Ortsumgehung Wunstorf im Zuge der Bundesstraße 441
Planfeststellungsbeschluss wird beklagt
Die Ortsdurchfahrt von Wunstorf (Region Hannover) im Zuge der Bundesstraße 441 soll vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Planung umfasst hierzu die Verlegung der B 441 im Bereich der Ortslagen Wunstorf, Klein Heidorn, Blumenau und Luthe.
Das für den Bau notwendige Planfeststellungsverfahren wurde am 6. Mai 2009 eingeleitet. Antragsteller (Vorhabenträger) ist der Geschäftsbereich Hannover der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Eine Projektbeschreibung ist über den Link zum Antragsteller einsehbar.
Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 18. Mai 2009 bis einschließlich 17. Juni 2009 bei der Stadt Wunstorf zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, konnte bis einschließlich 2. Juli 2009 Einwendungen gegen den Plan erheben.
Eingegangen sind neben 25 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange rund 220 individuelle Einwendungen sowie zwei Listen mit gleichförmigen Einwendungen mit insgesamt rund 500 Unterschriften. Themenschwerpunkte sind neben der angezweifelten Notwendigkeit des Vorhabens und seiner nachteiligen Auswirkungen u. a. Lärm- und Schadstoffimmissionen, Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Hochwassergefahren sowie Eingriffe in die Agrarstruktur, die insbesondere von betroffenen Landwirten moniert werden. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Bearbeitung übergeben.
Aufgrund der im Rahmen des Anhörungsverfahrens abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen hat der Vorhabenträger den ausgelegten Plan geändert bzw. aktualisiert und ergänzt.
Die Planänderungen betreffen im Wesentlichen
- Verlauf und Abmessungen des landwirtschaftlichen Wegenetzes,
- Verzicht auf die Führung des landwirtschaftlichen Verkehrs über den Knickfeldweg sowie im Bereich des Wohngebietes „Senator-Meier-Straße“,
- Änderung der Baustrecke am Bahnübergang „Frachtweg“,
- Ergänzung und Aktualisierung der Unterlagen zum Habitat- und Artenschutzschutz einschließlich FFH-Verträglichkeitsprüfung,
- Aktualisierung der Unterlagen zur Bestands- und Eingriffsbeschreibung von Umwelt, Natur und Landschaft,
- Änderung und Ergänzung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen insbesondere Artenschutzmaßnahmen in Umfang und Lage,
- Ergänzung der Unterlagen zu Überschwemmungsgebieten und Hochwasserproblematik.
Die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen haben in der Zeit vom 23. Mai 2011 bis einschließlich 22. Juni 2011 bei der Stadt Wunstorf zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch die Planänderungen berührt werden, konnte hiergegen bis einschließlich 6. Juli 2011 Einwendungen erheben.
Zu den Planänderungen gaben 25 Träger öffentlicher Belange und zwei Naturschutzvereinigungen Stellungnahmen ab. Des Weiteren wurden 17 private Einwendungen erhoben. Angesprochen wurden hauptsächlich naturschutzfachliche Konflikte, Hochwassergefahren sowie agrarstrukturelle Folgen der Planänderungen.
Die im Verfahren rechtzeitig erhobenen Einwendungen (einschließlich der 2009 gegen die ursprüngliche Planung vorgetragenen Bedenken) wurden in einem Erörterungstermin verhandelt, der am 30. Januar 2012 sowie am 8. Februar 2012 in Wunstorf stattgefunden hat.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde vom Vorhabenträger ein „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie“ (Stand: 4. Oktober 2016) als zusätzliche Planunterlage neu erstellt. In dieser Planunterlage werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Wasserkörper sowie die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot und dem wasserrechtlichen Verbesserungsgebot gemäß §§ 27 und 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) untersucht. Der „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie“ ist eine entscheidungserhebliche Unterlage gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 UVPG. Da er nicht Gegenstand der bislang erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung war, bedurfte es einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 Abs. 1 S. 4 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 bis 7 VwVfG.
Die Unterlage „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie" sowie die in diesem Beitrag zitierten Planunterlagen haben in der Zeit vom 13. Oktober 2016 bis einschließlich 14. November 2016 bei der Stadt Wunstorf zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Eine Änderung des Plans (Tektur) erfolgte nicht. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte gem. § 9 Abs. 1 S. 4 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 S. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ab dem 13. Oktober 2016 bis einschließlich 28. November 2016, Einwendungen gegen den „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie" erheben.
Zu dieser Unterlage gaben drei Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab und es wurden drei private Einwendungen erhoben. Die anerkannten Naturschutzvereinigungen haben sich nicht geäußert.
Der Planfeststellungsbeschluss erging am 30. Dezember 2016. Er hat zusammen mit den planfestgestellten Unterlagen in der Zeit vom 28. Februar 2017 bis einschließlich 13. März 2017 bei der Stadt Wunstorf zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen.
Der Beschluss wird vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg beklagt. Am 27. August 2019 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Beschluss für nicht vollziehbar erklärt.
Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) des Beschlusses bleibt abzuwarten.
Ein Teil der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Unterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen:
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.04.2010
zuletzt aktualisiert am:
28.11.2019
Ansprechpartner/in:
Andreas Langner
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2909
Fax: (0511) 3034-2099