Bau der A 26 von Stade-Nord bis Stade-Ost (Bauabschnitt 5b)
Planfeststellungsverfahren
Der 5. Bauabschnitt der Autobahn 26 gehört zum Projekt Küstenautobahn und verbindet die auf der sogenannten Hinterdeichlinie des Alten Landes östlich von Stade verlaufende und bei Hamburg-Moorburg an die A 7 anschließende Autobahn 26 mit der geplanten Autobahn 20 bei Drochtersen westlich von Stade.
Der Abschnitt 5b der A 26 zwischen der geplanten Anschlussstelle Stade-Nord mit Zubringer zur L 111 im Bereich Schnee sowie zur Freiburger Straße (frühere L 110) und der vorhandenen Anschlussstelle Stade-Ost ist mit der geplanten Teilverlegung der Industriebahn Stade – Bützfleth (Strecke 1263) zu einem einheitlichen Planfeststellungsverfahren verbunden worden.
Die geplante Gleisstrecke der Industriebahn wird im Bereich Hinterdeichweg/Neue Hollerner Moorwettern unter der geplanten Autobahntrasse,die hierzu in hoher Dammlage geführt werden muss, unterführt, um dann in eine Parallellage zu dieser auf einem gemeinsam auszubildenden Dammkörper in Richtung Schwinge einzuschwenken. Vor Querung der Schwinge wird sie aus der Parallellage zur Autobahn ausgeschwenkt und in das dortige Bestandsgleis zurückgeführt. Auf gemeinsamen Antrag der DB Netz AG und der Landesbehörde für Straßenbau Verkehr, regionaler Geschäftsbereich Oldenburg, wurde das Planfeststellungsverfahren am 10. Dezember 20201.
Im Rahmen der öffentlichen Planauslegung, in der Zeit vom 6. Januar 2021 bis einschließlich 5. Februar 2021 und bis Ende der Einwendungsfrist am 19. März 2021, sind rund 70 Einwendungen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingegangen. Darunter sind auch zwei Einwendungen von anerkannten Naturschutzvereinigungen.
Des Weiteren sind 34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen, deren Aufgabenbereiche durch den Neubau der A 26 Bauabschnitt 5b berührt sind. Die wesentlichen Aussagen aus den Einwendungen und Stellungnahmen beziehen sich auf die Punkte Klima-, Immissions- und Naturschutz sowie bauzeitliche Beeinträchtigungen.
Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Vorhabenträgerin zur Gegenäußerung / Erwiderung übergeben.
Gesonderte Eingangsnachrichten etwa zu den erhobenen Einwendungen oder zum Zwischenstand können aus verfahrensökonomischen Gründen im laufenden Planfeststellungsverfahren grundsätzlich nicht erteilt werden, wofür um Verständnis gebeten wird. Nach Vorlage und Prüfung der seitens der Vorhabenträgerin aufgegebenen Gegenäußerungen wird im weiteren Verfahren eine Erörterung vorbereitet werden; ob die allgemeine Erörterung als Präsenztermin durchgeführt werden kann oder als Online-Konsultation durchgeführt werden muss, ist derzeit nicht entschieden.
Die Beteiligten des Verfahrens erhalten hierüber unaufgefordert eine Benachrichtigung; daneben wird die Erörterung auch im Internet auf der Verfahrensseite der Anhörungsbehörde sowie ortsüblich bekannt gemacht werden.
Das Verfahren wird fortgesetzt.
1 Zum 1. Januar 2021 hat die Autobahn GmbH des Bundes die Aufgaben für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen in Deutschland übernommen. Die Vorhabenträgerin für die Baumaßnahme der A 26, Bauabschnitt 5b, ist seit 1. Januar 2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Stade, Gründelstraße 2, 21682 Stade.
Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten Planunterlagen wird nachfolgend zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Pläne (auszugsweise)
Hinweis:
Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.12.2020
zuletzt aktualisiert am:
02.01.2023
Ansprechpartner/in:
Sabrina Kuhlmey
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2910
Fax: (0511) 3034-2099