Stadtbahnausbau Braunschweig – Neubau einer Stadtbahnstrecke nach Volkmarode Nord
Planfeststellungsverfahren
Die Planung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) umfasst die Verlängerung der Stadtbahntrasse in Braunschweig von der Haltestelle Moorhüttenweg bis zum Wohngebiet Volkmarode Nord. Die Länge der Neubaustrecke beträgt etwa 1,3 km.
Die geplante Stadtbahntrasse beginnt in der Berliner Straße in Höhe des Knotens Berliner Straße / Hordorfer Straße / Moorhüttenweg vor der Abzweigung in die bestehende Wendeschleife „Grenzweg“, die zurückgebaut werden soll. Die Stadtbahntrasse wird in weiteren Verlauf südlich parallel der Berliner Heerstraße, zum Teil auf einem besonderen Bahnkörper, geführt. Östlich des Remenhofes zwischen den Straßen „Unterdorf“ und „Am Sportplatz“ verschwenkt die Trasse nach Nordosten in die auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Vorhaltetrasse, sogenannte „Freihaltetrasse“ (entsprechend B-Plan VO 40), auf einem besonderen Bahnkörper Richtung Wohngebiet Volkmarode Nord und endet nördlich von der Straße „Ziegelkamp“ in einer Wendeschleife mit Überholgleis für die Stadtbahn. Ferner wird für Busse ein Aufstellbereich sowie ein Überholstreifen in der Wendeschleife eingerichtet.
Für die Verlängerung der gesamten Stadtbahntrasse ist neben der Anpassung von Querungsmöglichkeiten der Gleise und Wegebeziehungen zu den Haltestellen, auch die Neuordnung des Straßenraums mit der Anpassung von Geh- und Radwegen sowie von Einmündungsbereichen erforderlich.
Für die geplante Stadtbahntrasse sind drei Haltestellen vorgesehen, die östlich des Knotenpunktes Berliner Straße / Hordorfer Straße / Moorhüttenweg, im Knotenpunkt Berliner Heerstraße / Unterdorf sowie im Bereich der „Ziegelwiese“ geplant sind und zum Teil als kombinierte Stadtbahn- und Bushaltestellen errichtet werden.
Vom Vorhaben betroffen ist die Stadt Braunschweig.
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Volkmarode, Riddagshausen, Watenbüttel, Dibbesdorf, Bevenrode und Querum (Stadt Braunschweig) beansprucht.
Vom 30.09.2024 bis einschließlich 29.10.2024 wurde der Plan im Internet zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht (gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 2 i. V. m. § 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwVfG) und eine Druckfassung des Plans im o.g. Auslegungszeitraum als zusätzliche Zugangsmöglichkeit bei der Stadt Braunschweig zur Verfügung gestellt (§ 73 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 2 i. V. m. § 27b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwVfG).
Die Planunterlagen sind weiterhin über die Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de abrufbar.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wurden, konnte sich bis einschließlich 29.11.2024 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls bis zum 29.11.2024 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.
14 natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 16 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Immissionen, Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Nutzungserschwernisse/ Wertminderung von Grundstücken.
Die Vorhabenträgerin wird zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellen.
Ein Teil der aktuellen Planunterlagen wird nachfolgend zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen (Auszug):
Hinweis:
Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.09.2024
zuletzt aktualisiert am:
07.01.2025
Ansprechpartner/in:
Petra Voß
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2911
Fax: (0511) 3034-2099