Netzverstärkung und teilw. Ersatzneubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Unterweser
Planfeststellungsverfahren
Die vorliegende Planung umfasst die Netzverstärkung der zweisystemigen Leitung LH-14-302 zwischen den Umspannwerken Unterweser und Conneforde durch Umbeseilung und einen partiellen Ersatzneubau. Die Stromtragfähigkeit und die Übertragungsleistung des bestehenden 220-kV Systems der LH-14-302 soll auf ein 380-kV System erhöht werden (Spannungsumstellung). Soweit möglich sollen hierzu die bereits bestehenden Masten weiter genutzt werden. Wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, wird die Leitung partiell neu errichtet. Um Projektsynergien zu generieren soll zudem das bereits bestehende 380-kV System erneuert werden (Erneuerungsmaßnahme). Die Leitung schließt im Endbauzustand auch am UW Conneforde an. Die organisatorische Schnittstelle zum UW Unterweser ist der Abspannmast 1 der LH-14-302.
Ebenso Antragsgegenstand ist der Rückbau jener Maste der Leitung LH14-302 und LH-14-3022, die durch die Errichtung von Neubaumasten nicht mehr benötigt werden.
Außerdem sind die Flächenkorridore für die Errichtung der Provisoriumsmasten zur Aufrechterhaltung des Stromflusses zur Bauzeit Gegenstand der Planfeststellung.
Der Leitungsverlauf der Leitung Unterweser – Conneforde beginnt im Osten am Umspannwerk Unterweser in der Gemeinde Stadland und verläuft südwestlich bis zum Umspannwerk Conneforde in der Gemeinde Wiefelstede. Die Leitung umfasst insgesamt 84 Maste, von denen 47 neu gebaut werden. Hierbei orientiert sich die neue Trasse stark an der bestehenden, sodass viele der Neubaumasten nur leicht zu den vorherigen Bestandsmasten verschoben werden.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Rodenkirchen, Wiefelstede, Jade, Varel-Land, Schwei, Rastede, Schweiburg, Oldenbrok beansprucht.
Gemäß § 43m Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist bei dem hier geplanten Vorhaben von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abzusehen.
Vom 14.03.2024 bis einschließlich 15.04.2024
findet die Auslegung des Plans statt. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 43a EnwG durch Veröffentlichung im Internet bewirkt. Auf den jeweiligen Internetseiten der zur Auslegung verpflichteten Gemeinden wird mittels Verlinkung auf die Seite der Planfeststellungsbehörde verwiesen.
Der Plan kann in dem Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
unter dem Titel „380-kV-Leitung Conneforde-Unterweser“ eingesehen und heruntergeladen werden.
Auf Verlangen eines Beteiligten, das während der Dauer der Auslegung an die NLStBV zu richten ist, wird ihm eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt; dies ist in der Regel die Übersendung eines gängigen elektronischen Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind (USB-Stick).
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird bis zum 29.04.2024 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.
Weitere Details zum Anhörungsverfahren und Inhalt der Planunterlagen sind den ortsüblichen Bekanntmachungen der Auslegungsgemeinden Jade, Ovelgönne, Rastede, Stadland, Wiefelstede und Varel zu entnehmen.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Planunterlagen (Auszug):
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.03.2024
Ansprechpartner/in:
Maike Handt
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2144
Fax: (0511) 3034-2099