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Straßenbrücken


In der Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr befinden sich insgesamt rund 5.600 Straßenbrücken (Teilbauwerke), davon (Stand 01.01.2023):

  • rund 2.700 an Bundesstraßen,
  • knapp 2.100 an Landesstraßen,
  • rund 800 an Kreisstraßen (in den 13 niedersächsischen Landkreisen, in denen die Landesbehörde gemäß entsprechender Vereinbarung die Zuständigkeit übernommen hat).

Die Landesbehörde ist unter anderem zuständig für die Unterhaltung dieser Brücken. Hierbei hat die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer oberste Priorität. Dazu erfolgen regelmäßige Bauwerksuntersuchungen sowie darüber hinaus bundesweit aktuell statische Nachrechnungen im Rahmen der systematischen Brückenertüchtigung.

Regelmäßige Bauwerksuntersuchungen

Fast alle Entwicklungen an einer Brücke, also auch Alterserscheinungen, zeichnen sich über Jahre hinweg ab und sind somit vorhersehbar. Die Brücken in ganz Deutschland werden schon seit den 1930er-Jahren regelmäßig überprüft. Deshalb besteht ein großer Erfahrungsschatz an Beobachtungen und Auswertungen, so dass in der Regel langfristige Aussagen über den Zustand einer Brücke getroffen werden können.

Die Lunebrücke im Zuge der Bundessstraße 437 (Landkreis Cuxhaven)   Bildrechte: NLStBV
Die Lunebrücke im Zuge der Bundessstraße 437 (Landkreis Cuxhaven).

Vorgabe für die regelmäßigen Standarduntersuchungen ist die DIN 1076 („Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung“). Sie basiert auf einer Richtlinie aus dem Jahr 1930 und wurde im Laufe der Jahre mehrfach aktualisiert, zuletzt im November 1999. Die DIN 1076 schreibt vor, wie oft welche Untersuchungen an den Brücken im Bundesgebiet vorgenommen werden müssen. Es gibt:

  • die jährliche Sichtprüfung,
  • die Hauptprüfung (alle sechs Jahre),
  • die einfache Prüfung (immer drei Jahre nach einer Hauptprüfung),
  • Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfungen), zum Beispiel nach schweren Unwettern, schweren Unfällen, Überflutungen usw.,
  • Prüfungen nach besonderen Vorschriften.

Bei einer Prüfung werden alle Schäden, aber auch die standardmäßigen Messdaten dokumentiert.

Bei der jährlichen Sichtprüfung gehen die Prüfer auch in die begehbaren Hohlräume des Bauwerks. Sie untersuchen die Brücke auf außergewöhnliche Veränderungen am Bauwerk, Mängel an Verkehrszeichen, Schutzeinrichtungen und Absturzsicherungen, an den Entwässerungseinrichtungen, an den Übergangskonstruktionen, an den Belägen und an den Böschungen sowie auf Risse, Verformungen, Verschiebungen und Betonabplatzungen.

Die Hauptprüfung findet alle sechs Jahre statt. Der Bauwerksprüfer geht dabei so nah an die Brücke heran, dass er jeden einzelnen Quadratmeter der Brücke mit der Hand anfassen kann („handnahe“ Untersuchung“). Dabei kann er auch Besichtigungsgeräte einsetzen. Dazu gehören: spezielle Fahrzeuge, zum Teil auf Schienen, Hebebühnen, Büro- und Gerätewagen. Auch Schlauchboote, Leitern und Lampen können eingesetzt werden. Zur Messung dienen Schweißnahtdickenmesser, Ultraschallgerät, Wasserwaage und Infrarotthermometer. Weitere Werkzeuge und Hilfsmittel sind Hammer, Schraubendreher, Zange, Zollstock, Lupe, Spiegel.

Die einzelnen Teile des Bauwerks müssen vor dieser Prüfung gereinigt werden, damit auch versteckte Schäden identifiziert werden können. Diese „handnahe“ Überprüfung kann bei großen Brücken bis zu drei Wochen dauern.

Bei der einfachen Prüfung werden keine Besichtigungsgeräte eingesetzt. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine intensive, erweiterte Sichtprüfung. Dabei werden auch Einzelteile der Brücke untersucht. Dazu gehören neben den Lärmschutzwänden zum Beispiel auch die Lager, also die Bauteile, die die Last der Brücke richtig verteilen sollen.

Die Prüfung aus besonderem Anlass wird nach größeren Ereignissen vorgenommen, die den Zustand der Brücke beeinflussen könnten. Der Umfang der Prüfung ergibt sich je aus dem besonderen Anlass. Die Sonderprüfung ersetzt die anderen Prüfungen jedoch nicht.

Bei der Prüfung nach besonderen Vorschriften werden die maschinellen und elektrischen Anlagen überprüft, für deren Betrieb je eigene Vorschriften gelten.

Zur Bauwerksprüfung werden meistens Ingenieurbüros eingesetzt. Diese wiederum werden durch das Land stichprobenartig überprüft.

Bereits im Verlauf und nach Abschluss der Prüfung identifiziert der Ingenieur mögliche Ursachen für die festgestellten Mängel. Er benennt Maßnahmen zu deren Behebung, die in besonders kritischen Fällen auch Verkehrseinschränkungen bis hin zur sofortigen Sperrung der Brücke bedeuten können.

Die neue Bahnüberführung im Zuge der L 134 in Stubben   Bildrechte: NLStBV
Die neue Bahnüberführung im Zuge der L 134 in Stubben im Dezember 2014.
Der erste Abschnitt der B 212 mit der neuen Huntebrücke im November 2015   Bildrechte: NLStBV
Der neue Abschnitt der B 212 mit der neuen Huntebrücke im November 2015.
Im Zuge der B 243 überspannt die stählerne Halbbogenkonstruktion des Brückenbauwerks Lau 1 das Odertal im Südharz   Bildrechte: NLStBV

Im Zuge der B 243 überspannt die stählerne Halbbogenkonstruktion des Brückenbauwerks Lau 1 das Odertal im Südharz.

Informationen zum Thema

auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr:

Filme zum Thema

auf den Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr:

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2020
zuletzt aktualisiert am:
01.08.2023

Ansprechpartner/in:
Timo Stein

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 32 (Brücken und Tunnel)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2542
Fax: (0511) 3034-2099

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