Hafensicherheitsbehörde
Schiffe in der internationalen Fahrt und Hafenanlagen, in denen diese Schiffe abgefertigt werden, unterliegen dem sogenannten ISPS-Code. Dieser legt international den Rahmen für die Vorbeugung gegen terroristische Bedrohungen in der Seeschifffahrt fest. In der Europäischen Union wird der ISPS-Code mit der Verordnung (EG) 725/2004 verpflichtend gemacht. Darüber hinaus erweitert die EU mit dieser Verordnung das Schutzziel auf weitere rechtswidrige Handlungen, welche die Seeschifffahrt und die ihr dienenden Häfen bedrohen.
Zusätzlich hat die Europäische Union die Richtline 2005/65/EG ergänzt. Ziel dieser „Gesamthafenrichtlinie“ ist es, den Schutz des Hafens durch vorbeugende Maßnahmen auf die gesamte für den Hafen erforderliche Infrastruktur auszuweiten. Beide Vorschriften werden in Niedersachsen durch den ersten Teil des Hafensicherheitsgesetzes (NHafenSG) umgesetzt.
Die Hafensicherheitsbehörde ist die zuständige Behörde und Ansprechpartnerin für die Betreiber aller Hafenanlagen in Niedersachsen, in denen Schiffe in der internationalen Fahrt abgefertigt werden. „Abfertigen“ beinhaltet in diesem Zusammenhang nicht nur den Ladungsumschlag oder den Zu- und Ausstieg von Passagieren, sondern bereits das Bereitstellen von Liege- oder Warteplätzen sowie Reparaturen für diese Schiffe.
Darüber hinaus steht die Hafensicherheitsbehörde in engem Kontakt mit den Behörden und Institutionen mit Bezug zur Hafensicherheit.
Nachstehend ein Überblick über die Schwerpunkte unserer Aufgaben:
- Festlegung von Gefahrenstufen
Wir sind für Niedersachsen die verantwortliche Behörde, welche die Gefahrenstufen festlegen, die für Häfen und Hafenanlagen gelten. Gemäß ISPS-Code können drei verschiedenen Gefahrenstufen festgelegt werden. Dabei entspricht Gefahrenstufe 1 dem täglichen Normalbetrieb, während Gefahrenstufe 3 bei Hinweisen auf eine akute Bedrohung festgelegt wird. Aus der festgelegten Gefahrenstufe ergeben sich dann die im Hafen umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen. Zur Bewertung der Gefahrenstufe stehen wir in engem Austausch mit verschiedenen Sicherheitsbehörden sowie Institutionen. - Durchführung von Risikobewertungen für Hafenanlagen
Wir bewerten Hafenanlagen, in denen Schiffe in der internationalen Fahrt abgefertigt werden oder abgefertigt werden sollen. Im Rahmen dieser Risikobewertungen werden Schwachstelle identifiziert und Empfehlungen zur Anlagensicherheit gegeben. Auf Basis dieser Risikobewertung erstellt der Anlagenbetreiber ein Sicherheitskonzept. Dieser Gefahrenabwehrplan muss alle identifizierten Schwachstellen zuverlässig beseitigen. - Prüfung und Genehmigung von Gefahrenabwehrplänen für Hafenanlagen
Prüfung und Genehmigung von Sicherheitskonzepten für Hafenanlagen. Ohne genehmigten Gefahrenabwehrplan dürfen keine Schiffe in der internationalen Fahrt abgefertigt werden. Ausnahmen sind auf Antrag möglich. In diesem Fall ist ein Sicherheitskonzept zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen, das alle Risiken dieses Anlaufs zuverlässig ausschließt. - Durchführung von Risikobewertungen für Häfen
Analog zu Hafenanlagen bewerten wir Häfen, die unter die Vorgaben der „Gesamthafenrichtlinie“ fallen. In diese Risikobewertungen fließen auch die Bewertungen der Hafenanlagen sowie dir Erkenntnisse weiterer Sicherheitsbehörden mit ein. Auf Basis der Risikobewertung legen wir außerdem die Grenzen des Gesamthafens fest. - Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Häfen
Auf Basis der Risikobewertung für den Gesamthafen erstellen wir Pläne mit gefahrenstufenabhängigen Sicherheitsmaßnahmen in Kooperation mit weiteren Sicherheitsbehörden. Sofern dies für die Sicherheit des Hafens erforderlich ist, können wir im Rahmen der Pläne auch Maßnahmen von Hafenanliegern einfordern, die nicht selbst ISPS-pflichtige Schiffe abfertigen. - Durchführung von Gefahrenabwehrübungen in Häfen
Die Hafensicherheitsbehörde führt Übungen durch, um die in den Gesamthafenplänen festgelegten Maßnahmen zu überprüfen. Diese Übungen werden teilwiese in Kooperation mit weiteren Sicherheitsbehörden der Kommunen, des Landes und des Bundes durchgeführt. - Sicherheitsüberprüfung von Personal
Für bestimmtes Personal im Hafen ist eine Sicherheitsüberprüfung verpflichtend. Die Landesbehörde ist für die Überprüfungen der Zuverlässigkeit bestimmter Personenkreise in den niedersächsischen Häfen zuständig. - Schulung und Beratung
Wir führen Schulungen und Beratungen im Hinblick auf die Hafensicherheit für Behörden, Institutionen sowie die Wirtschaft durch. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Bedarf für eine Schulung oder Beratung haben.
Kennzeichnung eines ISPS-Bereiches (International Ship and Port Facility Security).
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: (0511) 120-5760 (Sachgebietsleitung)
Tel: (0511) 120-5775
Tel: (0511) 120-5768
Tel: (0511) 120-5780
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.10.2024
zuletzt aktualisiert am:
17.12.2024