Ersatzneubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Dollern-Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung) inklusive des Rückbaus der bestehenden 380-kV-Leitung (LH-14-321); Abschnitt 2: Schwanewede – Alfstedt
Planfeststellungsverfahren
Das Gesamtprojekt umfasst den Ausbau der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen Dollern und Elsfleth/West als Freileitung mit dem Namen Elbe-Weser-Leitung. Der Ausbau soll über einen Ersatzneubau der bestehenden Freileitung erfolgen.
Die neu zu errichtende 380-kV-Leitung beginnt an der Schaltanlage Elsfleth/West und verläuft überwiegend parallel zur Bestandstrasse Richtung Nordosten bis zum Umspannwerk (UW) Dollern. Zu Abweichungen vom Bestand kommt es im Raum der Hunte- und Weserquerung, im Raum, Hagen im Bremischen, Driftsethe sowie Heerstedt. Die Leitung wird ausschließlich in Freileitungsbauweise errichtet.
Teil des Projekts ist die Anbindung von drei bestehenden Umspannwerken und einer Schaltanlage sowie der Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Gemeinde Schwanewede.
Das Projekt dient der Erhöhung der Übertragungskapazität in Nordost-Niedersachsen und damit einhergehend der verbesserten Integration erneuerbarer Energien. Die Leitung bindet dabei insbesondere Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bzw. der Nordsee besser an. Sie soll den Abtransport der Leistung in Richtung der Verbrauchszentren, unter anderem zu den Großräumen Bremen und Hamburg, sicherstellen.
Die Gesamtlänge des Projektes beträgt ca. 100 km. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt in drei Planfeststellungsabschnitte unterteilt.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der zweite Abschnitt des Ersatzneubaus der Elbe-Weser-Leitung, welcher vom neu zu errichtenden Umspannwerk (UW) Schwanewede (Mast 1) im Landkreis Osterholz in nördlicher Richtung bis zum UW Alfstedt (Mast 153) im Landkreis Rotenburg (Wümme) in weitestgehender Parallelführung zur Bestandsleitung verläuft. Insgesamt sind für die Errichtung des 56 km langen Abschnitts 151 Maste erforderlich. Dieser Leitungsabschnitt wird unter der Leitungsnummer LH-14-328 geführt.
Nicht Gegenstand des Antrags ist die Errichtung des UW Schwanewede.
Gegenstand des Antrags auf Planfeststellung ist ferner die Errichtung dreier Freileitungsprovisorien. Das erste Provisorium wird im Bereich zwischen den Masten 149 bis 151 der Bestandsleitung LH-14-3103 für den Seilzug der Ersatzneubauleitung LH-14-328 zwischen den Masten 62 und 64 während der Bauphase benötigt. Die zwei weiteren Provisorien (zwischen den Masten 175 bis 183 bzw. zwischen 219 bis 225B der Bestandsleitung LH-14-3103) werden in Bereichen des bestandsgleichen Ersatzneubaus benötigt, um einen durchgängigen Betrieb der Bestandsleitung LH-14-3103 zu gewährleisten.
Aufgrund des Ersatzneubaus wird die Bestandsleitung (LH-14-3103) im Abschnitt 2 größtenteils (Mast 105 – 224) entbehrlich. Gegenstand des Antrags ist daher ebenfalls der Rückbau der bestehenden 380-kV-Leitung ab Mast 105 bis inkl. Mast 224. Die Bestandsmasten 225B sowie 225C werden in die Leitung LH-14-328 integriert und zukünftig die Mastnummern 152 und 153 tragen.
Vom Vorhaben betroffen sind die Gemeinden Schwanewede, Beverstedt, Hagen im Bremischen, Loxstedt, Schiffdorf, Samtgemeinde Börde Lamstedt, Samtgemeinde Geestequelle und die Stadt Geestland.
Die Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnitts beträgt ca. 56 km. Für den Bau des zweiten Abschnittes ist die Errichtung von 151 Masten erforderlich.
Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Neuenkirchen, Rade, Hinnebeck, Aschwarden, Meyenburg, Uthlede, Hagen, Kassebruch, Driftsethe, Bramstedt, Wittstedt, Düring, Hollen, Westerbeverstedt, Heerstedt, Wollingst, Frelsdorf, Heinschenwalde, Köhlen, Großenhain, Ebersdorf Alfstedt, Lehnstedt, Geestenseth und Dornsode beansprucht.
Es wird nach § 43m Abs. 1 S. 1 EnWG i.V.m. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EnWG und § 1 BBPlG von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG abgesehen.
Der Plan wird in der Zeit vom
20.12.2024 bis einschließlich 27.01.2025
unter dem Titel „Elbe-Weser-Leitung - PFA 2“ auf der Internetseite der NLStBV
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. In diesem Zeitraum kann der Plan auch über die Internetseiten der Gemeinde Schwanewede (https://www.schwanewede.de), Gemeinde Beverstedt (https://www.beverstedt.de), Gemeinde Hagen im Bremischen (https://www.hagen-cux.de), Gemeinde Loxstedt (https://www.loxstedt.de), Gemeinde Schiffdorf (https://www.schiffdorf.de), Samtgemeinde Börde Lamstedt (https://www.boerde-lamstedt.de), Samtgemeinde Geestequelle (https://www.geestequelle.de) und der Stadt Geestland (https://geestland.eu) abgerufen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis einschließlich 10.02.2025 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wird ebenfalls bis zum 10.02.2025 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen (Auszug):
Projektseite der Antragstellerin:
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.12.2024
Ansprechpartner/in:
Anika Funk
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-5103
Fax: (0511) 3034-2099