Winterdienst
Rund 200 Fahrzeuge stehen für die Wintersaison bereit – Rund 74.000 Tonnen Streusalz eingelagert
Der Winterdienst der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird von den 56 landeseigenen Straßenmeistereien gewährleistet; hinzu kommt noch eine Straßenmeisterei, die gemeinsam mit dem Landkreis Harburg betrieben wird. Damit ist die NLStBV gut für die Wintersaison aufgestellt, die von Mitte Oktober bis Ende April eines jeden Jahres dauert.
Landesweit rund 16.200 Kilometer an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und zusätzlich noch etwa 9.200 Kilometer Radwege halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Winter im Blick. Oberstes Ziel dabei ist, die Straßen griffig zu halten.
Rund 200 verwaltungseigene Winterdienstfahrzeuge stehen bereit, außerdem werden private Unternehmen mit der Wahrnehmung des Winterdienstes beauftragt, wo dies erforderlich ist. Insgesamt sind rund 1.200 „Winterdienstler“ in einer Wintersaison im Einsatz.
116 Lager bei den Straßenmeistereien und vier zentrale Lager betreibt die Landesbehörde. Sie fassen rund 87.000 Tonnen Streusalz. In der vergangenen Saison 2023/2024 hat die Landesbehörde knapp 53.500 Tonnen benötigt – etwa 940 Tonnen im Durchschnitt pro Meisterei. Zum Vergleich: Im „Kältewinter“ 2012/2013 waren es insgesamt 145.000 Tonnen, in der Saison 2018/2019 dagegen 44.000 Tonnen.
Ziel ist eine Befahrbarkeit der Bundes- und Landesstraßen zwischen 6 und 22 Uhr. Damit kommt die niedersächsische Straßenbauverwaltung u. a. der Vorgabe des Bundesfernstraßengesetzes nach, den Räum- und Streudienst „nach besten Kräften“ zu gewährleisten (§ 3 Abs. 3 FStrG).
Auf den Bundesautobahnen soll eine Befahrbarkeit rund um die Uhr sichergestellt werden. Für den Winterdienst dort ist seit 1. Januar 2021 die Autobahn GmbH des Bundes zuständig.
In jeder Wintersaison gilt: Sobald im laufenden Betrieb der Bestand 80 Prozent der Lagerkapazität unterschreitet, wird Salz nachbestellt. Außerdem sind in den Lieferverträgen Mindestliefermengen pro Kalendertag festgeschrieben, die eine sichere Versorgung aller Landesteile mit Streugut gewährleisten sollen.
Trotzdem kann der Winterdienst nicht gleichzeitig überall sein. Deshalb gilt die einfache Regel: Bei Glätte Fuß vom Gas und sicher ankommen!
Winterdienst in Niedersachsen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.04.2011
zuletzt aktualisiert am:
18.11.2024
Ansprechpartner/in:
Kirsten Hauk
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleitung 23 (Betrieb und Verkehrsmanagement)
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