B 4: Neubau der Ortsumgehung Meine – Rötgesbüttel
Planfeststellungsverfahren
Die Bundesstraße 4 soll im Landkreis Gifhorn im Bereich Meine - Rötgesbüttel verlegt werden, um die Ortschaften vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Die Planung umfasst den Bau einer rund 11 km langen Ortsumgehung in den Gemarkungen Gifhorn, Ribbesbüttel, Rötgesbüttel, Papenteich, Meine und Vordorf.
Der regionale Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat als Vorhabenträger einen Antrag auf Durchführung des hierfür notwendigen Planfeststellungsverfahrens gestellt. Eine Projektbeschreibung ist über den Link zum Antragsteller verfügbar.
Das Verfahren wurde am 24. Oktober 2016 eingeleitet. Die Planfeststellungsunterlagen haben in der Zeit vom 9. November 2016 bis einschließlich 8. Dezember 2016 bei den Samtgemeinden Papenteich und Isenbüttel sowie bei der Stadt Gifhorn zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Darüber hinaus konnten die vorgenannten Unterlagen im oben genannten Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Planfeststellungsbehörde) eingesehen werden.
Eingegangen sind rund 200 private Einwendungen. Inhaltliche Schwerpunkte sind Grundstücks- und Lärmbetroffenheiten sowie Kritik am Trassenverlauf westlich von Meine; gefordert wird eine östliche Umfahrung. Weiterhin wird der Wegfall der Radweg-Anbindung Vordorfs an die B 4 im Zuge der K 58 kritisiert. Die Einwendungen wurden dem Vorhabenträger zur Bearbeitung übergeben.
Aufgrund zahlreicher Äußerungen zu den ausgelegten Planunterlagen hat die Vorhabenträgerin umfangreiche Planänderungen durchgeführt, weswegen die Planfeststellungsunterlagen vollständig neu veröffentlicht wurden. Die neuen Planfeststellungsunterlagen konnten vom 12. Juli 2021 bis zum 11. August 2021 auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde und bei der Stadt Gifhorn, der Samtgemeinde Papenteich oder der Samtgemeinde Isenbüttel eingesehen werden. Zu den Planänderungen sind insgesamt knapp 100 Äußerungen eingegangen. Inhaltliche Schwerpunkte waren u. a. die erneute Kritik an dem westlichen Trassenverlauf im Raum Meine, als auch naturschutzrechtliche Belange und Grundstücksbetroffenheiten.
Die Planunterlagen können weiterhin für die Dauer des Verfahren im UVP-Portal des Landes Niedersachsen eingesehen werden und stehen zum Download zur Verfügung.
Am 12. und 13. Oktober 2022 fand im Gemeindezentrum Meine in der Gemeinde Meine ein Erörterungstermin statt. Hier wurden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zusammen mit den Betroffenen, dem Vorhabenträger und der Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde erörtert.
Aufgrund der im Rahmen der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse waren die Planunterlagen in Teilen zu überarbeiten bzw. zu ergänzen.
Für die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen auf dem Gebiet der Gemeinden, in denen die Planunterlagen bereits auslegt haben, wurde bei den betroffenen Dritten eine Direktbeteiligung gem. § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) (VwVfG a.F). durchgeführt.
Des Weiteren konnte für den Kreis der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. und auf dem Gebiet der Gemeinde Leiferde gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. aufgrund des bekannten Kreises der Betroffenen auf eine Auslegung verzichtet werden. Auch hier wurde eine Direktbeteiligung durchgeführt.
Bis zum Ablauf der Äußerungsfristen gingen neun private Einwendungen und fünf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ein. Die anerkannten Naturschutzvereinigungen haben sich nicht geäußert. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Vorhabenträgerin zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Die Vorhabenträgerin bereitet zudem derzeit überarbeitete Planunterlagen aufgrund der Einarbeitung eines aktualisierten Kompensationskonzeptes vor.
Ein Teil der von der Antragstellerin eingereichten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Planunterlagen (Auszug):
Hinweis:
Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.
Artikel-Informationen
erstellt am:
25.10.2016
zuletzt aktualisiert am:
25.10.2024
Ansprechpartner/in:
Johanna Plesse
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2148
Fax: (0511) 3034-2099