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A 26: Planungsgebietsverordnung für den Neubau des Abschnitts 5b zwischen Stade-Nord und Stade-Ost

gemäß § 9a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)


Die Straßenbauverwaltung (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg) plant den Neubau der Autobahn 26, Abschnitt 5b, zwischen der Anschlussstelle (AS) Stade-Nord (Freiburger Straße / L 111) und der Anschlussstelle Stade-Ost.

Der 1. Bauabschnitt zwischen den AS Stade-Süd und Horneburg wurde am 23. Oktober 2008 für den Verkehr freigegeben. Der Teilabschnitt 2a zwischen den Anschlussstellen Horneburg und Jork wurde am 28. November 2011 zunächst in Fahrtrichtung Stade und am 17. Juli 2015 in Fahrtrichtung Hamburg freigegeben. Die Teilabschnitte 2b und 2c zwischen den AS Jork und Buxtehude sowie der 3. Bauabschnitt zwischen den AS Buxtehude und Neu Wulmstorf befinden sich im Bau. Die Verkehrsfreigabe soll im Jahr 2021 erfolgen.

Für den Abschnitt 5 zwischen dem Kreuz Kehdingen und der AS Stade-Ost wurde im Jahr 2010 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Pläne wurden ausgelegt, ein Erörterungstermin fand allerdings nicht statt. Aufgrund der durch die Hansestadt Stade beabsichtigten Verlegung der Eisenbahnstrecke 1263 Stade - Bützfleth wird von dem bisherigen Abschnitt 5 der Teilabschnitt 5b zwischen den Anschlussstellen Stade-Nord und Stade-Ost abgetrennt und das Verfahren für diesen Teilbereich eingestellt. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgenommen werden.

Hinsichtlich des Teilabschnitts 5a zwischen dem Kreuz Kehdingen undder AS Stade-Nord wird das Planfeststellungsverfahren mit geänderten Planunterlagen fortgesetzt.

Zur Sicherung der Planung für den Teilabschnitt 5b der A 26 zwischen den Anschlussstellen Stade-Nord und Stade-Ost hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 14. Februar 2019 eine Verordnung über die Festlegung eines Planungsgebiets nach § 9a FStrG erlassen. Die Verordnung wurde am 27. Februar 2019 im Niedersächsischen Ministerialblatt verkündet und trat am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Von diesem Zeitpunkt an gelten die Beschränkungen des § 9a Abs. 1 FStrG. Danach dürfen wesentlich Wert steigernde oder den geplanten Straßenbau erheblich erschwerende Änderungen nicht vorgenommen werden.

Der Wortlaut der Verordnung vom 14. Februar 2019 und die Karte zur räumlichen Abgrenzung des Planungsgebiets liegen

seit dem 27. Februar 2019

bei der Hansestadt Stade und der Gemeinde Hollern-Twielenfleth (Samtgemeinde Lühe) zur Einsichtnahme aus.



Der Verordnungstext einschließlich Lageplan des Planungsgebietes sowie die Bekanntmachung über die Abtrennung und Einstellung des Verfahrenswerden außerdem hier zur allgemeinen Information veröffentlicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.03.2019
zuletzt aktualisiert am:
05.03.2021

Ansprechpartner/in:
Hartmut Strampe

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (04131) 15-1150
Fax: (04131) 15-1157

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