Logo NLStBV Niedersachsen klar Logo

Bau der Autobahn 26 von Neu Wulmstorf bis Landesgrenze Hamburg (Bauabschnitt 4a)

Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar


Kartengrundlage: www.lgln.niedersachsen.de   Bildrechte: Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (www.lgln.niedersachsen.de)
Der Abschnitt 4a auf niedersächsischem Gebiet: Übersichtslageplan.

Der 4. Bauabschnitt der Autobahn 26 stellt die Verbindung zwischen der Anschlussstelle Neu Wulmstorf und der A 7 her. Dieser Abschnitt ist unterteilt in ein rund 800 m langes Teilstück auf niedersächsischem Gebiet (Abschnitt 4a) und ein 7,9 km langes Teilstück auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Abschnitt 4b).

Das für den niedersächsischen Abschnitt 4a erforderliche Planfeststellungsverfahren wurde am 6. September 2012 eingeleitet. Antragsteller (Vorhabenträger) war der regionale Geschäftsbereich Stade der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Mit dem 1. Januar 2021 ist die Planungszuständigkeit auf die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen.

Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. Oktober 2012 bis einschließlich 7. November 2012 bei der Gemeinde Neu Wulmstorf, der Gemeinde Drochtersen, der Stadt Buxtehude und dem Bezirksamt Harburg zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte bis einschließlich 21. November 2012 Einwendungen erheben.

Eingegangen sind sind 49 Einzeleinwendungen sowie eine Sammeleinwendung. Die Einwendungen beziehen sich fast ausnahmslos nicht nur auf den niedersächsischen Teil des 4. Bauabschnitts, sondern auch auf den Hamburger Bereich und sind deshalb bis auf wenige Ausnahmen auch gleichlautend in Hamburg eingereicht worden. Die Einwendungen betreffen u. a. den Trassenverlauf, den Flächenverbrauch und das Landschaftsbild sowie die Hochwasserproblematik. Themen sind außerdem eine weitere Anschlussstelle im Bereich Francop und ein LKW-Durchfahrtsverbot für Rübke.

Die Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Gegenäußerung übersandt. Der Erörterungstermin fand am 19. Mai 2015 in Neu Wulmstorf statt.

Der Vorhabenträger hat in diesem Verfahren eine Planänderung beantragt. Die vorgesehenen Planänderungen wirken sich auf Grundstücke in der Gemarkung Neu Wulmstorf aus. Gegenüber der bisherigen Planung wurden u. a. die Gradiente der A 26 im Bereich der Moorwettern angehoben und die sich daraus ergebenden schalltechnischen Auswirkungen untersucht. Die bisher geplante Fledermausleiteinrichtung im Bereich der Moorwettern entfällt. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben, die Gebietsentwässerung überarbeitet und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie neu in die Planunterlagen eingefügt.

Die geänderten Planunterlagen haben in der Zeit vom 22. Mai 2017 bis einschließlich 21. Juni 2017 in den Gemeinden Neu Wulmstorf und Drochtersen, in der Stadt Buxtehude und beim Bezirksamt Harburg zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen. Darüber hinaus konnten die geänderten Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch die Planänderung berührt werden, konnte bis einschließlich 5. Juli 2017 Einwendungen erheben. Vor Beginn der Auslegung eingehende Einwendungen wurden als unzulässig zurückgewiesen. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß der Beeinträchtigung erkennen lassen.

Im Änderungsverfahren sind elf Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange sowie eine Einwendung eingegangen. Inhaltlich geht dabei in erster Linie um Fragen der Entwässerung sowie um die FFH-Thematik.

Der Planfeststellungsbeschluss erging am 8. August 2018. Er lag zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 29. August 2018 bis einschließlich 11. September 2018 bei der Stadt Buxtehude, den Gemeinden Neu Wulmstorf und Drochtersen sowie im Bezirksamt Harburg zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus konnten der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im vorgenannten Auslegungszeitraum auch unter https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Der Beschluss wurde den Verfahrensbeteiligten zugestellt. Der Beschluss wurde nicht beklagt und ist seit 6. November 2018 bestandskräftig (unanfechtbar). Beachten Sie hierzu auch die Presseinformation des Nds. Verkehrsministeriums vom 20.11.2018.



Ein Teil der dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Unterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.

Aktuelle Planunterlagen:

Bundesautobahn 26
Link zur Vorhabenträgerin:

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.09.2012
zuletzt aktualisiert am:
30.08.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln