Neubau und Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Wesel – Meppen, Abschnitt 7: Haddorfer See – Meppen
Planfeststellungsbeschluss ergangen
Das Energieversorgungsunternehmen Amprion GmbH (Trägerin des Vorhabens) hat für das oben genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, beantragt.
Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen wurden vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegt.
Bis zum 11. Dezember 2017 konnten sich die durch das Vorhaben berührten Träger öffentlicher Belange und jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, zu der Planung äußern.
Der Erörterungstermin fand am 5. und 6. Februar 2019 in Lingen (Emsland) statt.
Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die Vorhabenträgerin hat aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen mit der 1. Deckblattänderung eine Änderung der Planung im Bereich der Masten Nr. 310 bis 319 auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste sowie im Bereich der Masten Nr. 325 bis 329 auf dem Gebiet der Stadt Meppen beantragt. Im Rahmen der Änderung wurde ein Mast (Nr. 318A) ergänzt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erfolgte im Zeitraum von 20.07. bis 19.08.2021.
In der 2. Deckblattänderung erfolgte eine Reduzierung der Masthöhen der Maste Nr. 238, 239, 246, 252, 253, 254 sowie eine geringfügige Verschiebung des Maststandortes Nr. 253. Ebenso erfolgte eine Änderung des Masttyps und der Höhe von Mast Nr. 3449 (DB Energie), eine Anpassung des Schutzstreifens im Mastbereich Nr. 232 – 238 sowie eine Korrektur von Angaben in den Mastschemazeichnungen und der Masttabelle des Antrags vom 29.05.2015. Zuletzt wurde im Bereich von Mast Nr. 302 eine neue Richtfunkstrecke in die Planunterlagen aufgenommen. Der von der 2. Deckblattänderung berührte Bereich beschränkt sich auf die Gebiete der Gemeinden Emsbüren und Geeste. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i.V.m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 24.03.2022. Äußerungen waren bis zum 22.04.2022 möglich.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) der Neuerrichtung von Strommasten im Gebiet des Luft- und Bodenschießplatzes Nordhorn (kurz: „Nordhorn Range“) innerhalb des Bausperrbereichs widersprochen und im Bereich des Baubeschränkungsgebiets der Errichtung von Strommasten nur bis zu einer maximalen Höhe von 152 m über Grund zugestimmt. Darüber hinaus wird der 380-kV-Leitung nur dann zugestimmt, wenn sie parallel zu der Bestandstrasse geführt und nicht höher als diese errichtet wird. Daher wurde die Trassenführung zwischen Mast 255 und Mast 272 im Rahmen der beantragten 3. Deckblattänderung angepasst:
1. Die Masthöhen im Bereich des Bausperrbereiches der Nordhorn Range, v.a. im Bereich von Autobahnquerungen, wurden verringert und weisen nun eine maximale Bauhöhe von 77,50 m auf (zum Teil bereits mit der 2. Deckblattänderung umgesetzt).
2. Der neue Trassenverlauf zwischen Mast Nr. 255 und 272 wurde bis auf einen Maststandort bzw. zwei Spannfelder parallel zu Bestandsleitungen der Amprion sowie Fremdleitungen der DB Energie und der Westnetz geführt, um den flugbetrieblichen Erfordernissen zu entsprechen.
3. Die Masthöhen im Parallelverlauf mit den Bestandsleitungen orientieren sich an den Masthöhen der Bestandsleitungen.
Die Änderungen betreffen die Planung auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen und Emsbüren sowie der Stadt Lingen.
Vom 12.07.2022 bis einschließlich 11.08.2022 erfolgte die Auslegung der Unterlagen der 3. Planänderung. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form. Darüber hinaus lagen die Unterlagen in dieser Zeit auch im Papierformat nach § 3 Abs. 2 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Gemeinde Wietmarschen und Emsbüren sowie der Stadt Lingen aus.
Jeder, dessen Belange durch das Änderungsvorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 12.09.2022 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planungsänderung äußern. Äußerungen konnten nur hinsichtlich der Änderungsplanung eingereicht werden.
Den möglicherweise durch das Änderungsvorhaben berührten Träger öffentlicher Belange wurde bis zum 12.09.2022 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Vorhabenträgerin hat zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellt.
Vom 09.06.2023 bis einschließlich 23.06.2023 wurde anstelle eines physischen Erörterungstermins eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 2 und 4 PlanSiG durchgeführt. Die Online-Konsultation war nicht öffentlich. Die Teilnahme ist für diejenigen bestimmt, die sich in dem Planfeststellungsverfahren geäußert hatte, sowie für Betroffene. Der zu erörternde Sachverhalt wurde in dem o. g. Zeitraum für die an der Online-Konsultation Teilnahmeberechtigten in anonymisierter Form auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde bereitgestellt.
In der 4. Deckblattänderung erfolgt eine Berücksichtigung der im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgetragenen Einwendungen Privater und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Hierbei erfolgen keine Änderungen von Leitungseinführung, Maststandorten, - höhen oder anderer technischer Parameter. Inhalt der beantragten 4. Deckblattänderung ist die Aktualisierung der umweltfachlichen Unterlagen im Genehmigungsabschnitt. Eine Beteiligung Betroffener gemäß § 43b EnWG i. V. m. § 73 Abs. 8 VwVfG erfolgte mit Schreiben vom 15.02.2024. Diese konnten bis zum 06.03.2024 eine Einwendung oder Stellungnahme übermitteln.
Der Planfeststellungsbeschluss erging am 22.07.2024.
Die Bekanntgabe des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt gem. § 43b Abs. 1 Nr. 3 EnWG. Vom 29.07.2024 bis einschließlich 11.08.2024 kann der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des Plans auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) eingesehen werden.
Der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses sowie ein Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet wurden am 27.07.2024 in folgenden Tageszeitungen veröffentlicht: Lingener Tagespost, Meppener Tagespost, Grafschafter Nachrichten, Winsener Anzeiger, Landeszeitung für die Lüneburger Heide sowie der Niederelbe Zeitung.
Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und demjenigen, der Einwendungen erhoben hat, als bekanntgegeben (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EnWG).Der Planfeststellungsbeschluss kann außerdem mit dem festgestellten Plan auf dem zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss ist vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt worden.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten ersten Planänderungsunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Bei Einleitung des Verfahrens vorliegende Planunterlagen:
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.09.2017
zuletzt aktualisiert am:
07.10.2024
Ansprechpartner/in:
Corinna Tamke
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2914
Fax: (0511) 3034-2099