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Verlegung der B 3 von nordöstlich bis südöstlich Celle (Ortsumgehung Celle, Mittelteil)

3. Änderungsplanfeststellungsbeschluss unanfechtbar


Kartengrundlage: www.lgn.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen (www.lgn.niedersachsen.de)
Übersichtskarte der geplanten Ortsumgehung Celle, Abschnitt Mitte (Download als PDF unten).

Die Bundesstraße 3 soll im Bereich Celle in mehreren Abschnitten verlegt werden, so dass eine Ortsumgehung entsteht. Damit sollen bestehende verkehrliche Nadelöhre beseitigt und die Stadt Celle vom Durchgangsverkehr entlastet werden.

Für den Mittelteil von nordöstlich bis südöstlich Celle ist das Planfeststellungsverfahren nunmehr mit dem am 20. Mai 2020 erlassenen 3. Änderungsplanfeststellungsbeschluss abgeschlossen worden.

Antragsteller des am 06.03.2008 eingeleiteten Verfahrens ist der regionale Geschäftsbereich Verden der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Eine Projektbeschreibung ist über den Link zum Antragsteller zu erreichen.

Die geplante Baumaßnahme schließt unmittelbar an den Südteil der Ortsumgehung an. Der Mittelteil beginnt am Knotenpunkt der neuen B 3 mit der B 214, quert die Allerniederung und die Lachteniederung und endet am Knotenpunkt der B 3 neu mit der Lüneburger Heerstraße. Für die Verlegung ist ein planfreier Neubau vorgesehen, abschnittsweise mit einem einbahnigen, dreistreifigen Querschnitt beziehungsweise einem zweibahnigen, vierstreifigen Querschnitt. Der Beginn der Baustrecke liegt bei Bau-km 23+340 (B 214), das Ende bei Bau-km 28+645 (B 191).

Die ursprünglichen Planunterlagen wurden im Beteiligungsverfahren mehrfach geändert. Nach der ersten Planauslegung im Jahre 2008 wurde die Anbindung des Wirtschaftsweges "Im Bruhle" geändert, die Neuanlage von Wirtschaftswegen mit einer Kronenbreite von mindestens 4,50 m, die Planung eines Rad- und Fußweges auf der Ostseite der B 3 zwischen dem Fasanenweg und dem Altenhäger Kirchweg sowie Ergänzungen der FFH-Verträglichkeitsprüfung und Aktualisierungen der Unterlagen zur Bestandsbeschreibung von Umwelt, Natur und Landschaft, des landschaftspflegerischen Begleitplanes und des Artenschutzbeitrages in die Planung aufgenommen.

Im Zuge eines ergänzenden Beteiligungsverfahren wurde der Plan weiter ergänzt und aktualisiert, bevor am 30. November 2011 der Planfeststellungsbeschluss des Ausgangsverfahrens erging. Unter dem sich anschließenden Klageverfahren vor dem OVG wurde der Beschluss einer Überprüfung unterzogen, die im Ergebnis die Änderung der planfestgestellten Unterlagen erforderlich machte. Der 1. Änderungsplanfeststellungsbeschluss erging darauf am 2. Februar 2015.

Mit zwei inzwischen rechtskräftigen Urteilen vom 22.04.2016 bestätigte das OVG die planfestgestellte Vorzugslösung in der gewählten Variante sowie auch die Beachtung des unionsrechtlich zwingenden Habitatschutzrechtes sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, beanstandete aber die Behandlung des besonderen Artenschutzrechtes, als das Konzept zum Schutz von im Trassenbereich betroffenen Fledermäusen im Ausgangsbeschluss vom 30.11.2011 in der Fassung der 1. Planänderung vom 02.02.2015 lückenhaft erschien und Zweifel an der Wirksamkeit dieses Konzepts bestanden.

Das im Wesentlichen zur Verbesserung des Schutzes von Fledermäusen im Trassenbereich hiernach durchgeführte Planänderungsverfahren endete mit dem 2. Änderungsplanfeststellungsbeschluss, der am 26. Februar 2019 erging und abermals vor dem OVG beklagt wurde.

In dem inzwischen abgeschlossenen Klageverfahren sind der Kläger und die Beklagte übereingekommen, dieses zweite Klageverfahren zur Vermeidung weiterer zeit- und kostenintensiver Gerichtsverfahren einvernehmlich zu erledigen, in dem zusätzliche Maßnahmen mit dem Ziel der Verfahrensbeendigung getroffen wurden. Die getroffenen ergänzenden Regelungen haben dabei auch zum Ziel, die mit dem Vorhaben verbleibenden Artenschutzkonflikte sowie sonstige Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren und zu kompensieren. Der hierzu am 20. Mai 2020 ergangene 3. Änderungsplanfeststellungsbeschluss lag in der Zeit vom 11. Juni 2020 bis einschließlich 24. Juni 2020 bei der Stadt Celle zur allgemeinen Einsicht aus und ist mir Wirkung vom 25.07.2020 bestandskräftig geworden. Der Änderungsbeschluss und die Planunterlagen konnten während der Auslegungszeit außerdem unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Nachdem auch die Klage gegen den 2. Änderungsplanfeststellungsbeschluss zurückgenommen und das Klageverfahren mit Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.07.2020 eingestellt wurde, ist nunmehr insgesamt die Bestandskraft eingetreten, so dass das Vorhaben nun mehr in die Bauausführungsplanung übergeben wurde.

 

Bundesstraße 3
Projektbeschreibung und Link zum Antragsteller:

Hinweis

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2010
zuletzt aktualisiert am:
01.09.2020

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