und Krone genau in Augenschein. Ihr Ziel ist, den Bestand gesund zu erhalten.
Sind Äste abgestorben oder behindern die Sicht, dann werden sie herausgeschnitten. Sollten sich die Anzeichen verdichten, dass der ganze Baum erkrankt und nicht mehr stand- oder bruchsicher ist, dann muss er letztlich gefällt werden. Dass kann schon bei jungen Bäumen nötig sein. Bei alten Bäumen steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass sie krank und damit zur Gefahr für die Menschen im Straßenverkehr werden können.
Oberstes Ziel der Landesbehörde ist, Gefahren von den Menschen abzuwenden, die mit dem Auto, dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Wenn also ein alter Baum zu einer Gefahr wird, dann muss er leider gefällt werden.
Der Beruf als Straßenwärterin oder Straßenwärter ist sehr vielfältig. Er erfordert unter anderem viel Fachwissen über Flora und Fauna und ihre Pflege. Auf jeder Straßenmeisterei der Landesbehörde gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die darüber hinaus für den Bereich der Baum- und Grünpflege spezialisiert sind. Sie kontrollieren zum Beispiel den Bestand an Straßenbäumen darauf, ob er gesund und vital ist. Oder sie pflanzen, pflegen und schneiden Jungbäume und sorgen für ihren standortgerechten Wuchs.
In den regionalen Geschäftsbereichen der Landesbehörde sind zudem rund 50 Landschaftspflegerinnen und Landschaftspfleger beschäftigt. Sie widmen sich allen Aspekten des Umweltschutzes, die in Zusammenhang mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Straßeninfrastruktur stehen.
Nicht zuletzt kümmert sich im zentralen Geschäftsbereich der Landesbehörde mit dem Umweltmanagement ein ganzes Sachgebiet darum, dass rechtlichen Vorgaben sowie weitere Richtlinien berücksichtigt und umgesetzt werden, um Mensch, Umwelt und Natur zu schützen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Baumkontrollen zuständig sind, werden auch darin geschult, mögliche Lebensräume geschützter Tiere an und in Bäumen zu erkennen.
Müssen Bäume gefällt werden, die Lebensraum geschützter Tierarten sind, werden im Zweifelsfall Experteninnen und Experten hinzugezogen und das weitere Vorgehen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Bäume reagieren je nach Baumart unterschiedlich auf Verletzungen, zum Beispiel durch Schnittmaßnahmen.
Da die Bäume Schnittwunden selbständig im Innern des Holzes „abschotten“, ist es nicht erforderlich, sie speziell zu behandeln. Dennoch gilt: je kleiner der Durchmesser des abgeschnittenen Astes, desto besser die Wundheilung.
Wenn Fahrzeuge gegen einen Straßenbaum prallen, nimmt auch der Baum Schaden. Häufig platzt die Rinde ab. Diese Wunde heilt am besten, wenn sie sofort vor Licht und dem Austrocknen mit einer Folie geschützt wird.
Mit etwas Glück wächst die abgeplatzte Rinde unter der Folie wieder an und die Wunde kann auf der ganzen Fläche wieder zuwachsen. Ohne die Folie verbliebe auf jeden Fall eine große, dauerhafte Verletzung am Baumes zurück. Die Folie wird nach etwa zwölf Monaten wieder entfernt.
Schall durchdringt Buschwerk mühelos. Auch hinter mehreren Meter tiefen Streifen aus Büschen und Bäumen ist der Straßenverkehr noch genauso laut zu hören, als wäre kein Gehölz vorhanden.
Erst ab einer Tiefe von 100 Metern wird Schall durch Büsche und Bäume messbar verringert. Ein Gehölzstreifen entlang einer Straße hat also keine schallschluckende Wirkung.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesbehörde pflegen regelmäßig die Straßen und Wege in ihrem Zuständigkeitsbereich. Auch wenn hier und da das Wuchstempo bei warmem und feuchtem Wetter so hoch sein kann, dass sie mit dem Schneiden kaum nachkommen, gilt: Die Pflegearbeit an der öffentlichen Infrastruktur wird erledigt.
Büsche und Bäume, die auf privatem Grund stehen, müssen hingegen von den Grundstückseigentümern gepflegt werden. Sie sind für die so genannte Verkehrssicherungspflicht zuständig. Die Landesbehörde darf diese Pflanzen nicht einfach so schneiden.