Ersatzneubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Dollern-Elsfleth West (Elbe-Weser-Leitung) inklusive des Rückbaus der bestehenden 380-kV-Leitung (LH-14-321); Abschnitt 1: Elsfleth/West – Schwanewede
Planfeststellungsverfahren
Das Gesamtprojekt umfasst den Ausbau der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen Dollern und Elsfleth/West als Freileitung mit dem Namen Elbe-Weser-Leitung. Der Ausbau soll über einen Ersatzneubau der bestehenden Freileitung erfolgen.
Die neu zu errichtende 380-kV-Leitung beginnt an der Schaltanlage Elsfleth/West und verläuft überwiegend parallel zur Bestandstrasse Richtung Nordosten bis zum Umspannwerk (UW) Dollern. Zu Abweichungen vom Bestand kommt es im Raum der Hunte- und Weserquerung, im Raum Hagen im Bremischen, Driftsethe sowie Heerstedt. Die Leitung wird ausschließlich in Freileitungsbauweise errichtet.
Teil des Projekts ist die Anbindung von drei bestehenden Umspannwerken und einer Schaltanlage sowie der Neubau eines Umspannwerks im Bereich der Gemeinde Schwanewede.
Das Projekt dient der Erhöhung der Übertragungskapazität in Nordost-Niedersachsen und damit einhergehend der verbesserten Integration erneuerbarer Energien. Die Leitung bindet dabei insbesondere Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bzw. der Nordsee besser an. Sie soll den Abtransport der Leistung in Richtung der Verbrauchszentren, unter anderem zu den Großräumen Bremen und Hamburg, sicherstellen.
Die Gesamtlänge des Projektes beträgt ca. 100 km. Die Vorhabenträgerin hat das Projekt in drei Planfeststellungsabschnitte unterteilt.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 1, welcher von der Schaltanlage Elsfleth/West bis zum neu zu errichtenden UW Schwanewede verläuft. Der Abschnitt hat zwei Bestandteile. Die Leitung LH-14-327 von der Schaltanlage Elsfleth bis zum UW Schwanewede sowie die Leitung LH-14-336, die das UW Schwanewede mit der Bestandsleitung zum UW Farge verbinden soll.
Gegenstand des Antrags auf Planfeststellung ist ferner die Errichtung zweier Provisorien, eine Maßnahme am Mast 193 der 110-kV-Leitung Alfstedt – Farge (LH-14-2156) der Avacon (Einbau von Tragabspannketten und Öffnung der Stromschlaufen), der Rückbau der bestehenden 380-kV-Leitung (LH-14-321) und der Rückbau im Bereich ab Mast 100 bis (exkl.) Mast 105 auf der rechten Weserseite, welche nach Errichtung des neuen UWs und Fertigstellung des Ersatzneubaus der Elbe-Weser-Leitung nicht mehr benötigt werden.
Vom Vorhaben betroffen sind die Gemeinden Berne, Schwanewede und die Stadt Elsfleth. Die Gesamtlänge des Planfeststellungsabschnitts beträgt ca. 11 km.
Die TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Aschwarden, Berne, Elsfleth, Hinnebeck, Meyenburg, Moorriem, Neuenkirchen und Rade beansprucht.
Es wird nach § 43m Abs. 1 S. 1 EnWG i.V.m. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EnWG und § 1 BBPlG von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 BNatSchG abgesehen.
Vom 15.06.2024 bis einschließlich 15.07.2024 fand die Auslegung der Planunterlagen durch Veröffentlichung im Internet statt (gemäß § 43a S. 2 EnWG).
Die Unterlagen konnten auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und über die Internetseite der Gemeinde Schwanewede (https://www.schwanewede.de), der Gemeinde Berne (https://www.berne.de) und der Stadt Elsfleth (https://www.elsfleth.de) abgerufen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 29. Juli 2024 (Ende der Äußerungsfrist) zu der Planung äußern. Den möglicherweise durch das Vorhaben berührten Trägern öffentlicher Belange wurde ebenfalls bis zum 29. Juli 2024 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Fünf natürliche oder juristische Personen bzw. Vereinigungen haben sich zu eigenen Belangen oder zu Belangen von durch sie Vertretenen geäußert; außerdem wurden 40 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Äußerungen und Stellungnahmen beziehen sich vornehmlich auf folgende Punkte: Verstoß gegen die landesplanerische Raumordnung, Eingriffe in Natur und Landschaft, Artenschutz, Wasserrecht, Deichrecht, Eigentumsbetroffenheiten, Zerschneidung von Kohärenzflächen, Einschränkung der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen / des landwirtschaftlichen Betriebs.
Die Vorhabenträgerin wird zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen jeweils eine entsprechende Gegenäußerung erstellen.
Das Verfahren wird fortgesetzt.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Aktuelle Planunterlagen (Auszug):
Projektseite der Antragstellerin:
Artikel-Informationen
erstellt am:
11.06.2024
zuletzt aktualisiert am:
04.09.2024
Ansprechpartner/in:
Benjamin Röder
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2912
Fax: (0511) 3034-2099