B 247: Neubau der Ortsumgehung Duderstadt, Südteil (Ortsumgehung Gerblingerode)
Planfeststellungsverfahren – Planänderung
Die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar, plant den Neubau der Ortsumgehung Duderstadt (B 247) von nördlich Tiftlingerode (Am Euzenberg) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/ Thüringen von Bau-km 13+294,403 bis Bau-km 16+580,322 in den Gemarkungen Duderstadt, Tiftlingerode, Gerblingerode und Immingerode.
Die vorliegende Planung beinhaltet als sogenannte Verkehrseinheit (VKE) 3 die Verlegung der Bundesstraße, den Bau der Anschlussstelle K 112 und den Bau des ca. 400 m langen Pferdebergtunnels sowie die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen.
Die VKE 3 schließt im Norden nahtlos an die bereits fertiggestellte VKE 2 und im Süden an die erste Verkehrseinheit in Thüringen (Ortsumgehung Teistungen) an. Zuständig für das hierfür notwendige Planfeststellungsverfahren in Thüringen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Das Planfeststellungsverfahren für die VKE 3 wurde am 10. Februar 2015 eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 9. März 2015 bis einschließlich 8. April 2015 bei der Stadt Duderstadt und der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/ Eichsfeld zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, konnte bis einschließlich 22. April 2015 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.
Eingegangen sind 12 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie 96 Einwendungen. Schwerpunkte sind u. a. die Verkehrsuntersuchung, die Trassenvarianten, Lärm- und Abgasimmissionen, Umweltbelange sowie landwirtschaftliche Belange. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur Bearbeitung übersandt. Der Erörterungstermin fand am 7. und 8. Juni 2016 in Duderstadt statt.
Der Antragsteller hat im Zuge des laufenden Planfeststellungsverfahrens geänderte Planunterlagen vorgelegt. Die Planänderung umfasst u. a.
- die Überprüfung und Aktualisierung von Verkehrsuntersuchungen, Schalltechnischer und Luftschadstofftechnischer Untersuchung im Hinblick auf die Verkehrsprognose 2030 und die jetzt in Thüringen geplante Querspange,
- die Erstellung eines gewässerschutzrechtlichen Fachbeitrags nach den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie,
- Kartierung und Kompensationsmaßnahmen bzgl. der Haselmaus,
- Kompensationsmaßnahmen bzgl. des Rotmilans.
Des Weiteren umfasst die vorliegende Planung weitere geringfügige Änderungen bzw. Verschiebungen der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen.
Das Planfeststellungsänderungsverfahren wurde am 5. Dezember 2017 eingeleitet. Die Planänderungsunterlagen haben in der Zeit vom 2. Januar 2018 bis einschließlich 1. Februar 2018 bei der Stadt Duderstadt und bei der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/ Eichsfeld ausgelegen. Sie konnten während dieser Zeit außerdem unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch die geplanten Änderungen der bereits ausgelegten Planunterlagen berührt werden, konnte sich dazu äußern. Die Äußerungen mussten sich ausschließlich auf die vorgesehenen Planänderungen beziehen und waren bis einschließlich zum 5. März 2018 einzureichen. Mit Ablauf vorgenannter Frist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen zu den Planänderungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Im Zuge der ergänzenden Anhörung sind fünf Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und 22 Einwendungen eingegangen, die sich überwiegend mit dem Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie, dem Artenschutzbeitrag sowie den aktualisierten Verkehrszahlen / Verkehrsuntersuchung beschäftigen. Die Stellungnahmen und Einwendungen wurden dem Antragsteller zur weiteren Bearbeitung übersandt.
Der Vorhabenträger bereitet zurzeit überarbeitete Planunterlagen vor.
Das Verfahren wird fortgesetzt.
Ein Teil der vom Antragsteller eingereichten, teilweise geänderten Planunterlagen wird hier zur allgemeinen Information veröffentlicht. Die rechtlichen Vorgaben und Fristen des Planfeststellungsverfahrens bleiben hiervon unberührt. Ein Rechtsanspruch lässt sich aus dieser Veröffentlichung nicht ableiten.
Eingereichte Planunterlagen (Auszug):
Hinweis:
Über den unten stehenden Link "E-Mail an Ansprechpartner/in" können keine formwirksamen Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen unterschrieben sein, um formwirksam erhoben zu sein.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.02.2015
zuletzt aktualisiert am:
07.11.2024
Ansprechpartner/in:
Josef Bussmann
Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41 (Planfeststellung)
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: (0511) 3034-2037
Fax: (0511) 3034-2099