Südumgehung Hameln im Zuge der Bundesstraße 1
OVG erklärt Planfeststellungsbeschluss für nicht vollziehbar
Der Verlauf der Bundesstraße 1 soll südlich um Hameln herumgeführt werden, um den Bereich der Innenstadt vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Das hierfür nötige Planfeststellungsverfahren wurde am 15. April 2002 eingeleitet und endete mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 10. März 2004.
Der Beschluss wurde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg beklagt. Unter anderem aufgrund der nachträglichen Meldung eines FFH-Gebietes hat auf Antrag des regionalen Geschäftsbereichs Hameln der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr am 28. Januar 2010 ein Planänderungsverfahren begonnen. Das OVG hatte für dessen Dauer das Ruhen des gerichtlichen Verfahrens angeordnet bzw. dieses ausgesetzt.
Wesentliche Änderungen und Ergänzungen sind im Einzelnen:
- Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung,
- Erstellung eines Artenschutzbeitrages,
- Verschiebung der Aufständerungstrasse von der Ostseite der Weserbrücke bis zum Ende der Aufständerung auf Höhe des Südbades,
- Böschungsanpassung im Bereich Stüvestraße,
- Amphibiendurchlässe südlich des Dütberges im Zuge der B 1 und K 60,
- Verlegung einer 110-kV-Hochspannungsleitung nördlich und westlich von Afferde,
- Überprüfung und Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung,
- Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplans,
- Berücksichtigung der neufestgesetzten Überschwemmungsgebiete Hamel und Remte.
Eine weitere Projektbeschreibung ist über den Link zum Antragsteller verfügbar. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 10. Februar 2010 bis einschließlich 9. März 2010 bei der Stadt Hameln zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 23. März 2010 Einwendungen erheben. Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Eingegangen sind 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 24 private Einwendungen. Themenschwerpunkte sind die Hochwasserproblematik, Belange der landwirtschaftlichen Nutzung und der FFH-Gebietsschutz. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Bearbeitung übergeben. Der Erörterungstermin fand am 22. Juni 2011 in Afferde statt.
Der Planänderungsbeschluss erging am 31. Mai 2012. Er hat in der Zeit vom 26. Juni 2012 bis einschließlich 10. Juli 2012 bei der Stadt Hameln öffentlich ausgelegen. Der Planänderungsbeschluss wurde von den Klägern des Ursprungsbeschlusses ebenfalls beklagt.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat am 14. August 2015 den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Beachten Sie hierzu die Presseinformation des OVG.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15. September 2016 die Beschwerde der Planfeststellungsbehörde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.
Der regionale Geschäftsbereich Hameln als Vorhabenträger beabsichtigt, ein Planänderungsverfahren zu beantragen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
04.05.2010
zuletzt aktualisiert am:
09.06.2020
Ansprechpartner/in:
Björn van Cattenburg
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernatsleiter 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2903
Fax: (0511) 3034-2099