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Großraum- und Schwertransporte


Wichtige Hinweise

Die Sachbearbeiter/innen der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) bearbeiten Ihren Antrag so schnell wie möglich.

Neben der sorgfältigen und vollständigen Prüfung Ihres Anliegens variiert die Bearbeitungsdauer je nach beantragtem Fahrtweg, der Masse und Umfang des beabsichtigten Transportvorhabens. Eine unvollständige Antragsstellung, eine Nachbesserung seitens des Antragsstellers oder auch die Anhörung weiterer niedersächsischer Behörden können sich auf die Bearbeitungszeit auswirken.

Bitte beachten Sie im Rahmen der Antragstellung daher folgende Hinweise:

  • Überprüfen Sie die Anträge auf Vollständigkeit und plausible Angaben.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig vor Antragstellung über die bestehende Baustellensituation auf der für Ihren Transport vorgesehenen Strecke. Beachten Sie hierzu bitte die Baustellenliste der NLStBV.
  • Stellen Sie nur Anträge für Transporte und Fahrzeugkombinationen, die später tatsächlich benötigt werden.
  • Fragen zum Bearbeitungsstand oder zu Ablehnungsgründen richten Sie bitte an Ihre Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde.
  • Zur Gewährleistung eines optimalen Ressourceneinsatzes stornieren Sie bitte zeitnah nicht mehr benötigte und/oder abgelaufene Anträge/Anhörungen in Vemags.

Ihr Antrag ist unvorhergesehen dringend?

Dringend benötigte Stellungnahmen zu Anträgen, die sich schon seit längerer Zeit bei uns in der Bearbeitung befinden, können Sie über diese Mailadresse anfragen: schwerlasttransporte@nlstbv.niedersachsen.de

In diesem Zusammenhang teilen Sie uns bitte die Vemags-ID sowie Ihre zuständige Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde mit und ergänzen Sie Ihre Mail mit der Dringlichkeitsbescheinigung (inkl. Vemags-Nummer) Ihres Transportvorhabens, die durch Ihren Auftraggeber ausgestellt und auf Deutsch verfasst wurde. Außerdem muss der Grund der Eilbedürftigkeit ersichtlich sein. Diese Dringlichkeitsbescheinigung ist darüber hinaus Ihrem Vemags-Antrag beizufügen!

Sollte keine belastbare Dringlichkeitsbescheinigung vorliegen, werden Anträge regulär nach Eingangsdatum abgearbeitet.


Großraum- und Schwertransporte überschreiten in ihren Abmessungen und/ oder Gewichten die zulässigen gesetzlichen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und sind deshalb in Deutschland genehmigungspflichtig. Mitunter kann damit ein umfangreiches Anhörverfahren einhergehen.

Zahlreiche Großraum- und Schwertransporte, etwa aus dem Bereich der Windenergie, aber auch aus vielen anderen Bereichen, verlaufen durch das Transitland Niedersachsen. Die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nimmt dabei im Anhörverfahren eine tragende Rolle ein. Zum einen ist sie ein wesentlicher Straßenbaulastträger und zum anderen nimmt sie die Aufgabe als Höhere Straßenverkehrsbehörde wahr.

Im Jahr 2024 sind insgesamt 125.383 Anträge bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingegangen. Davon wurden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens 71.892 Anträge als Straßenbaulastträger und 53.491 Anträge als Höhere Verkehrsbehörde bearbeitet.

Zuständig für die Erlaubnis und Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten sind in Niedersachsen dagegen die Unteren Straßenverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte oder große selbstständige Gemeinden).

Als zweitgrößtes deutsches Flächenland in der Mitte Europas steht Niedersachsen im Fokus des wirtschaftlichen Interesses, eine reibungslose Durchführung von Transportvorhaben etwa zu den internationalen Industriezentren, den großen Seehäfen oder den zahlreichen Standorten von Windenergie-Anlagen, möglich zu machen. Dabei ist es Aufgabe der Landesbehörde, die Verkehrssicherheit auch bei Ausnahmetransporten zu gewährleisten und gleichzeitig die Verkehrsinfrastruktur vor Schäden nachhaltig zu bewahren. Das gelingt durch die Erteilung von spezifischen Auflagen bis hin zur Festlegung von Fahrtstrecken, die den Verkehrsfluss nicht mehr als nötig einschränken und dabei allen Anforderun­gen der Sicherheit und Ordnung der auf dem Weg befindlichen Straßen, Brücken und anderen Bauwerke genügen, diese also geringst möglich beanspruchen.


Erreichbarkeit

Sie erreichen unser speziell für (Nach-)Fragen zu Großraum- und Schwertransportanträgen eingerichtetes Call-Center montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer

(0511) 3034-2470

sowie per E-Mail über unser Kontaktformular oder unter schwerlasttransporte@nlstbv.niedersachsen.de.

Anfragen zu Ausnahmegenehmigungen nach § 70 (2) StVZO richten Sie bitte an ausnahmen.70StVZO@nlstbv.niedersachsen.de.

Schwertransport
Lokalisierung von Bauwerken:

Um Bauwerke im Zuge eines genehmigten Fahrtwegs lokalisieren zu können, kann auf NWSIB-Online zurückgegriffen werden. NWSIB-Online finden Sie unter www.nwsib-niedersachsen.de. Eine entsprechende Arbeitshilfe befindet sich nachstehend.

  Lokalisierung von Bauwerken: Arbeitshilfe
(PDF, 0,03 MB)

Informationen zu VEMAGS,

dem bundesweiten Verfahrens-management für Großraum- und Schwertransporte, finden Sie unter

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.05.2010
zuletzt aktualisiert am:
18.02.2025

Ansprechpartner/in:
Alexander Emme

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleitung 34 (Verkehrsbehördliche Angelegenheiten, Großraum- und Schwertransporte)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: Call Center (0511) 3034-2470
Fax: (0511) 3034-2099

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