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Reaktivierung des SPNV auf der Strecke Neuenhaus – Coevorden

Planfeststellungsverfahren


Die Bentheimer Eisenbahn Netz GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (Planfeststellungsbehörde), beantragt.

Die allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass durch das Vorhaben voraussichtlich erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen entstehen, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären.

Die vorliegende Planung umfasst die Reaktivierung des SPNV auf dem Streckenabschnitt Neuenhaus bis Coevorden, der derzeit ausschließlich dem Güterverkehr dient. Die Streckengeschwindigkeit beträgt 50 km/h mit einem Bremsweg von 400 m. Der Streckenabschnitt Bad Bentheim bis Neuenhaus wurde bereits für den SPNV reaktiviert und im Jahr 2019 freigegeben. Die bisher in Neuenhaus endenden Personenzüge sollen künftig bis Coevorden verkehren. Mit der Reaktivierung des Abschnitts von Neuenhaus bis Coevorden für den SPNV wird der Ausbau der Streckeninfrastruktur erforderlich. Um das Betriebskonzept umsetzen zu können, ist im bereits reaktivierten Streckenabschnitt Bad Bentheim bis Neuenhaus ein zusätzliches Kreuzungsgleis im Bereich Frenswegen erforderlich.

Vom 17.02.2025 bis einschließlich 17.03.2025

findet die Auslegung des Plans statt. Der Plan kann in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der NLStBV

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview

unter dem Titel „Reaktivierung SPNV Neuenhaus – Coevorden“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 S. 1 AEG durch eine Veröffentlichung im Internet bewirkt.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 17.04.2025 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls bis zum 17.04.2025 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.



Ein Teil der aktuellen Planunterlagen wird nachfolgend zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Aktuelle Planunterlagen (Auszug)

Bahnstrecke (Symbolbild)   Bildrechte: www.pixabay.com

Bahnstrecke (Symbolbild).

Link zur Antragstellerin:

Hinweis:

Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2025

Ansprechpartner/in:
Madeleine Zander

Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2039
Fax: (0511) 3034-2099

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