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Anerkennung von Organisationen zur Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen


Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist Anerkennungsbehörde für Überwachungsorganisationen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU), Abgasuntersuchungen (AU), Sicherheitsprüfungen (SP) sowie Änderungsabnahmen (§ 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 oder 4 StVZO).

Hierzu zählt auch die Zustimmung zur Betrauung der Prüfingenieure von Überwachungsorganisationen und die Aufsicht über die Überwachungsorganisationen. Näheres ist nachzulesen in der Anlage VIII b zu § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO).

Quelle: www.pixabay.com   Bildrechte: www.pixabay.com
Fahrzeuguntersuchung (Symbolfoto).
Bildrechte: TÜV Rheinland   Bildrechte: TÜV Rheinland

HU-Plaketten 2018-2020.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.01.2007
zuletzt aktualisiert am:
26.01.2024

Ansprechpartner/in:
Alexander Emme

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleitung 34 (Verkehrsbehördliche Angelegenheiten, Großraum- und Schwertransporte)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: Call Center (0511) 3034-2470
Fax: (0511) 3034-2099

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