Niedersächsische Port Authority
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist als Niedersächsische Port Authority für die Gefahrenabwehr beim nationalen sowie internationalen Schiffsverkehr sowohl im Bereich Güter- als auch Personentransport in den niedersächsischen Seehäfen zuständig. Sie untergliedert sich in die Hafensicherheitsbehörde sowie die Hafenbehörde. Beide Behörden sind in enger Zusammenarbeit im Hafen tätig und treten dort gemeinsam als „Port Authority“ auf. Dies ist die weltweit gebräuchliche Bezeichnung für die Gefahrenabwehrbehörden im Hafen.
Grob lassen sich die Aufgaben dieser beiden Behörden in die Bereiche Sicherheit im Sinne von „Security“ – also der Vorbeugung vorsätzlicher Gefährdungen – und Sicherheit im Sinne von „Safety“ – hier u. a. Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Gefahrgüter usw. – unterscheiden.
Diese Aufgaben sind zum 1. Oktober 2024 vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung auf die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr übergegangen.
Die rechtlichen Vorgaben für unsere Tätigkeit ergeben sich insbesondere aus dem Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetz (NHafenSG) sowie der Niedersächsischen Hafenordnung (NHafenO).
Artikel-Informationen
erstellt am:
29.10.2024
zuletzt aktualisiert am:
17.12.2024
Ansprechpartner/in:
N. N.
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleitung 43 (Hafensicherheitsbehörde, Hafenbehörde)
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: (0511) 3034-01
Fax: (0511) 3034-2099