Neubau und Betrieb der 110-kV-Kabeltrasse Abzweig Heerte (LH-10-1857)
Planfeststellungsverfahren
Die Avacon Netz GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles (Einzelfalluntersuchung) erfolgt, um zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Dies wurde verneint. Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Ihre Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals Niedersachsen eingesehen werden.
Die vorliegende Planung umfasst den Neubau und den Betrieb der 110-kV-Erdkabeltrasse Abzweig Heerte ausgehend von der bestehenden 110-kV-Leitung Helmstedt/BKB – Ohlendorf (LH-10-1801) im Landkreis Wolfenbüttel bis zum UW Heerte im Bereich der kreisfreien Stadt Salzgitter.
Die Anbindung des geplanten 110-kV-Kabel Abzweig Heerte an die 110-kV-Leitung Helmstedt/BKB – Ohlendorf erfolgt am Bestandsmast 147, welcher aufgrund der Maßnahme als Kabelendmast 147N standortnah ersetzt werden muss.
Weiterhin ist es u.a. notwendig, das UW Heerte an die interne Betriebskommunikation und Steuerung anzuschließen. Um diese Verbindung zu ermöglichen, muss das bestehende optische Luftkabel (OPGW), welches auf der Mastspitze der Bestandsleitung aufgelegt ist, zur eingesetzten Kabelmuffe im Inneren des Masts 147N heruntergeführt und geschnitten werden. Aufgrund der nicht ausreichenden Länge des bestehenden optischen Luftkabels zwischen den Muffen (Mast 147N und Mast 156) muss dieses im Mastbereich 147N bis 156 durch ein neues OPGW ausgetauscht werden.
Die ca. 4,7 km lange Kabelleitung beginnt an dem standortnah neu zu errichtenden Kabelendmast 147N der 110-kV-Leitung Helmstedt/BKB – Ohlendorf und verläuft in westlicher Richtung.
Im weiteren Leitungsverlauf werden zuerst die K49, die Bahntrasse DB-Strecke 1920 „Leiferde – Salzgitter/Bad“ und anschließend die B248 unterquert. Danach werden unter anderem der lokale Sportplatz der Ortschaft Barum und die angrenzende L636 unterkreuzt. Anschließend schwenkt die Trasse in nordwestliche Richtung und erreicht das UW Heerte, wobei die L636 erneut unterquert wird.
Der Plan wird in der Zeit vom
25.09.2024 bis zum 24.10.2024 (einschließlich)
unter dem Titel „Neubau und Betrieb der 110-kV-Kabeltrasse Abzweig Heerte (LH-10-1857)“ auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann der Plan auch über die Internetseite der Samtgemeinde Oderwald (https://www.samtgemeinde-oderwald.de), der Stadt Salzgitter (https://www.salzgitter.de) und der Stadt Wolfenbüttel (https://www.wolfenbuettel.de) abgerufen werden.
Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a Satz 2 EnWG durch eine Veröffentlichung im Internet bewirkt.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 07.11.2024 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls bis zum 07.11.2024 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Weitere Details zum Anhörungsverfahren und Inhalt der Planunterlagen sind den ortsüblichen Bekanntmachungen zu entnehmen.
Ein Teil der aktuellen Planunterlagen wird nachfolgend zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen (Auszug):
Hinweis:
Über die unten stehende Verlinkung "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.09.2024
Ansprechpartner/in:
Viktor Theurer
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2917
Fax: (0511) 3034-2099