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Straßenverkehr

Verkehrsmengenkarte (Ausschnitt) Bildrechte: NLStBV

Straßenverkehrszählung

Zur Ermittlung der Verkehrsentwicklung werden die Verkehrsmengen auf den Bundesfernstraßen und den Landesstraßen in Niedersachsen alle fünf Jahre erfasst. 2021 war wieder ein Zähljahr. mehr

Schwertransport

Großraum- und Schwertransporte

Großraum- und Schwertransporte überschreiten in ihren Abmessungen und/ oder Gewichten die zulässigen gesetzlichen Grenzen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und sind deshalb in Deutschland genehmigungspflichtig. mehr

Fahrschule Bildrechte: NLStBV

Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für die Errichtung von Fahrlehrerprüfungsausschüssen. Diese sind dezentral angesiedelt bei den Geschäftsbereichen Oldenburg, Lüneburg, Hannover und Wolfenbüttel. mehr

Gefahrgut Bildrechte: NLStBV

Ausnahmezulassungen für die Beförderung von Gefahrgut

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist bei der Beförderung von Gefahrgut zuständig für die Zulassung von Ausnahmen gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 GGVSEB. mehr

Bildrechte: TÜV Rheinland Bildrechte: TÜV Rheinland

Anerkennung von Organisationen zur Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist Anerkennungsbehörde für Überwachungsorganisationen zur Durchführung von Hauptuntersuchungen, Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen sowie Änderungsabnahmen. mehr

Radrennen (Symbolfoto) Bildrechte: www.pixabay.com

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehr

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist gemäß § 29 Abs. 2 StVO eine Erlaubnis erforderlich. mehr

Taxi Bildrechte: www.pixabay.com

Ausnahmen im Gelegenheitsverkehr (Taxen und Mietwagen)

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen nach § 43 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. mehr

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