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Stadtbahnausbau Braunschweig – Neubau einer Stadtbahnstrecke nach Volkmarode Nord

Planfeststellungsverfahren


Die Planung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) umfasst die Verlängerung der Stadtbahntrasse in Braunschweig von der Haltestelle Moorhüttenweg bis zum Wohngebiet Volkmarode Nord. Die Länge der Neubaustrecke beträgt etwa 1,3 km.

Die geplante Stadtbahntrasse beginnt in der Berliner Straße in Höhe des Knotens Berliner Straße / Hordorfer Straße / Moorhüttenweg vor der Abzweigung in die bestehende Wendeschleife „Grenzweg“, die zurückgebaut werden soll. Die Stadtbahntrasse wird in weiteren Verlauf südlich parallel der Berliner Heerstraße, zum Teil auf einem besonderen Bahnkörper, geführt. Östlich des Remenhofes zwischen den Straßen „Unterdorf“ und „Am Sportplatz“ verschwenkt die Trasse nach Nordosten in die auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Vorhaltetrasse, sogenannte „Freihaltetrasse“ (entsprechend B-Plan VO 40), auf einem besonderen Bahnkörper Richtung Wohngebiet Volkmarode Nord und endet nördlich von der Straße „Ziegelkamp“ in einer Wendeschleife mit Überholgleis für die Stadtbahn. Ferner wird für Busse ein Aufstellbereich sowie ein Überholstreifen in der Wendeschleife eingerichtet.

Für die Verlängerung der gesamten Stadtbahntrasse ist neben der Anpassung von Querungsmöglichkeiten der Gleise und Wegebeziehungen zu den Haltestellen, auch die Neuordnung des Straßenraums mit der Anpassung von Geh- und Radwegen sowie von Einmündungsbereichen erforderlich.

Für die geplante Stadtbahntrasse sind drei Haltestellen vorgesehen, die östlich des Knotenpunktes Berliner Straße / Hordorfer Straße / Moorhüttenweg, im Knotenpunkt Berliner Heerstraße / Unterdorf sowie im Bereich der „Ziegelwiese“ geplant sind und zum Teil als kombinierte Stadtbahn- und Bushaltestellen errichtet werden.

Vom Vorhaben betroffen ist die Stadt Braunschweig.

Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Volkmarode, Riddagshausen, Watenbüttel, Dibbesdorf, Bevenrode und Querum (Stadt Braunschweig) beansprucht.

Vom 30.09.2024 bis einschließlich 29.10.2024

wird der Plan im Internet zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht (gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwVfG).

Die Unterlagen sind unter dem Titel „Stadtbahnausbau Braunschweig – Neubau einer Stadtbahnstrecke nach Volkmarode Nord“ im o. g. Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Stadt Braunschweig mit Weiterleitung auf die Internetseite der Planfeststellungsbehörde und darüber hinaus über die Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen abrufbar.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 29.11.2024 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls bis zum 29.11.2024 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.



Ein Teil der aktuellen Planunterlagen wird nachfolgend zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Aktuelle Planunterlagen (Auszug):

Straßenbahn der BSVG Bildrechte: NLStBV
Link zur Antragstellerin:

Hinweis:

Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2024

Ansprechpartner/in:
Petra Voß

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2911
Fax: (0511) 3034-2099

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